„BVG? Klingt trocken – ist aber einer der wichtigsten Bausteine deiner finanziellen Zukunft.“
Viele schieben das Thema Pensionskasse auf die lange Bank und merken erst spät, welche Folgen das hat. Dabei lohnt es sich, schon früh hinzuschauen – am besten noch während der Ausbildung oder spätestens beim ersten Job. Wer seine BVG-Situation kennt und aktiv gestaltet, baut nicht nur Altersguthaben auf, sondern verhindert auch schmerzhafte Lücken bei Invalidität oder im Todesfall. Und mal ehrlich: Was klingt besser – später überrascht zu werden oder schon heute selbstbewusst zu wissen, wie du abgesichert bist?

„Wer das BVG ignoriert, riskiert später teure Lücken.“
Was ist das BVG?
Das BVG – ausgeschrieben „Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“ – ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge, direkt nach der AHV/IV (erste Säule). Es wurde am 25. Juni 1982 vom Parlament beschlossen und trat am 1. Januar 1985 in Kraft. Ziel des BVG ist es, zusammen mit der AHV/IV, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Während die AHV eine Grundabsicherung bietet, deckt das BVG den darüber hinausgehenden Bedarf ab.
Obligatorische Versicherungspflicht
Das BVG ist für Arbeitnehmende in der Schweiz gesetzlich obligatorisch, sobald bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der wichtigste Punkt ist die Eintrittsschwelle: Verdient man bei einem Arbeitgeber pro Jahr mehr als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn (2025: CHF 22’680), muss der Arbeitgeber die Mitarbeitenden automatisch bei einer Pensionskasse anmelden. Diese Pflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risikoversicherungen (Tod und Invalidität) und ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für die Altersvorsorge (Sparen für die Pension).
Wer zahlt was?
Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss. In der Praxis übernehmen viele Arbeitgeber freiwillig einen höheren Anteil, um die Attraktivität ihrer Anstellungsbedingungen zu steigern.
Wie funktioniert das BVG im Alltag?
Sobald du bei einem Arbeitgeber über der Eintrittsschwelle verdienst, wirst du automatisch in dessen Pensionskasse aufgenommen. Dein Altersguthaben wächst jedes Jahr durch die Sparbeiträge (Prozentsatz des versicherten Lohns, abhängig vom Alter) und durch die von der Pensionskasse gewährten Zinsen. Im Leistungsfall – also bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall – wird aus diesem Guthaben entweder eine Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung geleistet.
Eintrittsschwelle BVG
Die Eintrittsschwelle ist der Mindestjahreslohn, den du verdienen musst, damit dich dein Arbeitgeber obligatorisch bei der Pensionskasse (BVG) versichert. Verdient man weniger, besteht im Normalfall keine BVG-Pflicht – man ist dann nur über die AHV/IV abgesichert.
Stand 2025: Die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 22’680 pro Jahr. Das heisst: – Wenn dein Jahreslohn CHF 22’680 oder mehr beträgt → du wirst automatisch bei der Pensionskasse angemeldet. – Liegt dein Lohn darunter → keine obligatorische BVG-Versicherung.
Beispiel: – Du arbeitest Vollzeit und verdienst CHF 40’000 pro Jahr → über der Schwelle → BVG-Pflicht. – Du arbeitest Teilzeit mit CHF 18’000 pro Jahr → unter der Schwelle → keine BVG-Pflicht (du könntest dich aber freiwillig versichern, wenn der Arbeitgeber das anbietet).
Tipp: Wenn du mehrere kleine Teilzeitjobs hast, wird jeder Lohn einzeln betrachtet – du erreichst die Eintrittsschwelle also nicht automatisch durch die Summe aller Jobs. Es gibt aber Pensionskassen, die für Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebern spezielle Lösungen anbieten.
Berechnung deines versicherten Lohns
Der sogenannte „koordinierte Lohn“ ist entscheidend – und wird so berechnet:
- Gesamtbruttolohn pro Jahr
- Minus Koordinationsabzug (2025: CHF 26’460) → um doppelte Versicherung mit AHV zu vermeiden
- Ergebnis = koordinierter Lohn (min. CHF 3’780 / max. CHF 64’260 im Obligatorium)
Beispiel: Du verdienst CHF 80’000 → nach Abzug CHF 26’460 → koordinierter Lohn: CHF 53’540
Deine gesetzlichen Sparbeiträge – nach Alter gestaffelt
Alter | Gesetzlicher Sparsatz (obligatorisch) |
---|---|
25–34 Jahre | 7 % |
35–44 Jahre | 10 % |
45–54 Jahre | 15 % |
55–65/64 Jahre | 18 % |
Das ist dein Minimum! Zu viele Firmen halten sich nur daran – aber gute Arbeitgeber bieten oft mehr, z. B. im Überobligatorium.
Beispiel: Jahreslohn: CHF 95’000 → nach Abzug CHF 26’460 → koordinierter Lohn CHF 68’540 → 10 % Sparsatz (Alter 40) = CHF 6’854 pro Jahr (je zur Hälfte von dir & Arbeitgeber getragen).
Welche Leistungen erhältst du aus der BVG?
- Altersrente: Dein Guthaben wird mit min. 6,8 % (Obligatorium) in eine lebenslange Rente umgewandelt. Beispiel: CHF 250 000 × 6,8 % = CHF 17 000 Rente pro Jahr.
- Invaliden- & Hinterlassenenrente: Bei Invalidität oder Tod bist du bzw. deine Familie abgesichert – je nach Fall in Kombination mit IV/Ergänzungsleistungen.
- Kinderrente: Z. B. erhält ein Kind zusätzlich 20 % der Alters- oder Invalidenrente bis max. 25 Jahre.
Unterschied Vollversicherung Teilautonomie
Modell | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Vollversicherung | 100 % Sicherung – keine Verluste, stabile Leistungen | Geringere Rendite (eher Obligationen) |
Teilautonomie | Höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen | Risiko von Verlusten, mögliche Sanierungsbeiträge |
Bei der Vollversicherung übernimmt die Pensionskasse alle Risiken – Alter, Tod und Invalidität – und garantiert dir dein gesamtes angespartes Kapital, unabhängig davon, wie sich die Finanzmärkte entwickeln. Das bedeutet: keine Verluste, keine Sanierungsbeiträge und planbare Leistungen bis ans Lebensende, auch wenn die Rendite etwas tiefer ausfällt. Die teilautonome Lösung investiert dein Altersguthaben stärker am Kapitalmarkt und kann so höhere Zinsen bringen, ist aber schwankungsanfälliger und kann im schlimmsten Fall zu Leistungskürzungen oder zusätzlichen Beiträgen führen. Für sicherheitsorientierte Personen, ältere Arbeitnehmende oder in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist die Vollversicherung meist die verlässlichere und langfristig bessere Wahl.
Was ist der Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug ist ein fester Betrag (2025: CHF 26’460), der von deinem Bruttolohn abgezogen wird, bevor berechnet wird, wie viel deines Lohns in der Pensionskasse (BVG) versichert ist. Er wurde eingeführt, um die Leistungen der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) miteinander zu „koordinieren“. Die Idee dahinter: Die AHV deckt bereits einen Teil deines Einkommens ab, deshalb soll nicht der gesamte Lohn doppelt versichert werden.
Beispiel: Du verdienst CHF 80’000 pro Jahr. Davon wird CHF 26’460 Koordinationsabzug abgezogen → dein versicherter Lohn bei der Pensionskasse beträgt CHF 53’540. Nur auf diesen versicherten Lohn werden die BVG-Beiträge und später die Leistungen berechnet.
Warum gibt es Kritik am Koordinationsabzug?
Das System stammt aus den 1980er-Jahren, als Löhne und Arbeitsmodelle noch ganz anders waren. Heute passt der fixe Abzug oft nicht mehr zur Realität:
- Teilzeitbeschäftigte – besonders Frauen – haben oft einen tiefen versicherten Lohn, weil der Abzug bei jedem Job einzeln angewendet wird. Das führt zu deutlich weniger BVG-Vorsorge.
- Mehrfachjobs – Wer mehrere kleine Jobs hat, fällt oft ganz aus der BVG-Pflicht, weil bei keinem Job die Eintrittsschwelle überschritten wird.
- Die AHV deckt heute im Verhältnis zum Einkommen oft weniger ab als früher, sodass der Abzug zu hoch angesetzt wirkt.
Vorteile von BVG-Plänen ohne Koordinationsabzug
Einige Arbeitgeber – vor allem solche mit modernen Vorsorgeplänen – verzichten freiwillig auf den Koordinationsabzug. Das hat Vorteile:
- Höherer versicherter Lohn: Es fliesst mehr Geld in deine Pensionskasse, und du erhältst später eine höhere Rente oder mehr Kapital.
- Bessere Absicherung bei Teilzeit: Teilzeitangestellte profitieren besonders, da ihr versicherter Lohn nicht künstlich reduziert wird.
- Einfachere Berechnung: Ohne Abzug ist für jeden sofort klar, wie viel Lohn versichert ist.
Fazit: Der Koordinationsabzug hatte früher seine Berechtigung, ist heute aber für viele nicht mehr zeitgemäss. Arbeitgeber, die Vorsorgepläne ohne diesen Abzug anbieten, schaffen damit eine fairere und oft deutlich bessere Absicherung – besonders für Teilzeitkräfte und Mitarbeitende mit mehreren Jobs.
Umwandlungssatz BVG einfach erklärt
Der Umwandlungssatz legt fest, wie hoch deine jährliche Rente aus deinem angesparten Altersguthaben ist. Er wird in Prozent angegeben und im Obligatorium (gesetzlicher Mindestschutz) vom Gesetz bestimmt. Aktuell beträgt der Mindest-Umwandlungssatz 6,8 %. Das bedeutet: Für CHF 100’000 Altersguthaben im Obligatorium bekommst du pro Jahr CHF 6’800 Rente – solange du lebst.
Beispiel Obligatorium: Altersguthaben: CHF 300’000 (nur obligatorischer Teil) Umwandlungssatz: 6,8 % → Jährliche Rente = CHF 20’400
Umwandlungssatz im Überobligatorium
Beim Überobligatorium (Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen) kann die Pensionskasse den Umwandlungssatz frei festlegen – und dieser liegt oft deutlich tiefer, z. B. zwischen 5,0 % und 5,8 %. Das senkt die Rente aus dem überobligatorischen Teil, spart der Kasse aber langfristig Kosten. Dein Gesamtsatz ist deshalb oft ein Mischwert aus obligatorischem und überobligatorischem Umwandlungssatz.
Beispiel Mischsatz: – Obligatorium: CHF 200’000 × 6,8 % = CHF 13’600 Rente – Überobligatorium: CHF 150’000 × 5,4 % = CHF 8’100 Rente → Gesamtrente = CHF 21’700 pro Jahr
Warum ist der Umwandlungssatz umstritten?
Der gesetzliche Mindestwert von 6,8 % stammt aus einer Zeit mit höheren Zinsen und kürzerer Lebenserwartung. Heute leben wir länger und die Renditen an den Kapitalmärkten sind tiefer – das belastet viele Pensionskassen. Im Überobligatorium haben sie deshalb die Sätze gesenkt, um finanziell stabil zu bleiben.
Worauf solltest du achten?
Wenn du das PK-Reglement liest, prüfe nicht nur den obligatorischen Umwandlungssatz, sondern auch den überobligatorischen – und wie viel deines Guthabens in welchem Bereich liegt. Manche Arbeitgeber bieten hier bessere Konditionen, was im Alter mehrere Tausend Franken pro Jahr ausmachen kann.
Fazit: Der Umwandlungssatz ist einer der wichtigsten Faktoren für deine spätere Rente. Besonders im Überobligatorium lohnt sich der Vergleich zwischen Arbeitgebern – ein höherer Satz kann über die Jahre einen spürbaren Unterschied machen.
Einkauf BVG tätigen
Ein BVG Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in deine Pensionskasse, um Vorsorgelücken zu schliessen. Solche Lücken entstehen z. B., wenn du spät ins Berufsleben eingestiegen bist, längere Zeit im Ausland gearbeitet hast oder nach einer Teilzeitphase wieder Vollzeit arbeitest. Ein grosser Vorteil: Diese Einzahlungen kannst du in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen – du zahlst also weniger Steuern.
Beispiel: Du hast gemäss PK-Reglement eine Vorsorgelücke von CHF 50’000. Du zahlst CHF 20’000 ein → deine spätere Rente steigt, und du sparst im gleichen Jahr mehrere Tausend Franken Steuern.
Tipp: Einkäufe sind besonders attraktiv in den Jahren vor der Pensionierung, weil der Steuervorteil hoch ist. Aber: Nach einem Einkauf gilt in der Regel eine Sperrfrist (meist 3 Jahre), bevor du dieses Geld wieder als Kapital beziehen darfst.
BVG-Vorbezug für Wohneigentum

Mit einem BVG-Vorbezug kannst du vor der Pensionierung einen Teil deines Pensionskassenguthabens für selbstbewohntes Wohneigentum einsetzen. Das umfasst:
- Kauf oder Bau eines Eigenheims
- Renovationen oder wertvermehrende Investitionen
- Amortisation einer Hypothek
- Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft
Wichtig: Es muss dein Hauptwohnsitz sein – Ferien- oder Zweitwohnungen sind ausgeschlossen.
Regeln und Voraussetzungen
- Mindestbetrag: CHF 20’000 (ausser beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen)
- Häufigkeit: Ein Vorbezug ist nur alle 5 Jahre möglich
- Altersgrenze:
- Vor 50: Vorbezug bis zur Höhe des gesamten Altersguthabens möglich
- Ab 50: Höchstens der Betrag, den du mit 50 hattest, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens (je nach dem, welcher höher ist)
- Frist vor Pensionierung: Spätestens 3 Jahre vor dem ordentlichen BVG-Rentenalter beantragen
- Grundbucheintrag: Die Pensionskasse lässt im Grundbuch einen Veräusserungsvermerk eintragen, damit beim Verkauf die Rückzahlung erfolgt – Kosten trägt der Eigentümer
- Leistungskürzungen: Ein Vorbezug reduziert deine Altersleistungen und ggf. auch Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen. Zusatzversicherungen können die Lücke schliessen.
Steuern & Rückzahlung
Der BVG-Vorbezug wird separat als Kapitalauszahlung besteuert – meist zu einem reduzierten Satz. Beim Verkauf der Immobilie oder wenn sie nicht mehr selbst bewohnt wird, musst du den Vorbezug in die Pensionskasse zurückzahlen.
Praxisbeispiel
Du hast CHF 200’000 BVG-Guthaben und möchtest eine Eigentumswohnung kaufen. Deine Pensionskasse erlaubt einen Vorbezug von CHF 80’000. Dieses Geld fliesst direkt in den Kaufpreis, senkt deine Hypothek und spart Zinsen – gleichzeitig sinkt aber auch deine künftige BVG-Rente.
Vor- und Nachteilen des BVG-Vorbezugs für Wohneigentum
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Erhöht die Eigenmittel beim Immobilienkauf – oft bessere Finanzierungskonditionen | Reduziert die Altersrente dauerhaft |
Kann Hypothekarzinsen deutlich senken | Kann auch Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen kürzen |
Keine Rückzahlungspflicht, solange das Objekt selbst bewohnt wird | Separat zu versteuern (Kapitalauszahlungssteuer) |
Hilft, schneller schuldenfrei zu werden | Nur alle 5 Jahre möglich |
Auch für Renovationen und Amortisation einsetzbar | Grundbucheintrag mit Verkaufs- und Verpfändungsbeschränkung |
Ab 50 Jahren noch möglich, wenn auch eingeschränkt | Rückzahlungspflicht bei Verkauf oder Aufgabe der Selbstnutzung |
BVG Altersguthaben für Selbständigkeit beziehen

- Auszahlung des gesamten Pensionskassenguthabens als Kapital
Wenn du eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft gründest und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehst, kannst du innerhalb eines Jahres ab dem Start deiner Selbstständigkeit dein gesamtes angespartes BVG-Kapital bar auszahlen lassen – vorausgesetzt, du belegst deine Selbstständigkeit z. B. durch eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse. Voraussetzung ist außerdem, dass du künftig kein BVG-pflichtiger Angestellter mehr bist. - Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto
Alternativ kannst du das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Dieses dient als sicherer Aufbewahrungsort für dein Guthaben, wenn du aktuell keiner Pensionskasse mehr angehörst, zum Beispiel während der Selbstständigkeit. Damit bleibt dein Guthaben steuerlich privilegiert geschützt und du kannst es später, zum Beispiel bei wiederkehrender Beschäftigung, flexibel nutzen.
Kurz zusammengefasst:
Wenn du dich selbstständig machst, kannst du entweder dein ganzes Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen – das bietet maximale sofortige finanzielle Flexibilität. Oder du lässt das Guthaben in einem Freizügigkeitskonto parken, was langfristige Sicherheit und steuerliche Vorteile bietet.
Pensionskassengeld beziehen bei Wegzug ins Ausland?
Wenn du die Schweiz verlässt, kannst du unter bestimmten Bedingungen dein Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen. Bei einem Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land ist in der Regel das gesamte Guthaben verfügbar. Bei einem Wegzug in die EU/EFTA wird oft nur der überobligatorische Teil sofort ausbezahlt, während der obligatorische Teil auf einem Freizügigkeitskonto verbleibt.
Beispiel: Guthaben insgesamt CHF 250’000 (davon CHF 150’000 obligatorisch, CHF 100’000 überobligatorisch): – Wegzug nach Kanada → gesamte CHF 250’000 auszahlbar. – Wegzug nach Deutschland → nur CHF 100’000 auszahlbar, CHF 150’000 bleiben gesperrt in der Schweiz bis zum Rentenalter.
Tipp: Bei einer Auszahlung fällt eine Quellensteuer an, die je nach Kanton der Vorsorgestiftung unterschiedlich hoch ist. Ein Vergleich kann sich lohnen, bevor du das Geld beziehst.
Die besten Pensionskassen/Sammelstiftungen
Anbieter | Bewertung & Highlights |
---|---|
Swiss Life | Führend im Pensionskassen-Vergleich 2025 – starke Positionierung unter Sammelstiftungen, hohe Stabilität und solide Verzinsung. |
Allianz Suisse | Unter den Spitzenanbietern mit Vollversicherung – beliebt bei KMU dank umfassendem Schutz ohne Anlagerisiko. |
AXA | Marktführer im teilautonomen Bereich, gute Performance, flexible Anlagestrategien und attraktive Renditen in guten Börsenjahren. |
Baloise | Auf Rang 3 in mehreren Vergleichen, überzeugt mit stabiler Performance und Kundenzufriedenheit. |
ASGA Pensionskasse | Genossenschaftlich organisiert, spezialisiert auf KMU und Gewerbe, sehr solide Deckungsgrade und faire Kostenstruktur. |
Transparenta | Spitzenreiter im Renditevergleich mit 10,14 %, vor Revor (10,09 %) und Noventus (9,9 %). |
Futura Vorsorgestiftung | Unabhängige Gemeinschaftsstiftung mit hoher Sicherheit – noch nie in Unterdeckung und mehrfach ausgezeichnet. |
Profond | Rund 900000 Versicherte, ausgezeichneter Deckungsgrad (~110 %), Rendite ca. 9,8 %. |
Tipps: Was du im Jobinterview unbedingt fragen solltest
- Wie hoch ist der Koordinationsabzug? (Beispiele: CHF 26’460 / 2025)
- Wie hoch sind die Sparbeiträge – überobligatorisch?
- Welcher Umwandlungssatz wird angewendet (Obligatorium vs. Überobligatorium)?
- Kann der Koordinationsabzug bei Teilzeit angepasst werden?
- Gibt es Möglichkeiten für Rückkäufe (Einkäufe) oder freiwillige Sparbeiträge?
- Wie transparent sind Zinssatz, Deckungsgrad und Verwaltungskosten der Pensionskasse?
FAQ: BVG Schweiz
Was ist das BVG?
Das BVG („Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Es ergänzt die AHV/IV und soll den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern.
Wer ist BVG-pflichtig?
Arbeitnehmende in der Schweiz sind BVG-pflichtig, wenn sie bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22’680 (Stand 2025) pro Jahr verdienen. Die Versicherungspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (Risikoversicherungen) bzw. 24. Altersjahres (Altersvorsorge).
Wie hoch ist die BVG-Eintrittsschwelle?
Die Eintrittsschwelle liegt 2025 bei CHF 22’680 Jahreslohn. Liegt dein Lohn darunter, bist du nicht obligatorisch BVG-versichert. Mehrere kleine Jobs werden nicht zusammengerechnet, ausser spezielle Lösungen der Pensionskassen greifen.
Wie funktioniert der Koordinationsabzug?
Vom Jahreslohn wird ein fixer Betrag (2025: CHF 26’460) abgezogen, damit AHV und BVG nicht doppelt dieselben Einkommensteile abdecken. Der so berechnete „koordinierte Lohn“ ist die Basis für deine Beiträge und Leistungen.
Wie hoch sind die BVG-Beiträge?
Die Sparbeiträge sind gesetzlich nach Alter gestaffelt: 7 % (25–34 Jahre), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–64/65). Arbeitgeber zahlen mindestens die Hälfte, oft mehr.
Welche Leistungen erhalte ich aus der BVG?
Leistungen sind Altersrente, Invaliden- und Hinterlassenenrente sowie Kinderrenten. Im Obligatorium beträgt der Mindest-Umwandlungssatz 6,8 %.
Was ist der Unterschied zwischen Vollversicherung und Teilautonomie?
Vollversicherung bietet 100 % Sicherheit ohne Verlustrisiko, aber mit tieferer Rendite. Teilautonomie bringt höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen, jedoch auch Verlustrisiken und mögliche Sanierungsbeiträge.
Was ist ein BVG-Einkauf?
Ein Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse, um Vorsorgelücken zu schliessen. Er erhöht die spätere Rente und ist steuerlich abzugsfähig. Besonders attraktiv sind Einkäufe kurz vor der Pensionierung.
Kann ich mein BVG-Guthaben für Wohneigentum nutzen?
Ja, über den BVG-Vorbezug kannst du einen Teil deines Guthabens für Kauf, Bau oder Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum einsetzen. Das reduziert deine spätere Rente, senkt aber Hypothekarzinsen.
Kann ich mein BVG-Kapital für die Selbständigkeit beziehen?
Ja, wenn du eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft gründest und nicht mehr der obligatorischen Vorsorge unterstehst, kannst du dein gesamtes Guthaben als Kapital auszahlen lassen oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Kann ich mein BVG bei Wegzug ins Ausland beziehen?
Bei Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land kannst du in der Regel das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Bei Wegzug in die EU/EFTA meist nur den überobligatorischen Teil, der obligatorische Teil bleibt bis zur Pensionierung in der Schweiz blockiert.
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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