Um ein Fahrzeug vom Ausland in die Schweiz zu importieren, müssen Sie es beim Schweizer Zoll anmelden und Einfuhrabgaben wie Zoll, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer entrichten. Zudem ist eine Zulassung in der Schweiz innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr erforderlich, wofür ein Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung benötigt wird.
Auto mitnehmen bei Umzug in die Schweiz
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Zollanmeldung:
- Melden Sie das Fahrzeug bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle zur Einfuhr an.
- Füllen Sie die elektronische Zollanmeldung e-dec web aus.
- Legen Sie folgende Unterlagen vor: Rechnung oder Kaufvertrag, Fahrzeugausweis, Reisepass oder Identitätskarte.
- Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern benötigen einen Ursprungsnachweis.
- Zollabgaben:
- Personenwagen aus europäischer Produktion unterliegen einer Automobilsteuer von 4% sowie einer Mehrwertsteuer von 8%.
- Der Berechnung liegt der Netto-Kaufpreis (ohne Mehrwertsteuer) zugrunde, umgerechnet zum aktuellen Tageskurs.
- Zusätzlich kann ein Gewichtszoll von CHF 15.- pro 100 kg anfallen, wenn keine Lieferantenerklärung vorliegt.
- Diese Abgaben sind direkt beim Zoll zu entrichten.
- Zulassung in der Schweiz:
- Innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr muss das Fahrzeug in der Schweiz zugelassen werden.
- Sie benötigen einen Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung.
- Eine Vorabklärung bei der Zulassungsstelle und eine Vorführung bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) sind erforderlich.
- Für die Zulassung fallen Kosten für Fahrzeugausweis, Kontrollschilder und weitere Gebühren an.
Zusätzliche Hinweise:
- Für den Transport auf eigener Achse ist ein Ausfuhrkennzeichen mit Versicherung aus dem Herkunftsland erforderlich.
- Alternativ kann das Fahrzeug auf einem Anhänger oder Autotransporter überführt werden (Denken Sie daran eine Transportversicherung abzuschliessen!)
- Es ist empfehlenswert, sich bei der Einfuhr von einem Experten unterstützen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.
- Wenn Sie das Fahrzeug im Ausland gekauft haben und keinen Wohnsitz von mehr als einem Jahr hatten, müssen Sie es innerhalb eines Monats nach der Einfuhr einlösen.
- Bei Leasingfahrzeugen ist eine schriftliche Genehmigung des Leasinggebers sowie weitere Dokumente erforderlich.
FAQ – Ausländisches Fahrzeug in die Schweiz importieren
Welche Schritte sind beim Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erforderlich?
Du meldest das Fahrzeug beim Schweizer Zoll an, entrichtest Einfuhrabgaben (Zoll, Automobilsteuer, Mehrwertsteuer) und lässt das Fahrzeug innert 30 Tagen in der Schweiz zu. Für die Zulassung brauchst du einen Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung sowie die MFK-Vorführung.
Wo und wie melde ich das Fahrzeug beim Zoll an?
Bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle. Nutze die elektronische Zollanmeldung e-dec web und halte die erforderlichen Unterlagen bereit.
Welche Unterlagen benötige ich für die Zollanmeldung?
- Rechnung oder Kaufvertrag
- Fahrzeugausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
- Bei Nicht‑EU‑Fahrzeugen: Ursprungsnachweis
Welche Abgaben fallen typischerweise an?
- Automobilsteuer: 4% (z. B. für Personenwagen europäischer Produktion)
- Mehrwertsteuer: 8% auf dem Netto‑Kaufpreis (umgerechnet zum Tageskurs)
- Gewichtszoll: z. B. CHF 15.– pro 100 kg, wenn keine Lieferantenerklärung vorliegt
Die Abgaben sind direkt beim Zoll zu entrichten.
Wie wird die Bemessungsgrundlage berechnet?
Auf Basis des Netto‑Kaufpreises (ohne ausländische MwSt.), umgerechnet zum aktuellen Tageskurs. Darauf werden Automobilsteuer und anschliessend die Mehrwertsteuer berechnet.
Bis wann muss ich das Fahrzeug in der Schweiz zulassen?
Innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr. Erforderlich sind u. a. der Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung, die MFK‑Vorführung sowie Gebühren für Ausweis und Kontrollschilder.
Brauche ich eine Schweizer Versicherung vor der Zulassung?
Ja. Für die Zulassung ist ein Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung zwingend.
Kann ich das Fahrzeug auf eigener Achse in die Schweiz überführen?
Ja, mit einem gültigen Ausfuhrkennzeichen samt Versicherung aus dem Herkunftsland. Alternativ Transport per Anhänger oder Autotransporter (Empfehlung: separate Transportversicherung abschliessen).
Gibt es Besonderheiten beim Umzug in die Schweiz?
Nimmst du dein Auto beim Umzug mit, gelten die Import‑ und Zulassungspflichten weiterhin. Hast du das Fahrzeug im Ausland gekauft und keinen Wohnsitz von mehr als einem Jahr gehabt, musst du es innerhalb eines Monats nach der Einfuhr einlösen.
Was ist bei Leasingfahrzeugen zu beachten?
Es ist eine schriftliche Genehmigung des Leasinggebers erforderlich. Weitere, leasing‑spezifische Dokumente können verlangt werden.
Was ist die MFK und warum ist sie nötig?
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Eine erfolgreiche Vorführung ist Voraussetzung für die Zulassung.
Welche Kosten fallen bei der Zulassung an?
Gebühren für Fahrzeugausweis, Kontrollschilder, MFK‑Prüfung und ggf. weitere kantonale Abgaben. Höhe je nach Kanton.
Fehler, die du vermeiden solltest
- Unvollständige Unterlagen bei der Zollanmeldung
- Fehlende Lieferantenerklärung (kann Gewichtszoll auslösen)
- Versicherung in der Schweiz nicht rechtzeitig organisiert
- Frist zur Zulassung (30 Tage) verpasst
- Keine Transportversicherung bei Überführung
Praxis‑Tipp
Lass dich bei Bedarf von einem Import‑/Homologations‑Experten begleiten – das spart Zeit, Kosten und vermeidet Formfehler.