In der Schweiz bist du bei unverschuldeter Krankheit (gilt auch bei Unfällen) während bestimmter Sperrfristen vor einer Kündigung geschützt. Diese Fristen hängen von deiner Betriebszugehörigkeit ab: Im ersten Dienstjahr sind es 30 Tage, im zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Während der Probezeit gilt dieser Schutz jedoch nicht, und er entfällt auch bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit, wenn du an einem anderen Ort arbeiten könntest. Eine Kündigung ist möglich, sobald die Sperrfrist abgelaufen ist oder bei einer Krankheit, die nicht arbeitsplatzbezogen ist.

Kündigung bei Unfall?
In der Schweiz sind die Regelungen für Kündigungsschutz bei Krankheit und Unfall ähnlich, da beide Situationen unter die gesetzlichen Sperrfristen fallen
Was ist eine Sperrfrist?
Eine Sperrfrist ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem dein Arbeitgeber dir wegen Krankheit oder Unfall nicht kündigen darf. Die Länge der Sperrfrist hängt von der Dauer deiner Anstellung ab und beginnt mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit:
- Im ersten Dienstjahr: 30 Tage
- Im zweiten bis fünften Dienstjahr: 90 Tage
- Ab dem sechsten Dienstjahr: 180 Tage
Kein Kündigungsschutz während der Probezeit
- Kein Kündigungsschutz während der Probezeit: In der Probezeit gibt es keine gesetzliche Sperrfrist, sodass dein Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen kann.
- Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit: Laut einem Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz, wenn deine Arbeitsunfähigkeit nur den konkreten Arbeitsplatz betrifft, aber du an anderer Stelle arbeiten könntest.
- Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist: Nach Ablauf der Sperrfrist kann dein Arbeitgeber kündigen, auch wenn du weiterhin krank bist.
Deine Rechte und Pflichten:
- Arztzeugnis: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart, musst du ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis vorlegen.
- Kosten des Arztzeugnisses: Bei Zweifeln kann dein Arbeitgeber auf eigene Kosten eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.
FAQ: Kündigungsschutz bei Krankheit in der Schweiz
Was ist eine Sperrfrist?
Eine Sperrfrist ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem dein Arbeitgeber dir wegen Krankheit oder Unfall nicht kündigen darf. Die Länge der Sperrfrist hängt von der Dauer deiner Anstellung ab.
Wie lange sind die Sperrfristen?
- Im ersten Dienstjahr: 30 Tage
- Im zweiten bis fünften Dienstjahr: 90 Tage
- Ab dem sechsten Dienstjahr: 180 Tage
Kündigungsschutz auch während der Probezeit?
Nein, während der Probezeit gibt es keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, sodass dein Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen kann.
Was bedeutet arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass du nur am konkreten Arbeitsplatz arbeitsunfähig bist, aber an anderer Stelle arbeiten könntest. In diesem Fall entfällt der Kündigungsschutz.
Kann mein Arbeitgeber nach Ablauf der Sperrfrist kündigen?
Ja, nach Ablauf der Sperrfrist kann dein Arbeitgeber kündigen, auch wenn du weiterhin krank bist.
Welche Pflichten habe ich bei Arbeitsunfähigkeit?
Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart, musst du ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis vorlegen. Bei Zweifeln kann dein Arbeitgeber auf eigene Kosten eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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