Krankenkasse Prämienerhöhung 2026

Ja, die Krankenkassenprämien werden auch im Jahr 2026 wieder steigen – und zwar wie jedes Jahr zum 1. Januar. Der Trend setzt sich ungebremst fort und bringt immer mehr Haushalte, insbesondere Familien, finanziell unter Druck. Doch es gibt Möglichkeiten, wie du deine Prämienlast gezielt reduzieren kannst. Welche das sind, erfährst du hier.

wieso steigen krankenkassenprämien

Prämienerhöhung Grundversicherung KVG 2026 Übersicht nach Kanton

Warum die Krankenkassenprämien immer weiter steigen

  • Demographischer Wandel: Die Bevölkerung altert, chronische Krankheiten nehmen zu. Ältere Menschen verursachen höhere Behandlungskosten.
  • Medizinischer Fortschritt: Neue Therapien, Diagnostikverfahren oder Medikamente sind oft sehr teuer.
  • Höherer Leistungsbedarf: Immer mehr Versicherte nutzen alternative Medizin, Prävention oder Psychotherapie.
  • Psychische Erkrankungen: Über 40 % der Leistungen entfallen auf Stress, Burnout oder Depression. Diese sind teuer und langwierig.
  • Systemische Ineffizienzen: Unnötige Kündigungen, ungenutzte Rückstellungen und fehlende Liquidität treiben die Kosten hoch.

Beispiel: Im Kanton Fribourg steigen die Prämien 2025 um durchschnittlich 6,8 % bei Erwachsenen.

Was kann ich machen um Krankenkassenprämien zu sparen?

1. Jährlicher Prämienvergleich & Kassenwechsel

Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich. Wechsle bei Bedarf deine Kasse. Kündigung bis spätestens 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar.

2. Smarte Wahl der Franchise

Wähle deine Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2500. Höhere Franchise = tiefere Prämie, aber mehr Risiko.

  • CHF 300 Franchise ≈ CHF 400/Monat
  • CHF 2500 Franchise ≈ CHF 250/Monat

Fazit: Wer gesund ist, spart mit hoher Franchise bis zu CHF 1800 im Jahr.

3. Sparmodelle nutzen

  • Telmed: Erst Hotline anrufen, dann Arztbesuch
  • Hausarzt-Modell: Immer zuerst Hausarzt
  • HMO: Behandlung in festen Gesundheitszentren

Mit diesen Modellen sparst du bis zu 25 % Prämie.

4. Zusatzversicherungen mit Bedacht kündigen

Kündige nur, wenn du sicher eine neue Police bekommst. Im Alter oder bei Vorerkrankung oft nicht möglich oder teuer.

5. Prämiensparende Zahlungsoptionen

  • Jahreszahlung kann Rabatt bringen
  • UVG-Unfalldeckung ausschliessen, wenn durch Arbeitgeber versichert

Prämienverbilligung – Wer erhält diese?

Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen und Anspruchsbedingungen.

Wer hat Anspruch?

  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Entscheidend ist das steuerbare Jahreseinkommen und das Vermögen
  • Beispiel: In vielen Kantonen liegt die Einkommensgrenze für Einzelpersonen bei ca. CHF 32’000, für Familien höher

Wie funktioniert die Anmeldung?

  • Einige Kantone prüfen den Anspruch automatisch
  • Andere verlangen einen Eigenantrag, meist bis zum 31. August oder 31. März

Wo beantragen?

Die Prämienverbilligung beantragst du bei der kantonalen Ausgleichskasse. Hier findest du alle Adressen:

Zur Liste der kantonalen Ausgleichskassen

Wichtige Hinweise

  • Anspruch gilt für den Kanton, in dem du am 1. Januar wohnst
  • Leistungen, die du nicht beziehst, verfallen oder müssen zurückgezahlt werden
  • Veränderungen (Einkommen, Zivilstand) sofort melden

Fazit

  • Prämien steigen kontinuierlich, v.a. wegen Demographie und Gesundheitskosten
  • Spare durch: Wechsel, hohe Franchise, Modellwahl, Jahreszahlung
  • Nutze Prämienverbilligung: Rechtzeitig Antrag stellen!

FAQ – Häufige Fragen zu steigenden Krankenkassenprämien

Warum steigen die Krankenkassenprämien jedes Jahr?

Die Prämien steigen vor allem aufgrund des demographischen Wandels (ältere Bevölkerung, mehr chronische Krankheiten), teurer medizinischer Fortschritte, höherer Nachfrage nach Leistungen (inkl. alternativer Medizin und Psychotherapie) sowie systemischer Ineffizienzen im Gesundheitssystem.

Wie kann ich meine Krankenkassenprämie gezielt senken?

Du kannst deine Prämie senken, indem du jährlich die Kassen vergleichst und bei Bedarf wechselst, eine höhere Franchise wählst, Sparmodelle wie Telmed, Hausarzt oder HMO nutzt, Zusatzversicherungen kritisch prüfst und mit Jahreszahlung oder Ausschluss der UVG-Unfalldeckung sparst.

Wann lohnt sich eine hohe Franchise?

Eine hohe Franchise lohnt sich besonders, wenn du gesund bist und selten medizinische Leistungen brauchst. Mit einer Franchise von CHF 2’500 kannst du im Vergleich zur tiefsten Franchise bis zu CHF 1’800 pro Jahr sparen.

Was sind Sparmodelle wie Telmed, Hausarzt oder HMO?

Sparmodelle sind alternative Versicherungsformen, bei denen du vor dem Arztbesuch eine Hotline kontaktierst (Telmed), immer zuerst zum Hausarzt gehst (Hausarztmodell) oder dich in einem festen Gesundheitszentrum behandeln lässt (HMO). Damit kannst du bis zu 25 % Prämie sparen.

Was muss ich beachten, wenn ich Zusatzversicherungen kündigen will?

Kündige Zusatzversicherungen nur, wenn du sicher bist, dass du eine neue Police erhältst. Im Alter oder mit Vorerkrankungen kann es sonst schwierig oder teuer werden, wieder aufgenommen zu werden.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist eine staatliche Unterstützung für Personen mit tiefem oder mittlerem Einkommen. Sie reduziert die Kosten der Grundversicherung. Anspruch und Höhe hängen vom steuerbaren Einkommen, Vermögen und Kanton ab.

Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung?

Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, deren steuerbares Einkommen und Vermögen unter der kantonalen Grenze liegt. Die Einkommensgrenze für Einzelpersonen liegt oft bei ca. CHF 32’000, für Familien entsprechend höher.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?

In einigen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch, in anderen musst du bis zu einem bestimmten Stichtag (oft 31. August oder 31. März) einen Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse stellen. Maßgeblich ist der Wohnsitz am 1. Januar.

Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Veränderungen wie Einkommenserhöhungen oder ein neuer Zivilstand müssen der Ausgleichskasse sofort gemeldet werden. Unrechtmässig bezogene Leistungen können zurückgefordert werden.