Was ist eine Organhaftpflichtversicherung D&O?
Die Organhaftpflichtversicherung, auch bekannt als D&O-Versicherung Directors and Officers), ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Personen, die leitende oder Überwachungsfunktionen in Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen ausüben. Sie bietet finanziellen Schutz für Organe wie Geschäftsführer, Vorstände oder Verwaltungsräte, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler machen und dafür persönlich haftbar gemacht werden. In einer Zeit zunehmender Regulierungen und komplexer Haftungsrisiken ist diese Versicherung für viele Entscheidungsträger unverzichtbar geworden.

„D&O-Versicherung ist der Fallschirm, wenn Führungskräfte ins Risiko springen.“
Wer benötigt eine D&O-Versicherung?
Die Haftung von Organmitgliedern ist in vielen Ländern streng geregelt. In der Schweiz etwa haften Organmitglieder gemäss Art. 754 OR mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie dem Unternehmen oder Dritten zufügen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um grobe oder leichte Fahrlässigkeit handelt.
Daher benötigen folgende Personengruppen eine D&O-Versicherung:
- Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
- Verwaltungsräte und Aufsichtsräte
- Leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen
- Vorstände und Geschäftsführungen von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Entscheidungsträger in öffentlichen Institutionen, Gemeinden oder Genossenschaften
Auch in kleineren Organisationen (z. B. KMU oder Vereinen) können Vorstände für Fehler bei der Verwaltung oder Finanzen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet hier einen essenziellen Schutz gegen persönliche Inanspruchnahme.

„Fehler passieren – gute Absicherung bleibt.“
Welche Informationen benötigt man für den Abschluss einer D&O Versicherung?
Damit eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden kann, verlangt der Versicherer umfangreiche Informationen zur Risikobewertung und Kalkulation der Prämie. Typischerweise werden folgende Angaben benötigt:
- Allgemeine Unternehmensdaten:
- Name, Rechtsform, Sitz, Branche
- Anzahl Mitarbeiter
- Jahresumsatz, Bilanzsumme, Eigenkapital
- Struktur der Organisation:
- Tochtergesellschaften, Auslandstätigkeiten, Konzernstrukturen
- Beteiligungen oder Joint Ventures
- Versicherte Personen:
- Anzahl und Funktion der zu versichernden Organe
- Personenbezogene Daten bei namentlicher Deckung
- Vorversicherung / Vorschäden:
- Besteht bereits eine D&O-Versicherung?
- Gab es in der Vergangenheit Ansprüche oder Verfahren gegen Organe?
- Gewünschter Deckungsumfang:
- Höhe der Deckungssumme (z. B. 1 Mio., 5 Mio., 10 Mio. CHF)
- Selbstbehalt
- Eventuelle Zusatzdeckungen (z. B. für Tochterfirmen, Strafrechtsschutz)
- Zusätzliche Anforderungen für Start-ups:
- Viele Versicherer verlangen bei Start-ups zusätzlich einen aktuellen Businessplan sowie eine Einschätzung der geplanten Geschäftstätigkeit und Finanzierung. Dies dient der besseren Risikobewertung und Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsschutz.
Wichtig: In der Praxis wird die D&O-Versicherung oft nicht als Stand-alone-Police angeboten. Voraussetzung für den Abschluss ist in vielen Fällen, dass das Unternehmen bereits eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen hat. Diese Bindung dient der Risikobündelung und ermöglicht eine einheitliche Risikobewertung.
Basierend auf diesen Informationen erstellt der Versicherer ein individuelles Angebot. Bei komplexen Risiken wird zusätzlich ein Risikoprüfungsprozess durch sogenannte Underwriter durchgeführt.
Welche Risiken deckt eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung deckt vor allem Vermögensschäden ab, die aus Pflichtverletzungen von Organen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder Dritten (Aussenhaftung) zugefügt wurde.
Typische gedeckte Risiken:
- Fehlentscheidungen im Management (z. B. fehlerhafte Investitionen)
- Verletzung gesetzlicher Pflichten (z. B. Datenschutz, Compliance, Umweltrecht)
- Verstöße gegen die Satzung oder internen Richtlinien
- Falsche Informationen an Gesellschafter, Behörden oder die Öffentlichkeit
- Untätigkeit oder unterlassene Aufsichtspflicht
- Insolvenzverschleppung oder Verletzung von Meldepflichten
Nicht gedeckt sind in der Regel vorsätzliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen und bekannte Risiken vor Vertragsabschluss.
Die Versicherung übernimmt:
- Schadenersatzleistungen an das Unternehmen oder Dritte
- Verteidigungskosten (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten)
- Rechtliche Prüfung der Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Folgen fehlender D&O-Versicherung
Wer als Organ ohne D&O-Versicherung arbeitet, geht erhebliche Risiken ein. Bei einer Pflichtverletzung drohen:
- Persönliche Schadenersatzforderungen in teils existenzbedrohender Höhe
- Kostenintensive Gerichtsverfahren, oft über Jahre hinweg
- Rufschädigung, Karriereknick, Verlust der Anstellung
- Mögliche Privatinsolvenz
Gerade in Krisensituationen, wie bei Insolvenzen oder wirtschaftlichem Abschwung, kommt es besonders häufig zu D&O-Schäden. Hier sichert die Versicherung die Handlungsfreiheit und Existenz der Entscheidungsträger.
Marktsituation: Wer bietet D&O-Versicherungen an?
Die D&O-Versicherung ist eine Nischenversicherung, die spezialisiertes Know-how erfordert. Nicht alle Versicherer bieten diese Police an, und die Bedingungen unterscheiden sich stark.
Führende Anbieter in der Schweiz und international:
- Allianz Suisse
- Zurich
- AXA
- Lloyd’s of London (via Maklernetzwerke)
- HDI Global
- Liberty Specialty Markets
Je nach Branche, Unternehmensgröße und Risikoprofil können andere Anbieter besser geeignet sein. Ein unabhängiger Makler hilft dabei, das passende Angebot mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Fazit
Die Organhaftpflichtversicherung (D&O) ist ein essenzieller Schutz für alle, die Verantwortung in Unternehmen und Organisationen tragen. Sie bewahrt Entscheidungsträger vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken und gibt Sicherheit im Berufsalltag.
Angesichts der komplexen Rechtslage und der hohen Schadenspotenziale ist diese Versicherung ein Muss für jede Person in Leitungs- oder Aufsichtsfunktion.
Hinweis: Aufgrund der Nischenstellung dieser Versicherung ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Versicherungsberater unterstützen zu lassen.
FAQ zur Organhaftpflichtversicherung (D&O)
Was ist eine Organhaftpflichtversicherung (D&O)?
Die Organhaftpflichtversicherung – auch D&O-Versicherung (Directors and Officers) genannt – ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Personen in leitenden oder überwachenden Funktionen. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände, Verwaltungsräte und andere Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen.
Wer benötigt eine D&O-Versicherung?
In der Schweiz haften Organmitglieder gemäss Art. 754 OR mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie durch Pflichtverletzungen verursachen. Eine D&O-Versicherung ist besonders relevant für:
- Geschäftsführer und Vorstände von AG und GmbH
- Verwaltungsräte und Aufsichtsräte
- Leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen
- Vorstände und Geschäftsführungen von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Entscheidungsträger in öffentlichen Institutionen oder Genossenschaften
Welche Informationen sind für den Abschluss notwendig?
Für die Risikoprüfung und Prämienkalkulation benötigen Versicherer unter anderem:
- Unternehmensdaten: Name, Rechtsform, Sitz, Branche, Umsatz, Bilanzsumme
- Organisationsstruktur: Tochtergesellschaften, Auslandstätigkeiten, Beteiligungen
- Versicherte Personen: Anzahl und Funktionen
- Vorversicherung / Vorschäden: Besteht bereits D&O? Gab es Schadenfälle?
- Gewünschte Deckungssumme und Selbstbehalt
- Zusatzdeckungen: z. B. für Tochterfirmen oder Strafrechtsschutz
Welche Risiken deckt eine D&O-Versicherung ab?
Die Police deckt vor allem Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen, beispielsweise:
- Fehlentscheidungen im Management
- Verletzung gesetzlicher Pflichten (z. B. Datenschutz, Compliance)
- Verstösse gegen Satzung oder interne Richtlinien
- Falsche Informationen an Gesellschafter oder Behörden
- Unterlassene Aufsichtspflicht
- Insolvenzverschleppung
Nicht gedeckt sind vorsätzliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen und bekannte Risiken vor Vertragsabschluss.
Was übernimmt die D&O-Versicherung konkret?
- Schadenersatzleistungen an Unternehmen oder Dritte
- Verteidigungskosten wie Anwalts- und Gerichtskosten
- Prüfung der Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Welche Folgen drohen ohne D&O-Versicherung?
- Persönliche Haftung mit Privatvermögen
- Langwierige, teure Gerichtsverfahren
- Rufschädigung und Karriereeinbussen
- Mögliche Privatinsolvenz
Wer bietet D&O-Versicherungen an?
Zu den führenden Anbietern in der Schweiz und international zählen:
- Allianz Suisse / Allianz Global Corporate & Specialty
- Zurich Insurance Group
- AXA XL
- Lloyd’s of London (via Makler)
- Chubb, HDI Global, Liberty Mutual
- Helvetia, Baloise, Swiss Re Corporate Solutions
Die Bedingungen und Prämien unterscheiden sich stark – ein unabhängiger Makler kann helfen, das passende Angebot zu finden.