Eine Versicherung in der Schweiz per E-Mail zu kündigen, ist nicht immer möglich und hängt von der jeweiligen Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Für Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherung usw. reicht in der Regel eine E-Mail. Bei Geschäftsversicherungen und gesetzliche Versicherungen wie das BVG und UVG muss die Kündigung in den meisten Fällen schriftlich erfolgen.

„Schnell gekündigt, sicher bestätigt: So klappt’s auch per E-Mail.“
Wichtige Hinweise:
- Fristgerechte Kündigung: Es ist wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind.
- Empfangsbestätigung: Eine Empfangsbestätigung der Kündigung sollte immer angefordert werden, um den Zugang der Kündigung zu beweisen.
- Kündigungsschreiben: Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Versicherungspflicht: Bei einigen Versicherungen, wie z.B. der Krankenkasse, kann eine Kündigung mit zusätzlichen Schritten verbunden sein, wie z.B. der Abmeldung bei der Gemeinde.
FAQ – Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen
Kann ich meine Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen?
Das hängt von der Versicherungsart und den Vertragsbedingungen ab. Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung akzeptieren in der Regel eine Kündigung per E-Mail. Gesetzliche Versicherungen wie BVG oder UVG müssen meist schriftlich per Brief gekündigt werden.
Welche Versicherungen akzeptieren eine E-Mail-Kündigung?
Meist private Versicherungen, darunter:
- Motorfahrzeugversicherung
- Reiseversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Welche Versicherungen erfordern eine schriftliche Kündigung?
Gesetzliche Versicherungen wie BVG (Pensionskasse) und UVG (Unfallversicherung) sowie oft auch Krankenkassen-Grundversicherungen müssen schriftlich gekündigt werden – in vielen Fällen per eingeschriebenem Brief.
Muss ich bei einer E-Mail-Kündigung Fristen beachten?
Ja. Auch bei einer Kündigung per E-Mail gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Diese findest du in deiner Police oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Sollte ich eine Empfangsbestätigung anfordern?
Unbedingt. Fordere in der E-Mail ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs an, um den fristgerechten Zugang beweisen zu können.
Was sollte in der E-Mail-Kündigung stehen?
- Vollständiger Name und Adresse
- Versicherungsnummer / Policennummer
- Klarer Kündigungswunsch und Datum des Vertragsendes
- Datum und Unterschrift (bei gescanntem Anhang)
- Anforderung einer Empfangsbestätigung
Gibt es bei der Krankenkasse besondere Regeln?
Ja. Bei der Grundversicherung (KVG) ist eine E-Mail-Kündigung oft nicht ausreichend. Zudem muss ein Nachweis einer neuen Krankenkasse vorgelegt werden, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. In manchen Kantonen ist zusätzlich eine Abmeldung bei der Gemeinde erforderlich.