Unfallversicherung in der Schweiz

Hier erfährst du, was die Unfallversicherung (UVG) abdeckt, wann Zusatzversicherungen sinnvoll sind und worauf du als Inhaber einer GmbH, AG oder bei einer Einzelfirma besonders achten musst. Wir zeigen dir auch, warum viele Versicherungsberater wichtige Details nicht kennen – und wie du dich richtig schützt.

uvg versicherung schweiz

„Die Unfallversicherung ist das Sicherheitsnetz, das uns auffängt, wenn das Leben stolpert.“

UVG Unfallversicherung Schweiz einfach erklärt

Die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) ist ein zentrales Element der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie schützt Arbeitnehmende vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Geregelt wird sie im Unfallversicherungsgesetz (UVG). Versichert sind praktisch alle Arbeitnehmenden – ob Vollzeit, Teilzeit oder temporär.

Was deckt die Unfallversicherung UVG ab?

  • Berufsunfälle (BU): Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
  • Nichtberufsunfälle (NBU): Freizeitunfälle, z. B. beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen.
  • Berufskrankheiten: Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen.

Berufsunfall (BU)

Ein Berufsunfall geschieht bei der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg. Beispiel: Ein Bauarbeiter stürzt auf der Baustelle oder eine Angestellte verunfallt auf dem Weg ins Büro.

Nichtberufsunfall (NBU)

Nichtberufsunfälle passieren in der Freizeit – etwa beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Versicherungspflicht besteht nur, wenn mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet wird.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind gesundheitliche Schäden, die durch die Arbeitstätigkeit entstehen. Sie müssen gesetzlich anerkannt sein (UVG Art. 9) oder klar mit dem Beruf in Verbindung stehen.

  • Asbestose bei Bauarbeitern
  • Hautekzeme bei Chemielaboranten
  • Mehlallergie beim Bäcker

Wer ist versichert?

Personenkreis BU NBU Bemerkung
Arbeitnehmende ≥ 8 h/Woche ✔️ ✔️ Vollumfänglicher Schutz
Arbeitnehmende < 8 h/Woche ✔️ Nur BU obligatorisch
Selbstständige Freiwillige UVG-Versicherung möglich
Nichterwerbstätige Unfallversicherung via Krankenkasse

Prämienregelung – wer bezahlt was?

  • Berufsunfall (BU): Prämien bezahlt der Arbeitgeber.
  • Nichtberufsunfall (NBU): Prämien trägt der Arbeitnehmer (kann 100 % vom Lohn abgezogen werden).

Was ist die Suva?

Die Suva ist in der Schweiz ein teilweiser Monopolversicherer: Bestimmte Branchen (z. B. Bau, Industrie, Transport) müssen ihre obligatorische Unfallversicherung zwingend bei der Suva abschliessen. 

Die Suva versichert vor allem Berufe mit erhöhtem Risiko, z. B.:

  • Bau: Maurer, Elektriker, Sanitär, Maler usw.
  • Industrie und Metallbau
  • Transport: Fahrer, Bahnpersonal
  • Reinigungsfirmen (kleine Reinigungsfirmen ohne „schwere“ Maschinen und Geräte können oft die Unfallversicherung wählen)

Für andere Unternehmen und Selbstständige besteht hingegen die freie Wahl unter verschiedenen Unfallversicherern.

Für mehr Infos: hier der direkte Link zur SUVA.

UVG-Leistungen im Detail

1. Taggeld

Ab dem 3. Tag nach Unfall erhalten Versicherte 80 % des versicherten Lohns (bis max. CHF 148’200). Es gibt weder Franchise noch Selbstbehalt.

2. Heilbehandlungskosten

  • Spital- und Arztkosten
  • Medikamente
  • Physio- oder Ergotherapie
  • Hilfsmittel (z. B. Prothesen)
  • Transport, Rettung, Rückführung

3. Weitere Leistungen

  • Invalidenrente bei Erwerbsausfall
  • Hinterlassenenrente im Todesfall
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Nachdeckung UVG

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt der UVG-Schutz noch 31 Tage. Mit einer Abredeversicherung kann er auf maximal 180 Tage verlängert werden – praktisch für Reisen (unbezahlter Urlaub) oder Auszeiten.

Ablebenversicherung UVG

Eine Abredeversicherung verlängert den UVG-Unfallschutz nach Ende des Arbeitsverhältnisses für bis zu 6 Monate. Sie kostet rund 40 CHF pro Monat und muss unbedingt vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden. Am einfachsten wendet man sich dafür direkt an den Arbeitgeber oder dessen Unfallversicherer.

Kündigung während Krankheit oder Unfall

  • Sperrfristen: 30 / 90 / 180 Tage je nach Dienstjahr.
  • Lohnfortzahlung: Arbeitgeber zahlt bis das UVG-Taggeld greift.
  • UVG-Taggeld: Übernimmt den Lohnausfall ab Tag 3.

Auch nach einer Kündigung bleiben Heilkosten gedeckt, bei Invalidität gibt es eine dauerhafte Rente.

Ausschlüsse und Wagnisse

  • Wagnisse: riskante Aktivitäten wie Motorsport → Leistungskürzung.
  • Grobe Fahrlässigkeit: z. B. Unfälle unter Alkoholeinfluss → Kürzung möglich.
  • Vorsatz: absichtlich verursachte Unfälle → keine Deckung.

UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)

Die UVG bietet eine solide Basis, hat aber Lücken. Eine UVG-Zusatzversicherung kann diese schliessen:

  • Lohnaufstockung auf 100 %
  • Deckung über CHF 148’200
  • Freie Spital- und Arztwahl
  • Keine Kürzung bei Wagnissen. Aber Achtung grosse Unterschiede je nach Gesellschaft.

Allianz UVGZ gilt als besonders empfehlenswert, da sie weniger Ausschlüsse hat und flexible Zusatzleistungen bietet.

UVG-Versicherung für Geschäftsführer einer GmbH oder AG – Was musst du wissen?

Wenn du eine eigene GmbH oder AG in der Schweiz hast und dort als Geschäftsführer arbeitest, musst du dich fragen: Brauche ich für mich selbst eine Unfallversicherung (UVG)? Die Antwort ist ganz klar: Ja, du musst dich versichern – genau wie jeder andere Arbeitnehmer.

Bin ich als Inhaber überhaupt UVG-pflichtig?

Ja, auch du als Inhaber bist verpflichtet, dich zu versichern, sobald du dir selbst einen Lohn zahlst und bei der AHV als Arbeitnehmer deiner eigenen Firma angemeldet bist. Es spielt keine Rolle, dass du gleichzeitig auch Chef bist – für die Versicherung zählst du als Angestellter deiner Firma.

Wichtig: Viele wissen das nicht!

Rund 90 % der Versicherungsberater wissen nicht genau, wie das mit dem Lohn und der UVG bei Geschäftsführern funktioniert. Deshalb ist es wichtig, dass du dich selbst informierst und nichts dem Zufall überlässt.

Was bedeutet „ortsüblicher Lohn“?

Der ortsübliche Lohn ist der Lohn, den man normalerweise in deinem Beruf und in deiner Region verdient. Beispiel: Ein Geschäftsführer in Zürich verdient im Durchschnitt etwa CHF 8’000 pro Monat. Wenn du dir selbst nur CHF 4’000 pro Monat zahlst, dann sagt die Versicherung: „Das ist nicht ortsüblich.“

Warum ist das wichtig für deine Unfallversicherung?

Die UVG zahlt dir Geld, wenn du durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Wie viel Geld du bekommst, hängt von deinem Lohn ab, den du der Versicherung gemeldet hast. Wenn dieser Lohn zu tief ist und nicht ortsüblich, kann es passieren, dass du im Ernstfall nur wenig Geld bekommst.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Du bist Geschäftsführer deiner eigenen GmbH und zahlst dir monatlich CHF 4’000. Der ortsübliche Lohn liegt aber bei CHF 8’000. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung sagen: „Du hast dich falsch versichert.“ Dann zahlt sie dir nur wenig oder streicht die Leistung ganz, weil dein Lohn unrealistisch tief war.

Was solltest du tun?

  • Zahle dir selbst einen realistischen Lohn, der zu deinem Beruf und deiner Region passt.
  • Prüfe deine Versicherung – am besten mit einem Experten, der sich wirklich mit UVG für Geschäftsführer auskennt.
  • Denke auch über eine UVG-Zusatzversicherung nach, um dich noch besser abzusichern.

Fazit: Gute Vorbereitung schützt dich!

Auch wenn du Chef bist: Du bist Arbeitnehmer deiner eigenen Firma und musst dich entsprechend versichern. Achte darauf, dass dein Lohn ortsüblich ist – so vermeidest du Probleme im Ernstfall. Und lass dich beraten – aber nur von jemandem, der wirklich Bescheid weiss.

Merke: Wer sich zu wenig Lohn zahlt, spart nicht – sondern riskiert hohe Verluste bei einem Unfall.

Unfallversicherung für Einzelfirmen und Privatpersonen

Als Privatperson oder Inhaber einer Einzelfirma bist du in der Schweiz nicht automatisch UVG-versichert. Nur wer als Angestellter arbeitet, ist durch den Arbeitgeber pflichtversichert. Du brauchst daher , um bei einem Unfall abgesichert zu sein.

Private Unfallversicherung abschliessen

Fast jede Versicherungsgesellschaft in der Schweiz bietet eine private Unfallversicherung an – zum Beispiel die Allianz, Mobiliar, Helvetia, AXA, CSS oder praktisch alle anderen Versicherungen und Krankenkassen. Mit dieser Versicherung kannst du dich gezielt gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.

Was deckt die private Unfallversicherung?

  • Taggeld: Du bestimmst selbst, wie hoch das Taggeld pro Tag sein soll (z. B. CHF 100 pro Tag). Dieses Geld bekommst du bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall – meist ab dem 1. oder 3. Tag.
  • Invaliditätskapital: Du kannst eine einmalige Auszahlung vereinbaren, wenn du durch einen Unfall dauerhaft geschädigt bist.
  • Todesfallkapital: Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen bezahlt.

Wichtig: Heilungskosten werden über die Krankenkasse gedeckt

Bei einer privaten Unfallversicherung werden die Heilungskosten nicht durch die Unfallversicherung selbst bezahlt, sondern über deine Krankenkasse.

Für wen ist die private Unfallversicherung sinnvoll?

  • Selbstständige / Einzelfirmen, die keine UVG haben oder keine freiwillige UVG wollen.
  • Privatpersonen, die mehr Taggeld absichern wollen – z. B. Hausfrauen, Freelancer, Studenten oder Rentner.
  • Personen, die auf ein Unfalltaggeld ab dem ersten Tag angewiesen sind.

Beispiel Unfallversicherung für Einzelfirma

Du hast eine Einzelfirma ohne Angestellte. Eine UVG-Unterstellung ist nicht Pflicht. Du entscheidest dich für:

  • mit CHF 120 Taggeld ab dem 1. Tag
  • Heilungskosten über deine Krankenkasse

Bei einem Unfall bekommst du sofort Geld sprich CHF 120 am Tag, um deine laufenden Kosten zu decken – auch wenn du nicht arbeiten kannst. Die Arztrechnungen übernimmt die Krankenkasse, sofern du die Unfalldeckung eingeschlossen hast.

Vergleich: UVG vs. Private Unfallversicherung

Leistung UVG (freiwillig) Private Unfallversicherung
Taggeld 80 % des Lohns, max. CHF 148’200 Fixes Taggeld z.B CHF 100/Tag
Heilungskosten 100 % gedeckt, keine Franchise Über Krankenkasse
Invaliditätsleist. Renten & Integritätsentschädigung Kapitalleistung je nach Vertrag
Zielgruppe Selbstständige mit Lohnnachweis Privatpersonen & Einzelfirmen

Vergleiche mehrere Angebote und prüfe genau, welche Leistungen für dich am wichtigsten sind – so findest du die beste Lösung für deine Situation. Denn auf dem Markt gibt es enorme Prämien- und Deckungsunterschiede.

FAQ: Unfallversicherung UVG Schweiz

Was ist die UVG?

Die UVG ist die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz. Sie schützt Arbeitnehmende vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.

Was bedeutet Nachdeckung?

Nach Ende eines Arbeitsverhältnisses bleibt man noch 31 Tage durch die UVG versichert – das nennt man Nachdeckung.

Was ist eine Abredeversicherung?

Mit einer Abredeversicherung kann der UVG-Schutz nach Ende der Arbeit bis zu 6 Monate verlängert werden. Sie kostet ca. CHF 40 pro Monat und muss vor dem Austritt abgeschlossen werden – am besten über den Arbeitgeber.

Was deckt die UVG ab?

Die UVG übernimmt Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente, Therapien), zahlt Taggelder bei Lohnausfall sowie Renten im Falle von Invalidität oder Tod.

Wozu braucht man eine UVG-Zusatzversicherung?

Die obligatorische UVG deckt nur bis zu einem Lohn von CHF 148’200 und 80 % Lohnersatz. Eine Zusatzversicherung kann diese Lücken schliessen – z. B. Lohn auf 100 % aufstocken, höhere Löhne versichern oder freie Spitalwahl ermöglichen.

Was ist eine private Unfallversicherung?

Wer nicht arbeitet (z. B. Kinder, Studierende, Rentner, Hausfrauen/-männer), muss Unfälle über die Krankenversicherung oder eine private Unfallversicherung absichern.

Autor: Rémy Gehrig
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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