In der Schweiz verpflichtet Art. 41 OR jede Person – und damit auch Unternehmen –, für Schäden aufzukommen, die sie Dritten widerrechtlich zufügen. Das bedeutet: Verursacht ein Unternehmen oder einer seiner Mitarbeitenden einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haftet die Firma mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb für Firmen essenziell, um sich vor hohen Schadenersatzforderungen zu schützen. Für gewisse Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

„Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatz verpflichtet.“
(Art. 41 Abs. 1 OR)
Unterschied Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung
| Merkmal | Betriebshaftpflichtversicherung | Berufshaftpflichtversicherung |
|---|---|---|
| Deckung | Personen- und Sachschäden, inkl. daraus resultierender Vermögensfolgeschäden | Zusätzlich reine Vermögensschäden |
| Zielgruppe | Alle Betriebe mit Kundenkontakt, Produkte oder Dienstleistungen | Berufsgruppen mit hohem Beratungs- oder Fehlerhaftungsrisiko |
| Pflicht? | Freiwillig, aber empfohlen | In gewissen Berufen gesetzlich vorgeschrieben |
| Typische Beispiele | Handwerker beschädigt Eigentum; Kunde stürzt im Geschäft | Steuerberater macht Fehler bei Steuererklärung; Arzt behandelt fehlerhaft |
Praxisbeispiel Unterschied Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht
Baufirma verursacht Sachschaden – Betriebshaftpflichtversicherung:
Eine Baufirma beschädigt bei Bauarbeiten das Stromnetz eines benachbarten Betriebs. Der Sachschaden ist die Reparatur des Netzes. Der Produktionsausfall des betroffenen Unternehmens ist ein Vermögensfolgeschaden. Beides ist über die Betriebshaftpflichtversicherung der Baufirma abgedeckt.
Treuhänder verursacht reinen Vermögensschaden – Berufshaftpflichtversicherung:
Ein Treuhänder übermittelt fehlerhafte Steuerdaten an die Steuerbehörde. Der Kunde wird rückwirkend steuerlich belangt und zahlt CHF 20’000 zu viel. Da kein Sach- oder Personenschaden vorliegt, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden – gedeckt durch die Berufshaftpflichtversicherung des Treuhänders.
Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Schadenersatzforderungen, wenn sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Sie übernimmt sowohl die Schadenregulierung als auch , wenn unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden müssen.
Grunddeckung Betriebshaftpflichtversicherung:
- Personenschäden: z. B. ein Kunde verletzt sich auf dem Firmengelände.
- Sachschäden: z. B. ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden eine Maschine.
- Vermögensfolgeschäden: Produktionsausfall nach einem verursachten Sachschaden (nicht verwechseln mit reiner Vermögensschaden!).
- Haftung für Mitarbeitende: Schäden, die durch Angestellte im Auftrag entstehen.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen oder Objekten, sofern mitversichert.
Zusatzdeckungen Betriebshaftpflichtversicherung je nach Branche:
Viele Branchen benötigen , um spezielle Risiken abzusichern. Hier die wichtigsten Erweiterungen:
1. Bauberufe (z. B. Bauunternehmen, Maler, Elektriker):
- Bauherrenhaftpflicht: Deckung bei Bauprojekten im eigenen Namen.
- Arbeiten an fremden Sachen: Absicherung bei Schäden während der Bearbeitung von Gebäuden oder Objekten.
- Direkt bearbeitete Sache: z. B. beschädigte Wand beim Bohren – gesondert versicherbar.
- Wiederherstellungskosten: Kosten für Nachbesserung nach Fehlern im eigenen Gewerk.
2. Garagen- und Fahrzeugbetriebe:
- Kundenfahrzeuge: Schutz bei Schäden im Service oder bei Probefahrt.
- SVG Art. 71 Zusatzdeckung: Haftung bei Betrieb fremder Motorfahrzeuge (gesetzlich vorgeschrieben).
- Schlüsselverlust: Deckung der Folgekosten nach Verlust von Fahrzeugschlüsseln.
3. Lager- und Logistikbetriebe:
- Obhutsschäden: Schutz für gelagerte oder transportierte Güter von Kunden.
- Transporthaftpflicht: Schäden beim Be- und Entladen fremder Fahrzeuge.
4. Gastronomie / Hotellerie:
- Lebensmittelvergiftung: Haftung bei krankheitsbedingten Ansprüchen.
- Gästeeigentum: z. B. Beschädigung von Gepäck oder Kleidung.
Häufige Ausschlüsse in der Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Risiken sind typischerweise nicht gedeckt oder nur separat versicherbar:
- Eigenschäden: Schäden am eigenen Betrieb, eigenen Waren oder Eigentum.
- Vorsatz: Schäden, die absichtlich verursacht wurden.
- Vertragsstrafen: Forderungen, die über gesetzliche Haftung hinausgehen.
- Umweltschäden: z. B. durch Gewässerverunreinigung – spezielle Umwelthaftpflicht nötig.
- Cyber-Schäden: z. B. Datenverlust, Hackerangriffe – über Cyberversicherung abgedeckt.
- Produktionsfehler: reine Nachbesserungskosten für mangelhafte Lieferungen sind ausgeschlossen (nur Folgeschäden gedeckt).
- Reine Vermögensschäden: rein finanzielle Schäden ohne Sach-/Personenschaden – nicht gedeckt.
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Tätigkeiten sinnvoll, bei denen zu finanziellen Schäden beim Kunden führen können. Für bestimmte Berufe ist sie sogar , z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder berufsständischer Auflagen.
Berufsgruppen mit typischer Berufshaftpflichtversicherung:
- Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker
- Rechtsanwälte, Notare, Mediatoren
- Architekten, Bauingenieure, Bauleiter
- Treuhänder, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- IT-Dienstleister, Softwareentwickler
- Versicherungsberater, Vermögensverwalter, Finanzplaner
- Immobilienmakler
- Gutachter, Sachverständige (z. B. Bauexperten)
- Apotheker, Tierärzte
- Lehrer, Trainer, Coaches
Bei welchen Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch?
- Ärzte und medizinische Berufe (gemäss Gesundheitsgesetz)
- Rechtsanwälte (Vorgabe der kantonalen Anwaltsordnung)
- Notare (kantonal geregelt)
- Architekten/Bauingenieure (oft gefordert bei öffentlichen Aufträgen)
- Treuhänder/Wirtschaftsprüfer/Versicherungsvermittler (Vorgaben des Berufsverbands oder Aufsichtsbehörde)
Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der entsteht, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Er betrifft ausschliesslich den Vermögensverlust eines Dritten, z. B. durch Fehlberatung oder Planungsfehler.
Beispiele für reine Vermögensschäden:
- Ein Treuhänder macht einen Fehler in der Buchführung – der Kunde zahlt zu viel Steuern.
- Ein IT-Berater verursacht durch falsche Konfiguration einen Ausfall – der Kunde verliert Umsatz.
- Ein Architekt plant falsch – Bauverzögerung führt zu einem Vermögensschaden beim Bauherrn.
Diese Schäden dürfen werden mit oder aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Diese wären dann über die normale Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
Nachdeckung bei Berufshaftpflichtversicherungen in der Schweiz
Stell dir vor, du bist Arzt, Anwalt oder Notar in der Schweiz. Du hast eine Berufshaftpflichtversicherung, die dich schützt, falls jemand wegen eines Fehlers oder Versäumnisses von dir Geld verlangt. Aber was passiert, wenn du aufhörst zu arbeiten oder deine Versicherung wechselst? Genau hier kommt die Nachdeckung ins Spiel.
Was ist eine Nachdeckung?
Nachdeckung bedeutet, dass du auch nach dem Ende deiner Versicherung oder deiner beruflichen Tätigkeit noch geschützt bist. Das ist wichtig, weil manche Fehler oder Probleme erst später bemerkt werden.
Beispiel für Ärzte:
Angenommen, du hast einen Patienten im Jahr 2020 behandelt. Im Jahr 2025 stellt sich heraus, dass bei der Behandlung ein Fehler passiert ist, der dem Patienten schadet. Wenn du inzwischen aufgehört hast zu arbeiten oder deine Versicherung gewechselt hast, sorgt die Nachdeckung dafür, dass du trotzdem versichert bist.
Wie lange gilt die Nachdeckung?
In der Schweiz gibt es keine feste Regel, wie lange die Nachdeckung dauern muss. Viele Versicherungen bieten eine Nachdeckung von mehreren Jahren an, oft zwischen 5 und 10 Jahren. Das bedeutet, dass du für Ansprüche, die in dieser Zeit auftauchen, versichert bist.
Warum ist das wichtig?
Ohne Nachdeckung könntest du für alte Fehler persönlich haften müssen, was sehr teuer werden kann. Stell dir vor, ein Patient fordert 100.000 Schweizer Franken Schadensersatz für einen Fehler, der vor Jahren passiert ist. Mit Nachdeckung übernimmt die Versicherung diese Kosten.
Nachdeckung Haftpficht für welche Berufe?
Neben Ärzten, Anwälten und Notaren gibt es weitere Berufe, bei denen die Nachdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung besonders wichtig ist. Diese Berufe zeichnen sich oft dadurch aus, dass ihre Tätigkeiten langfristige Auswirkungen haben können und Ansprüche erst nach einiger Zeit geltend gemacht werden. Dazu gehören:
- Architekten und Ingenieure: Diese Berufe sind oft in Bauprojekte involviert, bei denen Mängel oder Fehler erst Jahre später sichtbar werden können. Eine Nachdeckung stellt sicher, dass sie auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit oder einem Versicherungswechsel für solche Ansprüche versichert sind.
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Fehler in der Buchführung oder Steuerberatung können ebenfalls erst nach längerer Zeit entdeckt werden. Eine Nachdeckung hilft, finanzielle Ansprüche abzudecken, die aus solchen Fehlern resultieren.
- Immobilienmakler: Auch bei Immobiliengeschäften können Ansprüche aus früheren Transaktionen erst später auftreten, beispielsweise bei unvollständigen Informationen oder Vertragsfehlern.
- IT-Dienstleister: In der IT-Branche können Softwarefehler oder Sicherheitslücken erst später zu Problemen führen. Eine Nachdeckung kann helfen, Ansprüche aus solchen Fehlern abzudecken.
- Medien- und PR-Berater: In diesen Berufen können Ansprüche aus früheren Veröffentlichungen oder Kampagnen entstehen, die erst später als problematisch erkannt werden.
Es ist wichtig, dass Angehörige dieser Berufsgruppen ihre Berufshaftpflichtversicherung sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie eine ausreichende Nachdeckung bietet. Dies schützt sie vor finanziellen Risiken, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können, auch wenn sie nicht mehr aktiv in ihrem Beruf arbeiten.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich bei Haftpflichtversicherungen. Mehr Infos findest du HIER.
FAQ: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in der Schweiz
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden ab. Die Berufshaftpflichtversicherung geht weiter und deckt auch reine Vermögensschäden (z. B. Beratungsfehler) ab – sie ist für gewisse Berufe obligatorisch.
Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Für praktisch alle Unternehmen mit Kundenkontakt, Dienstleistungen oder physischen Arbeiten. Sie schützt z. B. Handwerker, Händler, Garagen, Restaurants oder Logistikbetriebe vor hohen Schadenersatzforderungen.
Welche Berufe brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Obligatorisch ist sie u. a. für Ärzte, Anwälte und Notare. Stark empfohlen ist sie für Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Dienstleister und alle Berufe mit Beratungs- oder Planungsrisiken.
Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein finanzieller Verlust ohne vorhergehenden Sach- oder Personenschaden, z. B. durch eine falsche Steuerberatung, eine IT-Fehlkonfiguration oder Planungsfehler eines Architekten.
Was bedeutet Nachdeckung bei der Berufshaftpflicht?
Nachdeckung bedeutet, dass auch Ansprüche gedeckt sind, die nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit oder nach einem Versicherungswechsel erhoben werden – oft 5 bis 10 Jahre.
Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert?
Typische Ausschlüsse sind Eigenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden, Vertragsstrafen, reine Vermögensschäden ohne Sach-/Personenschaden, Cyber-Schäden oder bestimmte Umweltrisiken.
Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Firmen so wichtig?
Weil Unternehmen nach Art. 41 OR für verursachte Schäden haften – notfalls mit dem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor existenzbedrohenden Forderungen und sichert die Zukunft des Unternehmens.
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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