Frachtführerhaftpflichtversicherung in der Schweiz – Schutz für Spediteure und Transporteure
Für Spediteure, Transporteure und Logistikunternehmen ist die Frachtführerhaftpflichtversicherung eine zentrale Absicherung. Sie deckt die gesetzliche Haftung für Schäden an den Gütern, die während des Transports im Auftrag Dritter auftreten können – sei es durch Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung.

„Wer fremde Waren befördert, transportiert nicht nur Güter – sondern auch Verantwortung.“
Warum ist die Frachtführerhaftpflichtversicherung so wichtig?
Ohne diese Versicherung haftest Du als Frachtführer mit Deinem Betriebsvermögen für Schäden an den Dir anvertrauten Gütern. Selbst ein kleiner Transportschaden kann hohe Kosten verursachen. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Was deckt die Frachtführerhaftpflichtversicherung?
- Beschädigung oder Verlust der Güter während des Transports
- Schäden durch Unfall, Brand, Diebstahl oder höhere Gewalt (gemäss Bedingungen)
- Schäden bei Be- und Entladung
- Verspätungsschäden, sofern gesetzlich haftbar
- Mitversicherung von Stand- oder Umladekosten (optional)
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Haftungsgrundlagen für Frachtführer
Die Haftung eines Frachtführers richtet sich nach dem anwendbaren Recht, den Transportbedingungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Wichtige Haftungsformen sind:
- CMR-Haftung (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr) – gilt für grenzüberschreitende Transporte zwischen CMR-Staaten.
- OR-Haftung (Obligationenrecht) – gilt für nationale Transporte in der Schweiz, wenn keine speziellen Bedingungen vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – können Haftungsgrenzen anpassen, dürfen aber gewisse gesetzliche Vorgaben nicht unterschreiten.
Sonderziehungsrechte (SZR) – Haftungsbegrenzung
Die meisten gesetzlichen Haftungen im Transportwesen sind auf einen Höchstbetrag pro Kilogramm oder pro Sendung begrenzt – und zwar in Sonderziehungsrechten (SZR), einer Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Beispiel CMR: Haftung bis zu 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht. Bei einem Umrechnungskurs von ca. 1,20 CHF pro SZR entspricht das rund 10 CHF pro Kilogramm. Ohne Zusatzversicherung trägt der Auftraggeber das Risiko, wenn der Warenwert höher ist.
Praxisbeispiel: Ein Frachtführer transportiert 1’000 kg hochwertige Elektronik mit einem Warenwert von 150’000 CHF. Bei einem Schaden würde die CMR-Haftung (8,33 SZR x 1,20 CHF x 1’000 kg) maximal ca. 10’000 CHF abdecken. Die Differenz von 140’000 CHF bliebe unversichert, wenn keine ergänzende Transportversicherung besteht.
Mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung kannst Du als Unternehmer sicherstellen, dass diese Haftungssummen zuverlässig gedeckt sind – und in Kombination mit einer Transportversicherung sogar den gesamten Warenwert absichern.
Haftungsarten im Vergleich
Haftungsgrundlage | Anwendungsbereich | Haftungsgrenze | Besonderheiten |
---|---|---|---|
CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr) | Internationale Transporte zwischen CMR-Staaten | 8,33 SZR pro kg Bruttogewicht | Haftung auch bei Verspätung, wenn Schaden nachweisbar |
OR (Schweizer Obligationenrecht) | Transporte innerhalb der Schweiz | Meist 8,33 SZR pro kg, kann abweichen | Teilweise flexibler, wenn vertraglich vereinbart |
AGB des Frachtführers | National und international, abhängig vom Vertrag | Individuell festgelegt, oft niedriger als CMR | Können Haftung erweitern oder einschränken, dürfen aber gesetzliche Mindeststandards nicht unterschreiten |
8,33 SZR pro kg = Bei einem Umrechnungskurs von ca. 1,20 CHF pro SZR entspricht das aktuell rund 10 CHF pro Kilogramm.
Welche Informationen benötigt die Versicherung für den Abschluss?
- Art und Wert der transportierten Güter
- Transportwege (national, international)
- Transportmittel (LKW, Kombi, Spezialfahrzeuge)
- Jährliche Transportmenge und Umsatz
- Bisherige Schadenhistorie
- Spezielle Risiken (z. B. Gefahrgut, Valoren)
Allgemeine Ausschlüsse
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber
- Normale Abnutzung oder innerer Verderb
- Schäden durch Krieg, Terror, Kernenergie (nur mit Zusatzdeckung versicherbar)
- Reine Verspätungsschäden (ausser bei klarer vertraglicher Haftung)
Das sollten Transportauftraggeber wissen
Viele Auftraggeber gehen davon aus, dass der Frachtführer für den vollen Warenwert haftet. Das ist jedoch nicht der Fall – die Haftung ist gesetzlich begrenzt. Je nach Transportvertrag (z. B. CMR, OR oder AGB) liegt die Entschädigung oft deutlich unter dem tatsächlichen Warenwert. Wer als Versender vollständigen Schutz will, braucht zusätzlich eine eigene Transportversicherung.
FAQ – Häufige Fragen zur Frachtführerhaftpflichtversicherung
1. Gilt die Frachtführerhaftpflichtversicherung nur international?
Nein. Sie deckt nationale und internationale Transporte gemäss den jeweiligen Haftungsgrundlagen.
2. Muss ich als Frachtführer zwingend eine solche Versicherung haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie ist für jedes Transportunternehmen dringend zu empfehlen, um existenzbedrohende Schäden abzusichern.
3. Kann ich auch Valoren oder Gefahrgut absichern?
Ja, aber dies muss explizit im Vertrag vereinbart werden und kann zu höheren Prämien führen.
4. Ersetzt die Frachtführerhaftpflicht eine Transportversicherung?
Nein. Die Frachtführerhaftpflicht deckt nur die gesetzliche Haftung, nicht den gesamten Warenwert. Eine Transportversicherung kann diese Lücke schliessen.
5. Wie berechnet sich die Prämie?
Die Prämie hängt von Transportvolumen, Güterart, Transportstrecken, Schadenhistorie und gewünschtem Deckungsumfang ab.