Diese einfache Formulierung aus dem Obligationenrecht bildet die gesetzliche Grundlage für die Privathaftpflichtversicherung. Ob ein umgestossenes Glas Rotwein auf dem fremden Teppich, ein beschädigtes Handy eines Freundes oder ein verletzter Velofahrer durch Unachtsamkeit – du haftest für den entstandenen Schaden. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt dich genau in solchen Momenten – finanziell und rechtlich.Die Privathaftpflichtversicherung wird in der Schweiz häufig in Kombination mit der Hausratversicherung angeboten und abgeschlossen.

„Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatz verpflichtet.“
(Art. 41 Abs. 1 OR)
Ist die Privathaftpflichtversicherung obligatorisch?
Für Privatpersonen ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz nicht gesetzlich obligatorisch, wird aber von Fachleuten dringend empfohlen. In vielen Kantonen wird sie beim Abschluss eines Mietvertrags faktisch zur Voraussetzung gemacht. Auch viele Tierhalter oder Waffenbesitzer sind indirekt verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtdeckung vorzuweisen.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Prämien sind in der Regel sehr günstig. Für Einzelpersonen liegen sie bei ca. CHF 80–120 pro Jahr, für Familien oder Mehrpersonenhaushalte bei ca. CHF 120–200. Je nach Versicherungssumme, Selbstbehalt und Zusatzdeckungen kann der Preis leicht variieren. Die gängigste Garantiesumme beträgt heute CHF 5 bis 10 Millionen.
Die Garantiesumme in der Haftpflichtversicherung ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall pro Ereignis oder Jahr bezahlt. Sie stellt also die obere Leistungsgrenze der Versicherung dar – unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Schaden ist.
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten, die du aus Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit verursacht hast:
- Personenschäden: z. B. Verletzungen, Behandlungskosten, Erwerbsausfall
- Sachschäden: z. B. zerstörte Gegenstände oder beschädigtes Eigentum anderer
- Vermögensfolgeschäden: z. B. entgangener Gewinn infolge eines Sach- oder Personenschadens
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche: auch „passiver Rechtsschutz“ genannt
Benützung fremder Motorfahrzeuge versichert?
Ein sehr häufiger Zusatz ist die Deckung für fremde Motorfahrzeuge (z. B. das Auto eines Freundes). Dabei ist wichtig zu wissen:
- Im Schadenfall greift immer zuerst die Motorfahrzeugversicherung des Halters (Haftpflicht und Kasko).
- Die Privathaftpflichtversicherung deckt den Schaden nur subsidiär – also z. B. den Verlust des Bonus oder Selbstbehalt.
- Mietfahrzeuge und Ersatzfahrzeuge sind in dieser Zusatzdeckung meist ausgeschlossen!
- Einige Versicherer bieten dafür eine eigene Carsharing-Zusatzdeckung an.
Zusatzdeckungen Privathaftpflichtversicherung
Jägerhaftpflicht
In der Schweiz ist die Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt bei Schäden, die im Rahmen der Jagdausübung an Personen, Tieren oder Sachen entstehen.
Tierhalterhaftpflicht
Für Tierhalter – insbesondere Hundehalter – ist die Haftpflicht je nach Kanton obligatorisch. Sie deckt Schäden, wenn z. B. ein Hund einen anderen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.
Bauherrenhaftpflicht
Wer ein Bauprojekt realisiert, haftet für Schäden auf der Baustelle. Viele Versicherer bieten die Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von ca. CHF 150’000 als Zusatz zur Privathaftpflicht an. Bei grösseren Bauprojekten wird eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt, oft mit individueller Risikobeurteilung.
Wie wird entschädigt? – Das Zeitwertprinzip
Im Schadenfall ersetzt die Privathaftpflichtversicherung den aktuellen Zeitwert der beschädigten Sache – nicht den Neuwert. Das heisst: Es wird ein Abzug wegen Amortisation und Abnutzung gemacht.
Beispiel:
Du wirfst versehentlich eine teure Kamera um, die deinem Freund gehört. Neupreis: CHF 2’000. Alter: 3 Jahre. Der Zeitwert der Kamera beträgt noch CHF 1’000 – dieser Betrag wird entschädigt und nicht die CHF 2’000.
Mieterschäden – ein Klassiker
Auch Mieterschäden an der gemieteten Wohnung (z. B. beschädigter Parkettboden, zerkratzte Badewanne) sind über die Privathaftpflicht versichert – allerdings nur bei nicht normalem Gebrauch („übermässige Abnutzung“). Für normale Abnutzung haftet man nicht. Das heisst der Eigentümer muss für diese Kosten aufkommen.
Welche Personen sind über die Privathaftpflichtversicherug versichert?
In einer Mehrpersonen-Privathaftpflichtversicherung sind alle Personen im gleichen Haushalt mitversichert:
- Ehepartner oder eingetragene Partner
- Kinder (je nach Versicherungsgesellschaft bis zum 25. Lebensjahr, solange im selben Haushalt)
- Mitbewohner, sofern ausdrücklich mitversichert
Wichtig: Bei einigen Gesellschaften – z. B. Mobiliar – wird Jugendlichen früh eine eigene Privathaftpflichtversicherung verkauft, obwohl sie noch zu Hause wohnen und über die Familienpolice versichert sind. Das ist aus unserer Sicht nicht kundenfreundlich und dient eher der langfristigen Kundenbindung als dem effektiven Schutzbedarf.
Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Vertragsverletzungen (z. B. Schulden oder Nichterfüllung eines Auftrags)
- Berufliche oder gewerbliche Risiken (dafür gibt es die Berufshaftpflicht)
- Haftung als Halter eines eigenen Motorfahrzeugs (separat versichert)
- Eigenschäden (Schäden an sich selbst oder Mitversicherten)
Fazit: Sinnvoll, günstig, unverzichtbar
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen in der Schweiz. Sie schützt dich vor finanziellen Belastungen durch Alltagsfehler, die leicht passieren können, aber enorme Folgen haben. Für wenig Geld erhältst du eine Deckung in Millionenhöhe – und damit auch Rechtssicherheit und Beruhigung im Alltag.
Vergleiche die Angebote sorgfältig: Neben der Prämie spielen auch die versicherten Risiken, die Zusatzdeckungen (z. B. Motorfahrzeuge, Bauherrenhaftpflicht, Carsharing) und der Kundenservice eine wichtige Rolle. Achte auf die Versicherungssumme, die Definition versicherter Personen und ob eine sinnvolle Selbstbehalt-Regelung besteht.