Unter dem Begriff Bauversicherung versteht man in der Schweiz in der Regel zwei zentrale Absicherungen: die Bauwesenversicherung und die Bauherrenhaftpflicht.
- Die Bauwesenversicherung schützt Bauherr:innen und Unternehmer:innen vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit – etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Baufehler. Mehr Infos dazu siehst du unten.
- Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter ab, wenn während der Bauphase Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Gemeinsam sorgen diese Versicherungen dafür, dass ein Bauprojekt nicht durch hohe Reparatur- oder Haftungskosten ins Wanken gerät und der Bauherr finanziell abgesichert bleibt.

Die Bauwesenversicherung schützt dein Bauwerk während der gesamten Bauzeit – vor unvorhergesehenen Schäden.
Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung – auch Bauleistungsversicherung genannt – ist die Allgefahrenversicherung für Ihr Bauprojekt. Sie schützt vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk während der Bauzeit. Für Bauherren in der Schweiz ist sie oft unverzichtbar, um hohe finanzielle Risiken zu vermeiden.
Was deckt die Bauwesenversicherung ab?
Die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Sachschäden am Bauwerk und an fest verbauten Materialien. Sie gilt für Neubauten, Umbauten und Renovationen und schützt Bauherr, Unternehmer und Handwerker gleichermaßen.
Bereich | Deckung | Beschreibung / Beispiele |
---|---|---|
Bauwerk | ✅ Ja | Schutz für alle Bauleistungen und fest verbauten Materialien während der Bauzeit. |
Unvorhergesehene Ereignisse | ✅ Ja | Einsturz, Bauunfälle, Vandalismus, Fehlkonstruktionen, Materialfehler. |
Diebstahl (montierte Teile) | ✅ Ja | Entwendung von fest verbauten Materialien (z. B. Fenster nach Montage). |
Wasserschäden | ✅ Ja | Leitungswasser, Regen, Schmelzwasser – plötzlich und unvorhersehbar. |
Feuer- & Elementarschäden | ✅ Ja* | Brand, Blitz, Sturm, Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck. *In GUSTAVO-Kantonen primär privat, in anderen Kantonen subsidiär zur kantonalen Gebäudeversicherung. |
Aufräumung & Abbruch | ✅ Ja | Entfernung beschädigter Bauteile, Entsorgung, Sicherung der Baustelle. |
Wiederherstellung | ✅ Ja | Arbeits- und Materialkosten zur Reparatur oder zum Neuaufbau. |
Schadenminderungskosten | ✅ Ja | Sofortmassnahmen zur Begrenzung weiterer Schäden. |
Option: Diebstahl (nicht montierte Teile) | ➕ Optional | Werkzeuge, Baugeräte, lose Baustoffe. |
Option: Erdbeben | ➕ Optional | Schäden durch seismische Ereignisse. |
Option: Schäden an Bestandsbauten | ➕ Optional | Bei Umbauten oder Sanierungen. |
Option: Kostenüberschreitungen / Verzögerung | ➕ Optional | Mehrkosten bei Bauverzögerungen. |
Option: Ertragsausfall | ➕ Optional | Für gewerblich genutzte Bauwerke. |
Option: Garantiezeitdeckung | ➕ Optional | Schäden innerhalb der Garantiefrist nach Abnahme. |
Nicht gedeckt: Abnutzung | ❌ Nein | Normale Alterung oder Verschleiss ohne Schadenereignis. |
Nicht gedeckt: Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit | ❌ Nein | Wenn der Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. |
Nicht gedeckt: Krieg / Terror / Kernenergie | ❌ Nein | Politische Risiken und nukleare Ereignisse. |
Nicht gedeckt: Planungsfehler ohne Schaden | ❌ Nein | Reine Planungsfehler ohne Sachschaden. |
GUSTAVO-Kantone – Feuer/Elementar besonders beachten
In den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) besteht keine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung. Hier muss der Feuer- und Elementarschutz zwingend privat – und somit auch in der Bauwesenversicherung – eingeschlossen werden. In allen anderen Kantonen wird Feuer/Elementar durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt, die Bauwesenversicherung ist dort nur subsidiär.
Schadenbeispiel Bauwesenversicherung
Ein starker Sturm beschädigt das eingerüstete Dach eines Rohbaus. Das Gerüst stürzt um und reißt Teile der Fassade mit sich. Die Bauwesenversicherung übernimmt Aufräumung, Reparatur und Materialersatz – ohne Verzögerung des Bauprojekts. Ohne Versicherung wären Kosten von über CHF 50’000 entstanden.
Prämien Bauwesenversicherung
- Einmalprämie für die gesamte Bauzeit
- Ca. 0.2 % der Bausumme (z.B. CHF 1’400 bei CHF 700’000 Bausumme)
- Mindestprämien: CHF 200–400, abhängig von Anbieter und Risiko
Angaben für Offerte Bauwesenversicherung
- Bausumme / BKP-Wert
- Art des Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Sanierung)
- Standort und Risikolage
- Geplante Bauzeit
- Gewünschte Zusatzdeckungen
Top-Anbieter in der Schweiz für Bauwesenversicherung
- Allianz – Hohe Leistungstiefe, gute Zusatzbausteine
- Zurich – Aufräum- und Wiederaufbaukosten inkl., Vorschussleistungen
- Mobiliar / Baloise – Kombi mit Bauherrenhaftpflicht, verlängerte Nachdeckung
Wer schliesst die Bauwesenversicherung ab?
Oft der Bauherr, manchmal auch der Generalunternehmer im Namen aller Beteiligten.
Was ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Der Bauherr haftet für seine Baustelle – von der Absicherung des Geländes bis hin zu Schäden, die Dritten entstehen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherr:innen vor finanziellen Forderungen Dritter, wenn während eines Bauprojekts Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Als Bauherr gilt man bereits, sobald man den Bau oder Umbau einer Immobilie in Auftrag gibt – und trägt ab diesem Moment auch eine gesetzliche Verantwortung für Sicherheit und Schäden auf der Baustelle.
Typische Schadenfälle
- Ein Passant stürzt auf unzureichend abgesichertem Baustellengelände.
- Bauarbeiten verursachen Risse am Nachbarhaus.
- Herabfallendes Baumaterial beschädigt parkierte Autos.
Kombi mit Bauwesenversicherung
In der Schweiz wird die Bauherrenhaftpflicht oft gemeinsam mit der Bauwesenversicherung in einem Paket („Päckli“) angeboten. So sind sowohl Sachschäden am Bauwerk als auch Haftpflichtschäden an Dritten abgedeckt.
Deckung über bestehende Versicherungen
- Privatpersonen: Bei kleineren Bau- oder Umbauprojekten mit Bausummen bis ca. CHF 150’000 ist die Bauherrenhaftpflicht oft bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.
- Firmen: In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen besteht Bauherrendeckung sogar für Bauprojekte bis CHF 1 Mio. Bausumme – ohne separate Police.
Wichtig: Die genauen Einschlusslimiten variieren je nach Versicherer und Police. Bei höheren Bausummen oder speziellen Projekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend empfohlen.
FAQ – Bauwesen- & Bauherrenhaftpflichtversicherung Schweiz
1. Ist die Bauwesenversicherung obligatorisch?
Nein, sie ist freiwillig – wird aber dringend empfohlen, da sie unvorhergesehene Schäden am Bauwerk abdeckt. In GUSTAVO-Kantonen muss der Feuer-/Elementarschutz jedoch privat eingeschlossen werden.
2. Wer sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschliessen?
Jede Person oder Firma, die Bau- oder Umbauarbeiten in Auftrag gibt. Bereits mit Beginn der Bauarbeiten trägt der Bauherr die Haftung für Schäden an Dritten.
3. Sind kleine Umbauten über meine bestehende Haftpflicht gedeckt?
Ja, oft:
- Privatpersonen: Bausummen bis ca. CHF 150’000 meist in der Privathaftpflicht eingeschlossen.
- Firmen: In der Betriebshaftpflicht oft Bauvorhaben bis ca. CHF 1 Mio. gedeckt.
Darüber hinaus ist eine separate Police notwendig.
4. Was deckt die Bauwesenversicherung genau ab?
Alle unvorhergesehenen Sachschäden am Bauwerk, inkl. Feuer, Elementar, Wasser, Diebstahl (montierte Teile), Aufräumung, Wiederherstellung – optional auch Erdbeben, Ertragsausfall, Verzögerungskosten.
5. Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?
Personen- und Sachschäden, die Dritten durch das Bauprojekt entstehen (z. B. Passant verletzt sich auf Baustelle, Schäden am Nachbarhaus, Fahrzeugbeschädigung).
6. Kann ich beide Versicherungen zusammen abschliessen?
Ja, viele Versicherer bieten ein Paket („Päckli“) an, das Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung kombiniert.
7. Welche Angaben benötigt die Versicherung für die Offerte?
Bausumme (BKP), Bauart (Neu-/Umbau), Standort, Bauzeit, gewünschte Zusatzdeckungen, bei Haftpflicht zusätzlich Art der Bauarbeiten und Anzahl beteiligter Firmen.
8. Was kostet die Bauwesenversicherung?
Meist eine Einmalprämie für die gesamte Bauzeit – ca. 0.2 % der Bausumme, abhängig von Projektgrösse und Risiko.
9. Was kostet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Für kleine Projekte oft schon ab CHF 150–300, grössere Bauvorhaben je nach Bausumme und Deckung deutlich höher.T fragen