Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung in der Schweiz – Alles, was Eigentümer wissen müssen

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In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung für Haus- und Liegenschaftsbesitzer eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt das Eigentum vor finanziellen Verlusten durch Schäden an der Bausubstanz und fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen.

Je nach Kanton gelten unterschiedliche Regelungen:

  • In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und wird durch eine kantonale Gebäudeversicherung im Monopol angeboten.
  • In den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) muss sie privat abgeschlossen werden. Eigentümer sind selbst verantwortlich, ausreichende Deckung – insbesondere für Feuer und Elementarschäden – einzuschliessen.

Was gilt in der Schweiz als Gebäude?

Gemäss gängiger Praxis der Schweizer Versicherungen (und den kantonalen Gebäudeversicherungen) gilt als Gebäude eine bauliche Anlage, die:

  1. Überdacht ist
  2. Fest mit dem Boden verbunden ist (Fundament oder vergleichbare Bauweise)
  3. Ein Dach und Wände hat (mindestens drei feste Wände)
  4. Bestimmungsgemäss als Raum genutzt wird (z. B. zum Wohnen, Arbeiten, Lagern)
  5. Ständig an einem Ort verbleibt (nicht mobil, kein Fahrzeug, kein Zelt)

Beispiele für Gebäude:

  • Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
  • Bürogebäude
  • Scheune oder Stall
  • Werkhalle
  • Garagen, sofern fest gebaut

Keine Gebäude im Versicherungssinn:

  • Zelte, Wohnwagen, Container ohne Fundament
  • Provisorische Bauten, die nicht dauerhaft angelegt sind
  • Reine offene Überdachungen ohne feste Wände

Mögliche Deckungen einer Gebäudeversicherung

DeckungBeschreibungBeispiel
Feuer/ElementarBrand, Blitzschlag, Explosion, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm ab 75 km/h, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch…Brand im Dachstock nach Blitzeinschlag
WasserAustritt von Leitungswasser, Rückstau, Wasser aus Aquarien oder WärmepumpenRohrbruch in der Küche
Diebstahlschäden am GebäudeBeschädigungen durch Einbruch oder versuchten EinbruchAufgebrochene Kellertür
GlasbruchZerbrechen von fest installierten Verglasungen, Glasbausteinen, KeramikkochfeldernFensterfront zerspringt
ErdbebenSchäden durch seismische ErschütterungenMauerrisse nach Erdbeben
Weitere Gefahren (Extended Coverage)Vandalismus, Fahrzeuganprall, Flugzeugabsturz, Rauchschäden, Sprinkler-LeckagenLKW prallt gegen Garagentor
GebäudetechnikSchutz für Heizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen, LiftanlagenDefekt durch Überspannung
Gartenanlagen & KulturenGartenhäuser, Pools, Zäune, BepflanzungHagelschaden am Wintergarten
Bauliche AnlagenBauwerke auf dem Grundstück, nicht direkt verbundenCarport, freistehende Garage
Bauliche EinrichtungenFest mit dem Gebäude verbundene InstallationenBodenheizung, Einbauküche
GebäudehaftpflichtversicherungHaftpflicht für nicht selbst bewohnte/vermietete GebäudePassant verletzt sich an loser Fassade
MietzinsausfallversicherungErsetzt entgangene Mieteinnahmen, wenn ein vermietetes Objekt durch gedeckten Schaden unbewohnbar wirdBrand zerstört Wohnung, Miete wird ersetzt

Gebäude Allrisk-Versicherung

Allrisk für Firmengebäude bereits etabliert

In der gewerblichen Sachversicherung ist die All-Risk-Deckung seit Jahren ein fester Bestandteil. Sie bietet umfassenden Schutz für Betriebsgebäude und deren fest installierte Einrichtungen.
Das Prinzip: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Dadurch werden auch Schadenereignisse gedeckt, die in klassischen Policen oft fehlen – z. B. durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Kollisionen (Fahrzeuganprall), innere Betriebsschäden an Gebäudetechnik oder ungewöhnliche Naturereignisse.
Unternehmen profitieren vor allem vom Wegfall zahlreicher Einzelbausteine und von einer einheitlichen Schadenabwicklung.


Privatbereich – All-Risk als neuer Baustein in der Gebäudeversicherung

Für private Wohngebäude war bisher die klassische Deckung gegen Feuer und Elementarschäden (plus optional Wasser, Glasbruch, weitere Gefahren) Standard.
Inzwischen bieten jedoch einzelne Schweizer Versicherer All-Risk-Bausteine an, die die Gebäudeversicherung deutlich erweitern.

Beispiele für erweiterte Deckung im Privatbereich:

  • Schäden durch ungewöhnliche Wasserereignisse (z. B. Regenwasser bei offenem Fenster, Rückstau über WC-Anlagen)
  • Vandalismus an der Bausubstanz ohne Einbruch
  • Schäden durch Tiere (z. B. Marderbiss an Dachisolierungen)
  • Fahrzeuganprall ohne Einschränkung der Schadenursache
  • Innere Gebäudeschäden durch Fehlbedienung oder Materialfehler

Zukunft All-Risk gewinnt an Bedeutung

Mehrere Entwicklungen sprechen dafür, dass All-Risk-Gebäudeversicherungen auch im Privatbereich bald verbreiteter werden:

  1. Zunehmende Gebäudekomplexität – moderne Liegenschaften enthalten mehr Technik (Wärmepumpen, Solaranlagen, Smart-Home-Steuerungen), die anfällig für vielfältige Schadensursachen ist.
  2. Klimawandel & Extremwetter – häufiger auftretende, untypische Schadenereignisse erfordern flexiblere Policen.
  3. Kundenerwartung – Privatkunden wünschen sich wie Unternehmen „Alles-in-einem“-Lösungen, die nur wenige Ausschlüsse kennen.
  4. Effizienz – eine All-Risk-Police ersetzt viele Einzelbausteine, spart Verwaltungsaufwand und verhindert Deckungslücken.

Warum Mietzinsausfall bei Vermietung unverzichtbar ist

Nach einem schweren Schaden kann eine Wohnung oder ein Haus monatelang unbewohnbar sein. Die Mietzinsausfallversicherung ersetzt den entgangenen Nettomietzins während der Reparatur- oder Wiederaufbauphase, sofern der Ausfall durch einen gedeckten Schaden wie Feuer, Wasser oder Elementar verursacht wurde. Die Deckungssumme sollte der Jahresmiete entsprechen.

Kündigung Geäudeversicherung bei Besitzerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann innerhalb von 30 Tagen nach Grundbucheintrag schriftlich kündigen. Danach läuft sie bis Vertragsende weiter. Direkt nach dem Kauf sollte geprüft werden, ob alle relevanten Risiken (Vandalismus, Fahrzeuganprall, Mietzinsausfall) abgedeckt sind.

Welche Angaben werden benötigt für eine Offerte Gebäudeversicherung?

  • Letzter Schatzungswert / Gebäudewert
  • Baujahr
  • Bauweise (massiv/nicht massiv)
  • Dachform
  • Heizungssystem
  • Wohnfläche, Anzahl Stockwerke (je nach Versicherungsgesellschaft)
  • Vorhandene Gebäudetechnik
  • Nebengebäude und bauliche Anlagen
  • Standort und Gefahrenlage
  • Bei Vermietung: Jahresmiete für Mietzinsausfallversicherung

Eine Gebäudeversicherung kann nicht nur für Privatliegenschaften, sondern auch für Betriebe abgeschlossen werden. In der Unternehmenswelt wird sie häufig in eine Sachversicherung integriert, die zusätzlich Maschinen, Waren und Betriebseinrichtungen absichert.

Für Privatpersonen lässt sich die Gebäudeversicherung oft mit der Hausratversicherung kombinieren. Dadurch entstehen Paketlösungen, die sowohl die Bausubstanz als auch den beweglichen Hausrat abdecken – mit einheitlicher Schadenabwicklung und häufig günstigeren Prämien.

Fazit: Die Gebäudeversicherung ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Eigentümer – insbesondere in GUSTAVO-Kantonen – müssen aktiv für vollständigen Schutz sorgen. Eine individuelle Absicherung aller relevanten Risiken ist entscheidend.