Eine Versicherung in der Schweiz per E-Mail zu kündigen, ist nicht immer möglich und hängt von der jeweiligen Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Für Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherung usw. reicht in der Regel eine E-Mail. Bei Geschäftsversicherungen und gesetzliche Versicherungen wie das BVG und UVG muss die Kündigung in den meisten Fällen schriftlich erfolgen.

„Schnell gekündigt, sicher bestätigt: So klappt’s auch per E-Mail.“
Wichtige Hinweise:
- Fristgerechte Kündigung: Es ist wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind.
- Empfangsbestätigung: Eine Empfangsbestätigung der Kündigung sollte immer angefordert werden, um den Zugang der Kündigung zu beweisen.
- Kündigungsschreiben: Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Versicherungspflicht: Bei einigen Versicherungen, wie z.B. der Krankenkasse, kann eine Kündigung mit zusätzlichen Schritten verbunden sein, wie z.B. der Abmeldung bei der Gemeinde.
FAQ – Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen
Kann ich meine Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen?
Das hängt von der Versicherungsart und den Vertragsbedingungen ab. Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung akzeptieren in der Regel eine Kündigung per E-Mail. Gesetzliche Versicherungen wie BVG oder UVG müssen meist schriftlich per Brief gekündigt werden.
Welche Versicherungen akzeptieren eine E-Mail-Kündigung?
Meist private Versicherungen, darunter:
- Motorfahrzeugversicherung
- Reiseversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Welche Versicherungen erfordern eine schriftliche Kündigung?
Gesetzliche Versicherungen wie BVG (Pensionskasse) und UVG (Unfallversicherung) sowie oft auch Krankenkassen-Grundversicherungen müssen schriftlich gekündigt werden – in vielen Fällen per eingeschriebenem Brief.
Muss ich bei einer E-Mail-Kündigung Fristen beachten?
Ja. Auch bei einer Kündigung per E-Mail gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Diese findest du in deiner Police oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Sollte ich eine Empfangsbestätigung anfordern?
Unbedingt. Fordere in der E-Mail ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs an, um den fristgerechten Zugang beweisen zu können.
Was sollte in der E-Mail-Kündigung stehen?
- Vollständiger Name und Adresse
- Versicherungsnummer / Policennummer
- Klarer Kündigungswunsch und Datum des Vertragsendes
- Datum und Unterschrift (bei gescanntem Anhang)
- Anforderung einer Empfangsbestätigung
Gibt es bei der Krankenkasse besondere Regeln?
Ja. Bei der Grundversicherung (KVG) ist eine E-Mail-Kündigung oft nicht ausreichend. Zudem muss ein Nachweis einer neuen Krankenkasse vorgelegt werden, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. In manchen Kantonen ist zusätzlich eine Abmeldung bei der Gemeinde erforderlich.
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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