Berufskautionsversicherung Schweiz

„Berufskaution hinterlegen oder versichern – welche Lösung hält Dein Unternehmen finanziell flexibler?“

Was ist eine Berufskaution?

Wenn Du in einer Branche arbeitest, in der gesetzlich oder durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine Berufskaution vorgeschrieben ist, musst Du diese vor Aufnahme der Tätigkeit hinterlegen. Statt eine hohe Geldsumme zu blockieren, kannst Du eine Berufskautionsversicherung abschliessen – und so die Kaution in Form einer Bürgschaft durch einen Versicherer oder eine Bank stellen lassen.

Wann brauchst man eine Berufskautionsversicherung?

  • Baugewerbe und verwandte Branchen: In vielen GAV-reglementierten Berufen (z. B. Maler, Gipser, Gebäudetechnik) ist eine Kaution Pflicht. Sie wird oft bei der Zentralen Kautions-Verwaltungsstelle (ZKVS) hinterlegt.
  • Personalvermittlungs- und Personalverleihbüros: Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) ist eine Kaution vorgeschrieben – in der Regel CHF 100’000. Hinweis: Einige Versicherer wie z.B. die Allianz Suisse bietet keine Berufskautionsversicherung für Personalvermittlungs- und Personalverleihbüros an.
  • Weitere GAV-Bereiche: Auch andere Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können Kautionspflichten haben.

Warum eine Versicherung statt Barhinterlegung?

Mit einer Berufskautionsversicherung musst Du die Kautionssumme nicht selbst als Bargeld blockieren. Stattdessen zahlst Du eine jährliche Prämie, und der Versicherer stellt dem GAV-Träger oder der zuständigen Behörde eine Bürgschaftsurkunde aus.

Was kostet eine Berufskautionsversicherung?

Die Kosten hängen von der Höhe der geforderten Kaution und Deiner Bonität ab. In der Regel liegt die Jahresprämie zwischen 2 % und 5 % der Kautionssumme. Beispiel: Bei einer Berufskaution von CHF 100’000 zahlst Du ca. CHF 2’000–5’000 pro Jahr.

Vorteile und Nachteile einer Berufskautionsversicherung

VorteileNachteile
Keine Kapitalbindung – Liquidität bleibt im UnternehmenJährliche Kosten, die nicht zurückerstattet werden
Schnelle Abwicklung über spezialisierte AnbieterBonitätsprüfung nötig – bei schlechter Kreditwürdigkeit evtl. keine Deckung
Erfüllt gesetzliche Kautionspflicht gemäss GAV oder AVGEinige Versicherer bieten keine Lösungen für bestimmte Branchen (z. B. Personalverleih mit CHF 100’000-Kaution)
Flexibel kündbar bei Wegfall der PflichtKeine Abdeckung von Forderungen – diese musst Du im Schadenfall trotzdem begleichen

Für den Abschluss einer Berufskautionsversicherung prüfen Versicherer in der Schweiz in der Regel mehrere Punkte, um sicherzustellen, dass sie das Risiko einschätzen und die Bürgschaft übernehmen können.
Hier die wichtigsten Voraussetzungen und Angaben, die Du einreichen musst:


Voraussetzungen für eine Berufskautionsversicherung?

  • Sitz in der Schweiz oder Eintragung einer Zweigniederlassung in der Schweiz
  • Erfüllung der gesetzlichen Kautionspflicht (z. B. gemäss GAV oder Arbeitsvermittlungsgesetz AVG)
  • Keine negativen Bonitätsmerkmale (keine Betreibungen, keine Konkursverfahren)
  • Nachweis fachlicher Eignung für die Tätigkeit (z. B. Bewilligung als Personalvermittler oder Mitgliedschaft im GAV-Bereich)
  • Akzeptanz durch den Empfänger der Kaution (z. B. ZKVS, kantonale Arbeitsmarktbehörde)

Was prüft die Versicherung bei einer Berufkaution?

  • Bonität / Kreditwürdigkeit → Abfrage bei Betreibungsregister und Handelsregister
  • Finanzkennzahlen → Jahresabschlüsse, Bilanzen, Erfolgsrechnungen (oft die letzten 2 Jahre)
  • Reputation und Zuverlässigkeit → keine laufenden Gerichtsverfahren oder gravierende Verstöße gegen Gesetze
  • Erfahrung in der Branche → Referenzen oder bisherige Aufträge
  • Art und Höhe der geforderten Kaution → manche Versicherer lehnen hohe Summen (z. B. 100’000 CHF im Personalverleih) ab

Nörige Angaben und Unterlagen für eine Berufskautionsversicherung?

  • Vollständige Firmendaten: Name, Adresse, UID-Nummer, Handelsregisterauszug
  • Angaben zur Branche und zum Zweck der Kaution (z. B. GAV Baugewerbe, AVG-Personalverleih)
  • Höhe der geforderten Kaution (z. B. CHF 50’000, CHF 100’000)
  • Kopien von Bewilligungen / GAV-Mitgliedschaftsnachweisen
  • Finanzdokumente: Bilanz, Erfolgsrechnung, evtl. Liquiditätsplan
  • Bankverbindung für Prämienabbuchung
  • Empfängerinformationen: An wen die Bürgschaft ausgestellt werden muss (Name, Adresse, evtl. Referenznummer)

Fazit

Eine Berufskautionsversicherung ist für Dich sinnvoll, wenn Du gesetzlich oder vertraglich zur Kautionshinterlegung verpflichtet bist und Dein Kapital nicht blockieren möchtest. Achte darauf, dass der Versicherer in Deiner Branche zugelassen ist und die geforderte Kautionshöhe übernimmt.

FAQ – Häufige Fragen zur Berufskautionsversicherung

Ersetzt die Berufskautionsversicherung die Zahlung im Schadensfall?

Nein, der Versicherer stellt nur die Sicherheit. Berechtigte Forderungen musst Du erstatten – der Versicherer kann diese von Dir zurückfordern.

Welche Branchen brauchen besonders oft eine Berufskautionsversicherung?

Vor allem Bau- und Ausbaugewerbe (gemäss GAV) und Personalvermittlungs- bzw. -verleihfirmen (gemäss AVG).

Was passiert, wenn meine Bonität schlecht ist?

Einige Versicherer lehnen dann ab oder verlangen eine teilweise Barhinterlegung.

Kann ich von einer Barhinterlegung auf eine Versicherung umstellen?

Ja, wenn der Empfänger der Kaution (z. B. ZKVS oder kantonale Behörde) die Bürgschaft akzeptiert und der Versicherer Dich annimmt.