
„Versicherung schützt nicht das Auto, sondern deine Existenz.“
Tipps & Tricks zur Motorfahrzeugversicherung
Die Motorfahrzeugversicherung ist in der Schweiz Pflicht für die Zulassung deines Fahrzeugs. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du dein Auto oder Motorrad korrekt einlöst, welche Versicherungsleistungen sinnvoll sind, wie du Prämien vergleichst und welche Fallstricke du vermeidest.
- Frühzeitig Versicherungsnachweis organisieren.
- Deckungen nach Nutzung wählen (Stadt, Pendeln, Leasing, E‑Auto).
- Selbstbehalt vs. Prämienhöhe abwägen.
- Vorschäden immer offen deklarieren.
- Neupreis inkl. Optionen angeben, Unterversicherung vermeiden.
Schnell-Check:
- Leasing? → Vollkasko ist Pflicht.
- Parkst du oft in der Stadt? → Parkschaden-Deckung prüfen.
- Elektroauto? → Ladestation ggf. mitversichern
Einlösen eines Motorfahrzeugs – Versicherungsnachweis & Schilder
Zur Zulassung (Einlösen) eines Fahrzeugs in der Schweiz ist ein gültiger Versicherungsnachweis zwingend erforderlich – mindestens für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ohne diesen Nachweis wird vom Strassenverkehrsamt keine Zulassung erteilt.
Die Nummernschilder erhältst du nach Vorlage aller Unterlagen direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt deines Kantons. Die Kosten für die Kontrollschilder und die Einlösung variieren je nach Kanton:
- In vielen Kantonen liegen die Gebühren für die Erstausgabe von Kontrollschildern zwischen CHF 40.– und CHF 60.–.
- Die Bearbeitungsgebühr für die Einlösung (inkl. Fahrzeugausweis) beträgt je nach Kanton meist CHF 50.– bis CHF 80.–.
- Für die hinterlegten oder reservierten Kontrollschilder können zusätzliche Gebühren von CHF 20.– bis CHF 30.– anfallen.
Insgesamt solltest du für die Erstzulassung – je nach Kanton und individuellen Umständen – mit rund CHF 90.– bis CHF 140.– rechnen.
1. Versicherung | Police auswählen, Nachweis anfordern | Online oder Agentur |
2. Unterlagen | Fahrzeugausweis, Identität, evtl. MFK‑Nachweis | Vollständig mitbringen |
3. Schilder | Beim Strassenverkehrsamt abholen | Kantonale Gebühren beachten |
Welche Fahrzeuge benötigen eine Motorfahrzeugversicherung?
- Motorisierte Fahrzeuge: Personenwagen (PW), Lieferwagen (LW), Motorräder (Töff), Roller, Camper.
- Motorräder
Übersicht der versicherten Leistungen
Leistung | Beschreibung |
---|---|
PflichtHaftpflicht | Deckt Schäden an Dritten – gesetzlich vorgeschrieben. |
Teilkasko | Feuer/Elementar, Glasbruch, Diebstahl, Tierschäden u. a. – kein Eigenschaden durch Kollision. |
Vollkasko | Teilkasko + Eigenschäden (Kollision). |
Bonusschutz | Verhindert die Rückstufung nach einem ersten Schadenfall. |
Grobfahrlässigkeit | Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit (gemäss Bedingungen). |
Insassenversicherung | Leistungen für Fahrer:in und Mitfahrende. |
Freie Garagewahl | Reparaturbetrieb frei wählbar (keine Bindung an Partnernetz). |
Pannendienst | Schutzbrief/Assistance, z. B. Abschleppen, Ersatzmobilität. |
Selbstbehalt | Eigenanteil pro Schadenfall; beeinflusst die Prämie spürbar. |
Parkschaden | Schäden am stationär parkierten, unbeaufsichtigten Fahrzeug durch unbekannte Dritte oder unbekannte Fahrzeuge. |
Motorrad: Schutzbekleidung | Mitversicherung von Helm & Schutzkleidung (je nach Anbieter/Bedingung). |
Parkschaden – Definition & Sinnhaftigkeit
Parkschaden liegt nur vor, wenn das Fahrzeug abgestellt und stillsteht. Er umfasst Beschädigungen durch unbekannte Dritte oder unbekannte Fahrzeuge am parkierten, unbeaufsichtigten Auto. Nicht darunter fallen Schäden, die während des Parkierens oder während der Fahrt entstehen (das wäre Kollision/Vollkasko). Je nach Versicherer ist die Deckung ein Zusatz zur Teil- oder Vollkasko und oft limitiert (z. B. 1–2 Schadenfälle pro Jahr und/oder Maximalbetrag). Vandalismus (z. B. Lack zerkratzt) ist je nach Anbieter separat als Vandalismus-Deckung in der Teilkasko geregelt.
Ganzjahresversicherung für Motorräder
Viele Versicherer bieten für Motorräder eine Ganzjahresversicherung an: meist ca. 30 % Rabatt. Wichtig: Die Prämie bleibt fürs ganze Jahr geschuldet, auch bei Kontrollschild‑Hinterlegung (z. B. über den Winter). Vorteil: nahtloser Schutz, oftmals weniger Administrativaufwand.
Antragsfragen wichtig
- Vorschäden und Führerausweisentzüge immer offen angeben.
- Neupreis inkl. Optionen korrekt deklarieren – sonst droht Unterversicherung im Totalschadenfall.
Leasing Vollkasko-Pflicht
Bei Leasingfahrzeugen ist Vollkasko in der Regel Pflicht, da der Leasinggeber sein Eigentum maximal schützen möchte.
Fahrzeugversicherung online abschliessen – Chancen & Risiken
Vorteile
- Häufig günstige Prämien.
- Schneller Digitalabschluss.
Nachteile
- Oft weniger Beratung & schwächerer Service.
- Hohe Selbstbehalte möglich.
- Im Schadenfall mitunter nachteilige Bedingungen.
Prämien Fahrzeugversicherung Schweiz
Hinweis: Richtwerte dienen der Orientierung und können je nach Alter und Nationalität des Lenkers, Bonus/Malus, Fahrzeug, Kanton, Kilometerleistung und Selbstbehalt variieren.
Fahrzeugtyp | Haftpflicht (CHF/Jahr) | Teilkasko inkl. Haftpflicht (CHF/Jahr) | Vollkasko inkl. Haftpflicht (CHF/Jahr) |
---|---|---|---|
Kleinwagen | ca. 225 – 490 | ca. 350 – 750 | ca. 600 – 1’330 |
Mittelklasse | ca. 225 – 490 | ca. 380 – 860 | ca. 700 – 1’635 |
Ober-/Luxusklasse | ca. 275 – 590 | ca. 660 – 1’220 | ca. 1’300 – 3’000 |
Beste Autoversicherung der Schweiz
Die oft gestellte Frage nach der „besten Autoversicherung“ lässt sich nicht pauschal beantworten – die eine, objektiv beste Versicherung gibt es nicht.
In der Schweiz bieten praktisch alle etablierten Anbieter ähnliche Grund- und Zusatzdeckungen an.
Entscheidend ist nicht primär der Name auf der Police, sondern:
- dass alle relevanten Risiken (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Zusatzdeckungen wie Parkschaden, Bonusschutz etc.) abgedeckt sind,
- dass die Antragsfragen vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet werden,
- und dass die Fahrzeugangaben (z. B. Neupreis inkl. Sonderausstattung) korrekt und vollständig sind.
Wer diese Punkte beachtet, minimiert das Risiko von Diskussionen im Schadenfall und hat in der Regel keine Probleme bei der Auszahlung.
Was ist eine „Grüne Karte“ in der Motorfahrzeugversicherung?

Die Grüne Karte, offiziell Internationale Versicherungskarte für den Strassenverkehr, ist ein international anerkanntes Dokument, das den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz für dein Fahrzeug im Ausland nachweist.
Sie dient als Beleg, dass dein Fahrzeug in den angegebenen Ländern mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz hat. Die Karte wird von deiner Versicherungsgesellschaft ausgestellt, ist in der Regel kostenlos und gilt für einen festgelegten Zeitraum.
Wichtige Punkte zur Grünen Karte:
- Farbe: Ursprünglich grün, heute in manchen Ländern auch weiss.
- Inhalt: Angaben zu Halter, Fahrzeug, Versicherer, Gültigkeitsdauer und den abgedeckten Ländern.
- Länderkennzeichnung: Auf der Karte sind die Länderkürzel der Staaten aufgedruckt, in denen der Versicherungsschutz gilt. Durchgestrichene Länder sind nicht abgedeckt.
- Gültigkeit: Meist für ganz Europa sowie einige außereuropäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien, Türkei).
Wann benötigst du die Grüne Karte?
- Bei Fahrten in Länder außerhalb der EU/EFTA, in denen sie vorgeschrieben ist (z. B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien).
- Bei Grenzkontrollen in bestimmten Staaten, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.
- Bei einem Unfall im Ausland, um die Schadensabwicklung zu erleichtern.
Tipp: Beantrage die Grüne Karte rechtzeitig vor deiner Reise bei deiner Versicherung. Manche Länder lassen dich ohne gültige Karte nicht einreisen oder verlangen den Abschluss einer teuren Grenzversicherung.
Schilderrückzug & Deckungsunterbruch – Achtung!
Wenn es zu einem schweren Motorfahrzeugschaden kommt – sei es ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden – übernimmt die Versicherung im Normalfall die Kosten.
Besteht jedoch ein Deckungsunterbruch (zum Beispiel weil die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde), leistet die Versicherung keine Zahlungen.
Das kann gravierende Folgen haben:
- Eigenschaden: Reparatur oder Ersatz des Fahrzeugs, Abschlepp- und Entsorgungskosten müssen vollständig selbst getragen werden.
- Drittschäden: Bei Verletzung, Invalidität oder Tod anderer Personen können Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen in Millionenhöhe entstehen. Diese betreffen Heilungskosten, Erwerbsausfall und lebenslange Rentenzahlungen an Geschädigte oder Hinterbliebene.
Ein solcher Fall kann die finanzielle Existenz dauerhaft zerstören.
Daher gilt: Prämien immer fristgerecht bezahlen – der Schutz ist um ein Vielfaches günstiger als die potenziellen Kosten im Schadenfall.
Also: Zahl deine Prämien – und wenn du dir kein Auto inkl. Unterhalt und Versicherung leisten kannst, fahr lieber mit dem ÖV.
