Lebensversicherung wechseln Schweiz

Eine Lebensversicherung ist in der Schweiz meist ein langfristiger Vertrag, der dir Sicherheit für die Altersvorsorge oder den Schutz deiner Angehörigen bietet. Viele Verträge laufen 10, 20, 30 Jahre oder länger. Darum solltest du einen Wechsel oder eine Kündigung nie unüberlegt vornehmen, sondern alle Folgen genau kennen.

Kündigungsfristen und Rückkaufswert

Lebensversicherungen haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der Vertragsperiode. Kündigst du frühzeitig, erhältst du den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist in den ersten Jahren oft deutlich tiefer als die eingezahlten Prämien, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits abgezogen wurden. Wer voreilig kündigt, verliert daher schnell mehrere tausend Franken.

Speziell bei Säule 3a – Auszahlung nur in Ausnahmefällen

Bei Policen der Säule 3a ist eine Auflösung oder Auszahlung nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • definitive Auswanderung ins Ausland
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Invalidität
  • Pensionierung

In allen anderen Fällen kannst du die Police nicht einfach kündigen, um das Geld auszahlen zu lassen. Stattdessen wird die Police häufig prämienfrei gestellt: Das bedeutet, dass du keine weiteren Beiträge mehr einzahlst, das bereits angesparte Kapital aber im Vertrag verbleibt. Je nach Vertrag wächst es noch mit Zinsen oder Überschüssen, allerdings geringer als bei aktiver Weiterführung.

Eine prämienfreie Stellung hat Vor- und Nachteile:

  • Vorteil: Du musst keine Beiträge mehr leisten und behältst den bisherigen Versicherungsschutz teilweise.
  • Nachteil: Die Leistungen im Todesfall oder bei Invalidität sind deutlich tiefer, und das Kapital wächst kaum noch.

Steuerliche Aspekte

Ein weiterer Punkt ist die Steuer: Beiträge in die Säule 3a kannst du jedes Jahr von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Kündigst du den Vertrag oder löst ihn im Rahmen einer Ausnahme aus, wird eine Kapitalleistungssteuer fällig, die kantonal unterschiedlich hoch ist. Zudem verlierst du den Vorteil, über Jahre hinweg Steuern zu sparen.

Bei der Säule 3b bist du flexibler, hast aber keine generellen Steuerabzüge (Ausnahmen bei gewissen Policen möglich). Auch hier gilt: Prüfe genau, ob sich eine Kündigung lohnt.

Gesundheitsprüfung und Neuabschluss

Willst du die Lebensversicherung wechseln, musst du in aller Regel bei der neuen Police eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Besonders ab einem Alter von 50 Jahren oder bei Vorerkrankungen kann es passieren, dass du gar nicht mehr angenommen wirst – oder nur mit hohen Risikozuschlägen. Deshalb ist ein Neuabschluss immer mit Unsicherheit verbunden.

Alternativen zur Kündigung

Oft ist es besser, den Vertrag zu ändern statt zu kündigen:

  • Prämienfreistellung (keine neuen Beiträge, Kapital bleibt)
  • Reduktion der Versicherungssumme (geringere Kosten, Schutz bleibt teilweise)
  • Streichung von Zusatzbausteinen (z. B. Unfall-Zusatz)
  • Teilweiser Rückkauf, falls der Vertrag das erlaubt

So verhinderst du, dass du deine bisherigen Steuer- und Sparvorteile verlierst.

Fazit

Eine Lebensversicherung in der Schweiz zu wechseln oder aufzulösen ist komplex und mit Risiken verbunden. Vor allem bei Säule 3a-Policen solltest du genau abwägen: Eine voreilige Kündigung ist oft gar nicht möglich und eine Prämienfreistellung kann langfristig sinnvoller sein. Hole dir unbedingt den aktuellen Rückkaufswert und lass dir verschiedene Szenarien berechnen, bevor du entscheidest. In vielen Fällen ist eine Anpassung oder Prämienfreistellung deutlich besser als eine vollständige Kündigung.

Mehr zu Thema Lebensversicherung 3a 3b findest du HIER.

Autor: Rémy Gehrig
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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Quellen & weiterführende Informationen