Krankentaggeldversicherung notwendig?

Die Krankentaggeldversicherung gehört zu den weniger bekannten, aber dennoch wichtigen Versicherungen in der Schweiz. Viele Versicherte – besonders Selbstständige – unterschätzen das Risiko eines längeren krankheitsbedingten Erwerbsausfalls. Obwohl Krankentaggeld vor finanziellen Engpässen bei längerer Krankheit schützt, ist diese Versicherung bei vielen Versicherungsunternehmen und Kunden wenig beliebt. Grund dafür sind komplexe Vertragsbedingungen, eingeschränkte Leistungen und häufige Streitfälle bei der Auszahlung.

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„Krankentaggeld schützt nicht nur Mitarbeitende – es sichert auch die Lohnfortzahlung und die Liquidität des Unternehmens.“

Was deckt die Krankentaggeldversicherung?

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) bietet einen Lohnersatz, wenn du aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kannst. Sie zahlt dir in der Regel 80–100 % deines Lohns für eine vereinbarte Dauer (meist bis 720 Tage).

    • Deckung für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
    • Leistungsdauer bis 2 Jahre (720 Tage)
    • Beginn der Zahlung je nach Vertrag ab Tag 1–30
    • Psychische Erkrankungen sind mitversichert

Zusatzversicherungen und wichtige Klauseln im KTG

Viele Versicherer bieten Zusatzdeckungen zur Krankentaggeldversicherung oder schliessen gewisse Risiken aus. Hier eine ausführliche Übersicht:

Mögliche Zusatzversicherungen

      • Verlängerte Leistungsdauer: z. B. bis 730 Tage oder bis zum Eintritt in eine Invalidenrente (IV)
      • Erhöhung der Lohnersatzquote: z. B. auf 90 % oder 100 % des versicherten Lohnes
      • Mutterschaftsleistungen: Über das gesetzliche Mutterschaftsgeld hinausgehende Ergänzungen, z. B. längerer Schutz bei Komplikationen oder Frühgeburten
      • Wartefristen individuell wählbar: z. B. 14, 30, 60 Tage – kürzere Wartefrist = höhere Prämie
      • Rückwirkende Leistungen: Taggeld ab Krankheitstag auch bei verspätetem Arztbesuch (nur in bestimmten Tarifen)
      • Deckung bei Mutterschafts- und Vaterschaftsverlängerung: z. B. bei Spitalaufenthalt oder Erkrankung des Kindes

Wichtige Klauseln und vertragliche Bedingungen

      • Prämiensatzgarantie: Garantierte Prämienhöhe für 3–5 Jahre (verhindert kurzfristige Erhöhungen)
      • Lohnnachgenuss: Versicherung deckt vertraglich vereinbarte Lohnnachzahlung über das Arbeitsverhältnis hinaus (oft 30 Tage)
      • Maximale Lohnsumme: Leistungsobergrenze, z. B. CHF 250’000 oder CHF 300’000 Jahreslohn pro versicherter Person
      • Koordination mit UVG/IV: Es gilt ein Überentschädigungsverbot – Leistungen aus mehreren Versicherungen werden abgestimmt
      • Ausschlussklauseln: z. B. bei vorsätzlichen Handlungen, Alkohol-/Drogenkonsum, kriminellen Aktivitäten oder bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
      • Obliegenheiten: z. B. Pflicht zur ärztlichen Kontrolle, regelmässige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Mitwirkung bei medizinischen Abklärungen
      • Nachdeckung: Leistungen gelten noch für kurze Zeit nach Austritt (z. B. 30 Tage), wenn keine neue Versicherung besteht

Wer schliesst das KTG ab?

  • Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden (freiwillig, aber oft GAV-pflichtig)
  • Selbstständige als private Absicherung
  • Privatpersonen als freiwillige Zusatzdeckung

KTG-Pflicht nach Gesamtarbeitsvertrag?

Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) verlangen zwingend eine Krankentaggeldversicherung. Hier einige Branchen:

  • Baugewerbe
  • Gastgewerbe / Hotellerie
  • Reinigungsbranche / Facility Services
  • Coiffeur- und Kosmetikbranche
  • Transport / Logistik
  • Detailhandel
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Textil- und Bekleidungsbranche
  • Druck- und Verlagswesen

Unterschied KTG Deckung nach KVG oder VVG

  • KVG: Gesetzlich geregelte Zusatzversicherung, standardisierte Leistung (80 % für 720 Tage), meist günstiger, aber eingeschränkte Flexibilität
  • VVG: Privatvertraglich, flexible Leistungsdauer und Höhe (bis 100 %), Wartefrist frei wählbar, teurer aber individueller Schutz

Berufskrankheiten über UVG versichert

Krankheiten, die berufsbedingt entstehen (z. B. Lärmschäden, Asbestose), gelten als Berufskrankheit und werden über die Unfallversicherung (UVG) gedeckt, nicht über das KTG.

Psychische Erkrankungen nehmen zu

Mehr als 40 % der KTG-Leistungen betreffen psychische Leiden. Diese Fälle sind teuer und langwierig. Deshalb steigen die Prämien und viele Versicherer prüfen Antragsteller sehr genau.

Vorerkrankung relevant bei Vertragsabschluss?

Bei Neuabschluss einer KTG wird oft nach Vorerkrankungen gefragt. Vorschäden können zur Ablehnung oder Prämienaufschlägen führen. Besonders kritisch: psychische Vorerkrankungen oder chronische Leiden.

Wichtig: Einige Versicherungsgesellschaften verlangen bei kleineren Betrieben (z. B. unter 5 Mitarbeitenden) einen Gesundheitsfragebogen pro versicherte Person. Bei grösseren Unternehmen entfällt diese Gesundheitsprüfung meist, da das Kollektivrisiko verteilt wird. Dadurch erhalten auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen einfacher Zugang zur Versicherung.

Selbstständige und KTG

Selbstständige haben keinen Lohnfortzahlungsanspruch. Eine KTG ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen, da Krankheit sonst zu totalem Einkommensverlust führt.

Summen- oder Schadenversicherung?

Es gibt zwei Arten der Leistungsermittlung in der KTG:

  • Summenversicherung: Es wird eine fixe Lohntaggeldsumme in der Police vereinbart, die im Schadenfall unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ausgezahlt wird. Vorteil: Planbare Leistung, kein Nachweis im Leistungsfall notwendig.
  • Schadenversicherung: Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem effektiv entstandenen Verdienstausfall. Hierbei verlangt der Versicherer die Bestätigung des AHV-Lohnes (AHV-Abrechnung). Die Leistung ist auf den tatsächlichen Lohnverlust begrenzt. Vorteil: Keine Überentschädigung, aber mehr administrativer Aufwand.

Wichtig: KVG-Verträge sind immer Schadenversicherungen. VVG-Verträge können sowohl als Schaden- wie auch Summenversicherung ausgestaltet sein.

Weitere Themen zum KTG

  • Kündigungsschutz bei Krankheit gemäss OR 336c
  • Pflichten des Versicherten: Arztzeugnisse, Mitwirkung
  • Verhältnis zu IV (Invalidenversicherung) bei längerer Krankheit
  • Kombination mit Lebensversicherung möglich
  • Gruppenversicherungen für KMU

Tipp: Lass dich beraten, ob eine KTG für dich sinnvoll ist und wie du beste Leistungen zu fairen Prämien erhältst.

FAQ – Was deckt die Krankentaggeldversicherung (KTG)?

Was ist die Krankentaggeldversicherung?

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) zahlt einen Lohnersatz, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Meist deckt sie 80–100 % des versicherten Lohnes für eine Dauer von bis zu 720 Tagen.

Welche Leistungen sind in der KTG enthalten?

  • Deckung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Leistungsdauer: meist bis 2 Jahre (720 Tage)
  • Beginn der Zahlung: je nach Vertrag ab Tag 1–30
  • Mitversicherung psychischer Erkrankungen

Welche Zusatzleistungen können versichert werden?

  • Verlängerte Leistungsdauer (z. B. 730 Tage oder bis IV-Eintritt)
  • Erhöhung der Lohnersatzquote von 80% auf 90 % oder 100 %
  • Erweiterte Mutterschaftsleistungen
  • Individuelle Wartefristen (7, 14, 30, 60, 90 Tage)
  • Zusatzschutz bei Mutterschafts-/Vaterschaftsverlängerung

Welche wichtigen Klauseln sollte ich kennen?

  • Prämiensatzgarantie
  • Lohnnachgenuss (z. B. 30 Tage nach Vertragsende)
  • Maximale Lohnsumme (z. B. CHF 250’000 oder CHF 300’000 pro Jahr)
  • Koordination mit UVG/IV (Überentschädigungsverbot)
  • Ausschlüsse: vorsätzliche Handlungen, Alkohol-/Drogenmissbrauch, kriminelle Aktivitäten
  • Obliegenheiten: ärztliche Kontrolle, Arbeitsunfähigkeitszeugnis, Mitwirkungspflicht

Wer kann eine KTG abschliessen?

  • Arbeitgeber für Mitarbeitende (freiwillig, oft GAV-Pflicht)
  • Selbstständige als private Absicherung
  • Privatpersonen als freiwillige Zusatzdeckung

In welchen Branchen ist KTG oft GAV-pflichtig?

Baugewerbe, Gastgewerbe, Reinigung, Coiffeur/Kosmetik, Transport, Detailhandel, Gesundheits- und Sozialwesen, Textil/Bekleidung, Druck/Verlage.

Was ist der Unterschied zwischen KTG nach KVG und nach VVG?

  • KVG: Gesetzlich geregelt, standardisierte Leistung (80 % für 720 Tage), meist günstiger, weniger flexibel
  • VVG: Privatvertraglich, flexibel bei Höhe und Dauer (bis 100 %), Wartefrist frei wählbar, teurer, individueller Schutz

Deckt KTG auch Berufskrankheiten?

Nein. Berufskrankheiten werden über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) gedeckt, nicht über das KTG.

Wie geht KTG mit psychischen Erkrankungen um?

Psychische Leiden sind mitversichert und machen über 40 % der Leistungsfälle aus. Sie sind oft teuer und langwierig, weshalb viele Versicherer Antragsteller hier besonders prüfen.

Werden Vorerkrankungen geprüft?

Ja, bei Neuabschluss werden oft Gesundheitsfragen gestellt. Vorschäden können zu Ablehnungen oder Zuschlägen führen. Bei KMU mit mehr als 5 Mitarbeitenden entfällt oft die Einzelprüfung.

Ist KTG für Selbstständige sinnvoll?

Ja. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Lohnfortzahlungsanspruch, daher schützt KTG vor Einkommensausfall bei Krankheit.

Was ist der Unterschied zwischen Summen- und Schadenversicherung?

  • Summenversicherung: Fester Taggeldbetrag wird vereinbart, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ausgezahlt.
  • Schadenversicherung: Leistung gemäss effektivem Lohnausfall, Nachweis erforderlich, keine Überentschädigung.

Welche Pflichten habe ich als Versicherter?

Ärztliche Zeugnisse vorlegen, an medizinischen Abklärungen mitwirken, Mitteilungspflichten einhalten.

Gibt es Kündigungsschutz bei Krankheit?

Ja, gemäss OR 336c gilt während Krankheit ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz durch den Arbeitgeber.