Welche Flugobjekte fallen unter die Luftfahrzeugversicherung?
Die Luftfahrzeugversicherung ist eine spezialisierte Versicherung, die Schäden an und durch Luftfahrzeuge abdeckt – dazu zählen Flugzeuge, Helikopter, und Segelflieger. Wer in der Schweiz ein Luftfahrzeug betreibt, muss gesetzlich bestimmte Versicherungen nachweisen – vor allem eine Haftpflichtdeckung.




Auch Drohnen gelten ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm oder bei Einsatz einer Kamera als Luftfahrzeuge und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Gemäss den Vorschriften des BAZL müssen solche Drohnen mindestens haftpflichtversichert sein – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Drohnen unter 250 g ohne Kamera sind aktuell von der Pflicht ausgenommen, dennoch wird auch hier ein Versicherungsschutz empfohlen.

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Rechtliche Grundlage in der Schweiz
Gemäss Luftfahrtgesetz (LFG) und den Vorgaben des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) sind Betreiber von Luftfahrzeugen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Mindestdeckung richtet sich nach dem Flugzeugtyp, dem maximalen Abfluggewicht (MTOW) und der Anzahl beförderter Personen. Auch für Drohnen ab 250g oder mit Kamera besteht eine Versicherungspflicht.
Für internationale Flüge gelten zusätzlich Vorgaben aus dem Montrealer Übereinkommen sowie der EU-Verordnung (EG) Nr. 785/2004.
Was deckt eine Luftfahrzeugversicherung?
Je nach Vertrag können verschiedene Risiken abgedeckt werden. Hier eine Übersicht:
Deckungsart | Was ist versichert? |
---|---|
Luftfahrzeug-Haftpflicht | Schäden an Dritten (Personen oder Sachen), verursacht durch das Flugzeug |
Passagierunfallversicherung | Versichert Insassen gegen Unfallfolgen wie Tod, Invalidität oder Heilungskosten |
Kaskoversicherung (Hull) | Deckt Schäden oder Verlust am eigenen Luftfahrzeug durch Unfall, Feuer, Diebstahl etc. |
Bodengefahren | Schäden am Flugzeug am Boden, z. B. durch Hangarschäden oder Rollunfälle |
Krieg & Terror (optional) | Deckung bei Sabotage, Terror, Unruhen oder kriegsähnlichen Ereignissen |
Welche Gesellschaften bieten gute Luftfahrtversicherungen?
In der Schweiz bieten nur wenige Gesellschaften direkt Luftfahrzeugversicherungen an. Meist erfolgt der Abschluss über spezialisierte Makler oder über Partnergesellschaften mit internationalen Underwritern. Zu den etablierten Anbietern zählen:
- Baloise – für Kleinflugzeuge, Helikopter und Drohnen
- Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) – für kommerzielle Betreiber und Flotten
- Helvetia – bietet teils über Speziallösungen Luftfahrtprodukte
- AXA XL – international tätig, eher für grosse Betreiber
- Die Mobiliar – keine direkte Luftfahrtversicherung, aber evtl. Partnerlösungen
- Spezialmakler wie SFL, AirCourtage oder FlyInSafe – ideal für Privatpiloten oder Flugschulen
Worauf sollte man achten?
Beim Abschluss einer Luftfahrzeugversicherung ist folgendes besonders wichtig:
- Deckungssumme prüfen: Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind meist das absolute Minimum – höhere Deckung ist empfehlenswert.
- Nutzungskategorie korrekt angeben: Privat, gewerblich, Flugschule, Ausbildung usw.
- Selbstbehalte und Ausschlüsse genau durchlesen (z. B. Ausschluss bei Nachtflug ohne Ausbildung).
- Pilotenerfahrung kann Einfluss auf Prämie und Annahme haben.
- Drohnen: Auch hier gelten Gewichtsklassen und Kameraeinsatz – je nach Art ist sogar eine separate Police nötig.
Wird ein Versicherungsnachweis benötigt?
Ja – für Registrierung, Flugbewilligung oder Betriebsaufnahme verlangen Behörden (wie das BAZL) einen offiziellen Versicherungsnachweis. Dieser muss:
- den Versicherungsnehmer und das Luftfahrzeug korrekt bezeichnen,
- die gültige Deckungssumme aufführen,
- und aktuell gültig sein.
Für internationale Flüge kann ein englischsprachiger Nachweis erforderlich sein.
Fazit
Die Luftfahrzeugversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und bietet wichtigen Schutz bei Haftpflichtfällen, Unfällen und Schäden am eigenen Fluggerät. Gerade bei teuren Flugzeugen, gewerblicher Nutzung oder Ausbildung ist ein umfassender Versicherungsschutz essenziell. Aufgrund der Komplexität und der geringen Anzahl spezialisierter Anbieter empfiehlt sich der Abschluss über einen erfahrenen Luftfahrtmakler.