Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3-Säulen-System. Es sorgt dafür, dass du im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanziell abgesichert bist. Hier erfährst du einfach und verständlich, was jede Säule bedeutet und wie sie zusammenspielen.

Die drei Säulen im Überblick
Säule | Bezeichnung | Ziel | Pflicht? |
---|---|---|---|
1. Säule | AHV / IV | Existenzsicherung | Ja |
2. Säule | Pensionskasse (BVG) | Lebensstandard sichern | Ja, für Angestellte |
3. Säule | Private Vorsorge (3a/3b) | Individuelle Ergänzung | Freiwillig |
1. Säule – AHV / IV
Die 1. Säule bildet die Grundlage der Altersvorsorge in der Schweiz und ist für alle Personen obligatorisch – egal ob du angestellt, selbstständig oder nicht erwerbstätig bist. Sie setzt sich aus zwei Hauptversicherungen zusammen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): sorgt dafür, dass du im Alter eine Rente erhältst. Zudem unterstützt sie deine Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner oder Kinder), falls du frühzeitig verstirbst.
- IV (Invalidenversicherung): springt ein, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Sie zahlt Renten oder unterstützt dich mit Eingliederungsmassnahmen, damit du – wenn möglich – wieder ins Berufsleben zurückkehren kannst.
Die Finanzierung erfolgt nach dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Die heutigen Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen direkt die Renten der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Du zahlst also während deines Arbeitslebens ein – und wenn du selbst pensioniert bist, profitierst du wiederum von den Beiträgen der nächsten Generation.
Neben Erwerbstätigen leisten auch Rentner und Nichterwerbstätige (zum Beispiel Studierende oder Hausfrauen/-männer) Beiträge, damit das System solidarisch funktioniert.
Das Ziel der 1. Säule ist klar: Sie soll das Existenzminimum sichern. Mit anderen Worten – die AHV/IV sorgt dafür, dass du im Alter oder bei Invalidität zumindest deine Grundbedürfnisse wie Wohnen, Essen und medizinische Versorgung bezahlen kannst. Sie allein reicht aber meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten – dafür braucht es die 2. und 3. Säule.
2. Säule – Pensionskasse (BVG)
Die 2. Säule ist die sogenannte berufliche Vorsorge. Sie ergänzt die Leistungen der AHV/IV und sorgt dafür, dass du im Alter nicht nur das Existenzminimum hast, sondern auch deinen bisherigen Lebensstandard möglichst beibehalten kannst.
Für Angestellte ist die Pensionskasse obligatorisch, sobald sie einen bestimmten Mindestlohn verdienen (diese Grenze wird vom Gesetz festgelegt und regelmässig angepasst). Wenn du also angestellt bist, bist du automatisch über die Pensionskasse deines Arbeitgebers versichert.
Die Finanzierung funktioniert so:
- Dein Arbeitgeber und du zahlen jeden Monat einen Beitrag in die Pensionskasse ein.
- Diese Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, und der Arbeitgeber legt mindestens denselben Betrag dazu. Oft übernimmt der Arbeitgeber sogar etwas mehr als die Hälfte.
- Das Geld wird nicht einfach auf einem Konto geparkt, sondern in der Pensionskasse verwaltet und angelegt, damit es über die Jahre wachsen kann.
Dieses angesparte Kapital kannst du dann im Alter auf zwei Arten beziehen:
- Als Rente – du erhältst jeden Monat eine fixe Summe bis ans Lebensende.
- Als Kapital – du kannst dir einen Teil oder alles auszahlen lassen und selbst darüber verfügen.
Die Idee dahinter ist, dass die Rente aus der AHV (1. Säule) zusammen mit der Rente aus der Pensionskasse (2. Säule) ungefähr 60 % des letzten Einkommens abdecken sollte. So kannst du auch nach der Pensionierung deine Rechnungen zahlen, Ferien machen oder andere Lebensgewohnheiten beibehalten.
Kurz gesagt: Die 2. Säule ist deine „Lebensstandard-Versicherung“ für die Zeit nach der Pensionierung.
Mehr zum Thema BVG Pensionskasse findest du HIER.
3. Säule – Private Vorsorge (3a und 3b)
Säule 3a gebundene Vorsorge
Mit der Säule 3a kannst du privat fürs Alter sparen und Steuern sparen, da Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Möglich sind Vorsorgekonten, Versicherungen oder Fonds‑Lösungen. Die Auszahlung ist zeitlich eingeschränkt, in der Regel frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.
Säule 3b freie Vorsorge
Die Säule 3b ist flexibel und eignet sich für unterschiedliche Sparziele, beispielsweise Wohneigentum, Ausbildung der Kinder oder zusätzliche Altersvorsorge. Es gibt keine fixen steuerlichen Privilegien, dafür bist du in der Höhe und im Zeitpunkt der Ein‑ und Auszahlungen frei.
Säule 3a maximale Einzahlung
- Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7’258
- Selbstständige ohne BVG: CHF 36’288 (maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens)
Säule 3b maximale Einzahlung
- Kein gesetzlicher Maximalbetrag. In der Säule 3b kannst du so viel einzahlen, wie du möchtest; es gibt keine jährliche Obergrenze wie bei 3a. Die steuerliche Behandlung ist dagegen nicht wie bei 3a privilegiert (kantonal unterschiedlich). allianz.chAlpian
GwG Geldwäschereigesetz – was heisst das hier?
- Banken/Versicherer sind Finanzintermediäre und müssen dich nach KYC-Regeln identifizieren (GwG/GwV-FINMA). FINMA
- Für Bargeldgeschäfte von Händlern gelten besondere Pflichten ab CHF 100’000 Cash je Geschäft (Identifikation, Herkunft der Mittel etc.). Das ist v. a. für Händler relevant – 3b-Einzahlungen laufen in der Praxis ohnehin per Überweisung. FedlexAdmin NewsMLL News Portal
Praxis-Tipp: 3b am besten per Banküberweisung besparen (regelmässig oder flexibel); bei grösseren Beträgen fragt die Bank/Versicherung standardmässig nach Identität und ggf. Mittelherkunft (GwG-Pflichten).
Mehr zum Thema Lebensversicherung 3a 3b findest du HIER.
Fazit
Das 3‑Säulen‑System der Schweiz kombiniert staatliche, berufliche und private Vorsorge. Die ersten beiden Säulen bilden die Basis. Mit der 3. Säule schliesst du individuelle Lücken, baust zusätzliches Vermögen auf und nutzt steuerliche Vorteile. Wer früh startet, profitiert von Zins‑ und Zinseszinseffekten sowie einer besseren Planbarkeit des Ruhestands.
FAQ – Häufige Fragen zum 3‑Säulen‑Prinzip
Wofür steht das 3‑Säulen‑Prinzip in der Schweiz?
Es beschreibt das Zusammenspiel aus 1. Säule (AHV/IV), 2. Säule (Pensionskasse, BVG) und 3. Säule (private Vorsorge 3a/3b). Ziel ist die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene.
Wer muss in die 1. und 2. Säule einzahlen?
Die 1. Säule ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. In die 2. Säule zahlen Angestellte ab einem bestimmten Einkommen ein; Arbeitgeber beteiligen sich ebenfalls. Selbstständige können sich freiwillig der 2. Säule anschliessen.
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und 3b?
Die Säule 3a ist gebunden und steuerlich begünstigt, eignet sich für die gezielte Altersvorsorge und hat Auszahlungsregeln. Die Säule 3b ist frei, bietet mehr Flexibilität, aber in der Regel keine steuerlichen Vorteile.
Lohnt sich die Säule 3a auch bei kleinerem Einkommen?
Ja. Schon kleinere Einzahlungen können die Steuerlast senken und langfristig Vermögen aufbauen. Entscheidend ist die Regelmässigkeit und die passende Anlagestrategie.
Kann ich mein 3a‑Guthaben für Wohneigentum nutzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ein Vorbezug oder eine Verpfändung für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum ist möglich. Beachte Fristen, Steuern und Auswirkungen auf deine Altersvorsorge.
Wie hoch ist die maximale Einzahlung in die Säule 3a?
Im Jahr 2025 beträgt der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse 7’258 CHF. Selbstständige ohne BVG können bis zu 36’288 CHF einzahlen, jedoch maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.