Baugarantien Schweiz

Baugarantien und Werkgarantien gehören mittlerweile zu den Standardanforderungen vieler Bauherren, Architekten und Bauleitungen. Sie dienen als Sicherheit, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, Anzahlungen korrekt verwendet und eventuelle Mängel nach Fertigstellung behebt. Immer mehr Auftraggeber verlangen solche Garantien bereits bei Angebotsabgabe oder Vertragsunterzeichnung – ohne sie ist eine Teilnahme an Ausschreibungen oft gar nicht mehr möglich.

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„Die Baugarantieversicherung dient der Absicherung vertraglicher Gewährleistungsansprüche und schützt den Bauherrn vor finanziellen Folgen bei Mängeln oder Insolvenz des Unternehmers.“

Was ist ein Garantieschein?

Ein Garantieschein ist das offizielle Dokument, mit dem der Versicherer oder eine Bank die Übernahme einer Bürgschaft bestätigt.

Er enthält in der Regel:

  • Bürgschaftsbetrag (Garantiesumme)
  • Begünstigter (z. B. Bauherr, Auftraggeber)
  • Name und Adresse des Auftragnehmers (der die Garantie stellt)
  • Art der Garantie (z. B. Erfüllungsgarantie, Werkgarantie, Anzahlungs­garantie)
  • Laufzeit oder Ablaufdatum
  • Verpflichtungstext – Formulierung, dass der Bürge (Versicherer) bei berechtigtem Anspruch zahlt
  • Datum und Unterschrift des Garantiegebers

Kautionsarten im Bauwesen

KautionsartBeschreibung
AbsichtserklärungBestätigung, dass eine Erfüllungsgarantie nach Vertragsabschluss gestellt wird.
OffertgarantieSichert den Auftraggeber ab, falls Du die Bedingungen der Offerte nicht einhältst.
AnzahlungsgarantieSchützt vor Verlust der geleisteten Anzahlung, falls keine Leistung erbracht wird.
ErfüllungsgarantieGarantiert die vertragliche Leistung, auch im Fall von Rücktritt oder Nichterfüllung.
Werkgarantie (Mängelgewährleistung)Deckt berechtigte Ansprüche bei Mängeln während der Gewährleistungsfrist.

Vorteile und Nachteile einer Baugarantie?

VorteileNachteile
Kein Einsatz der BankkreditlinieBonitätsprüfung erforderlich
Schnelle Ausstellung dank Rahmenvertrag und Online-PortalNur innerhalb des vereinbarten Limits möglich
Liquiditätsschonend – Kapital bleibt verfügbarPrämie, keine Rückzahlung
Akzeptiert bei öffentlichen und privaten AuftraggebernMögliche Zusatzkosten wie Stempelabgabe oder Verwaltungsgebühr

Rahmenvertrag für Kautionen

Der Rahmenvertrag legt alle wichtigen Punkte fest: Höhe des Zeichnungslimits, Arten der zulässigen Garantien, Prämien, Abwicklungsprozesse und Kündigungsmodalitäten. Sobald der Vertrag steht, kannst Du Garantien online generieren und verwalten – inklusive Kontrolle über bereits genutzte Beträge.

Was bedeutet Zeichnungslimite?

Die Zeichnungslimite ist der maximale Bürgschaftsbetrag, den der Versicherer Dir im Rahmenvertrag zur Verfügung stellt. Sie wird in der Regel auf zwei Ebenen definiert:

  • Zeichnungslimite pro Garantie: Gibt an, wie hoch eine einzelne Garantie maximal sein darf. Beispiel: Pro Garantie sind höchstens CHF 500’000 möglich.
  • Zeichnungslimite für alle Garantien im Umlauf: Legt fest, wie hoch die Summe aller gleichzeitig laufenden Garantien sein darf. Beispiel: Du darfst mehrere Garantien gleichzeitig nutzen, solange ihre Gesamtsumme CHF 2’000’000 nicht übersteigt.

Innerhalb dieser Limiten kannst Du Garantien flexibel und ohne erneute Einzelprüfung ausstellen. Wird das Limit erreicht, musst Du bestehende Garantien ablösen oder die Limite durch Vertragsänderung erhöhen lassen.

Welche Informationen Unterlagen für den Abschluss einer Baugarantie?

  • Aktueller Jahresabschluss mit Erfolgsrechnung und Bilanz (inkl. Kontrollstellenbericht, falls vorhanden)
  • Falls der Abschluss noch nicht vorliegt: vorläufige Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Informationen zu wesentlichen Änderungen in der Finanzlage
  • Angabe der gewünschten Kautionsarten und des Zwecks
  • Daten des Begünstigten (Name, Adresse, ggf. Referenznummer)
  • Firmendaten und Handelsregisterauszug

So läuft der Prozess ab

  1. Bonitätsprüfung und Unterlagen einreichen
  2. Rahmenvertrag mit Zeichnungslimit vereinbaren
  3. Garantien bei Bedarf online erstellen
  4. Garantieschein an den Auftraggeber weitergeben
  5. Nach Projektende Rückgabe des Scheins und Abschluss der Bürgschaft

Garantiedauer bei Werkgarantien

Die Garantiedauer bei Bau- und Werkgarantien hängt von der Art der Garantie und den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben ab:

Gesetzliche Grundlage

  • In der Schweiz gilt gemäss Obligationenrecht (OR, Art. 210 und Art. 371) bei Bauwerken in der Regel eine Mängelgewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme.
  • Bei beweglichen Sachen (z. B. Anlagen, Geräte) sind es 2 Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Übliche Garantiedauern in der Praxis

GarantietypÜbliche Dauer
Offertgarantie2–6 Monate
AnzahlungsgarantieBis zur vollständigen Lieferung / Montage
ErfüllungsgarantieMeist bis zur Abnahme der Bauleistung (oft 6–12 Monate)
Werkgarantie / Mängelgewährleistungsgarantie2–5 Jahre, abhängig vom Vertrag / GAV
AbsichtserklärungKurzfristig, bis zur Ausstellung der Erfüllungsgarantie

Werkgarantie Heizungsinstallation – Beispiel

  • Technischer Kontext: Heizungsinstallationen gelten als Teil des Bauwerks → 5 Jahre gesetzliche Gewährleistungspflicht
  • Garantieversicherungslaufzeit: Oft auf 2 oder 5 Jahre ausgestellt, je nach Auftraggeberforderung
  • Einmalprämie ist im Voraus zu bezahlen

Prämienhöhe für Baugarantie?

Beispiel: Werkgarantie Heizungsinstallation

  • Garantiesumme: CHF 20’000
  • Typ: Werkgarantie / Mängelgewährleistung (z. B. 2 Jahre)
  • Prämiensatz: 2 %
  • FLaufzeit: 2 Jahre

Berechnung:

  • Einmalige Prämie = CHF 20’000 × 2 % = CHF 400
  • + Stempelabgabe (5 % auf Prämie): CHF 400 × 0,05 = CHF 20
  • Gesamtprämie für Werkarantie: CHF 420

Online Portal für Erstellen von Garantiescheine

Viele Versicherer stellen ihren Kunden ein Online-Tool oder Kundenportal zur Verfügung, über das sie Garantiescheine selbstständig und rund um die Uhr ausstellen können. Dieses praktische Feature steht in der Regel nur zur Verfügung, wenn bereits ein Rahmenvertrag mit festgelegtem Zeichnungslimit besteht.

Immer häufiger verlangen Bauherrinnen und Bauherren Werkgarantien mit einer Laufzeit von 10 Jahren

Versicherungen bieten zunehmend verlängerte Garantien bis zu 10 Jahren, besonders bei institutionellen oder professionellen Bauvorhaben.

Allianz und Baloise bietet Werkgarantien mit bis zu 10 Jahren Laufzeit, sofern man zusätzlich eine Haftpflicht- oder KMU-Kombi-Versicherung abgeschlossen hat. Andernfalls liegt die Standardspanne eher bei 2 bis 5 Jahren.

Zurich wiederum stellt in der Regel keine Garantien aus, die länger als 6 Jahre dauern. Allerdings kann eine 5-Jahres-Garantie möglich sein – und mit einer sogenannten unverbindlichen Absichtserklärung lässt sich ein zweiter 5-Jahres-Block in Aussicht stellen.

Swissgaranta (Solidarbürgschaften nach OR 496) bietet explizit Laufzeiten von 2, 5 oder 10 Jahren an – wobei für 10 Jahre oft ein Unterhaltsvertrag erforderlich ist

Praxis-Tipp

Es macht Sinn, die Kautionsversicherung bei derselben Gesellschaft abzuschliessen, bei der auch Deine Betriebshaftpflichtversicherung läuft. So profitierst Du von kurzen Kommunikationswegen, einem einheitlichen Ansprechpartner und oft auch besseren Konditionen.

Sofern die Zeichnungslimite aufgebraucht ist, kannst du beim bestehenden Versicherer eine Erhöhung verlangen oder bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen zweiten Kautionsvertrag abschliessen.

Fazit

Bau- und Werkgarantien sind im Bauwesen ein wichtiger Bestandteil professioneller Geschäftsbeziehungen. Mit einer Kautionsversicherung kannst Du sie flexibel, schnell und ohne Kapitalbindung stellen. Das Zeichnungslimit im Rahmenvertrag verschafft Dir Planungssicherheit und ermöglicht eine einfache Abwicklung.

FAQ – Häufige Fragen

1. Was passiert, wenn der Auftraggeber die Garantie in Anspruch nimmt?

Der Versicherer prüft den Anspruch und zahlt berechtigte Forderungen aus. Du musst den Betrag danach erstatten.

2. Kann ich mein Zeichnungslimit erhöhen?

Ja, aber nur nach erneuter Prüfung und Anpassung des Rahmenvertrags.

3. Gibt es eine Rückerstattung der Prämie?

Wenn eine Garantie vorzeitig zurückgegeben wird, kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen – abhängig von den Vertragsbedingungen.

4. Werden alle Garantien akzeptiert?

Ja, sofern sie die vertraglich festgelegten Bedingungen erfüllen und vom Auftraggeber anerkannt werden.

5. Kann ich mehrere Garantien gleichzeitig nutzen?

Ja, solange die Gesamtsumme aller offenen Garantien Dein Zeichnungslimit nicht überschreitet.