Ist eine Photovoltaik-Versicherung Pflicht?
Immer mehr Hausbesitzer in der Schweiz setzen auf Solarstrom. Gut für die Umwelt – und fürs Portemonnaie. Eine PV‑Anlage ist jedoch eine grössere Investition und liegt bei Einfamilienhäusern in der Regel im fünfstelligen Bereich. Umso wichtiger ist ein passender Versicherungsschutz: Hagel, Sturm oder ein technischer Defekt können sonst schnell teuer werden. Also: Keine Pflicht, aber dringend empfohlen!

„Eine Solaranlage ist nur dann wirklich nachhaltig, wenn auch ihr Schutz nachhaltig gedacht ist.“
Solaranlagen in der Schweiz richtig versichern
Bei bessert-versichert.ch erfährst du, wie du deine Solaranlage – also Photovoltaik (PV) und Speicher – in der Schweiz optimal absicherst. Du lernst, welche Schäden die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) tatsächlich übernimmt, wann du eine Zusatzdeckung für innere Betriebsschäden wie Kurzschluss oder technische Defekte brauchst und welche Besonderheiten in den sogenannten Gustavo-Kantonen gelten. So weisst du genau, worauf du achten musst, damit deine Investition in Solarenergie rundum geschützt ist.
Welche Schäden können entstehen?
- Äussere Schäden: Einwirkungen von aussen wie Hagel, Sturm, Blitz, Feuer sowie Vandalismus oder andere plötzlich von aussen eintretende Ereignisse.
- Innere Betriebsschäden: Schäden ohne äussere Einwirkung – z. B. Kurzschluss, Überspannung, technische Defekte am Wechselrichter/Leitungen oder Tierverbiss (z. B. Marder).
Was übernimmt die kantonale Gebäudeversicherung?
In den meisten Kantonen besteht eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (KGV). Sie deckt fest montierte Solarpanels nur gegen Feuer‑ und Elementarschäden, etwa:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Schneedruck, Lawinen
- Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Wichtig: Die gesamte Solaranlage muss bei der KGV gemeldet und im Gebäudewert berücksichtigt sein, sonst besteht kein Schutz.
Nicht gedeckt durch die KGV: Vandalismus, Diebstahl sowie innere Betriebsschäden (Kurzschluss, technische Defekte) und Ertragsausfall.
Ausnahme Gustavo‑Kantone: In Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Wallis gibt es keine obligatorische KGV. Dort läuft die gesamte Gebäude‑ und PV‑Versicherung über private Anbieter.
Haustechnische Anlagen Zusatzdeckung
Für innere Schäden und restlichen äussere Schäden braucht es eine Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer. Je nach Anbieter heisst sie z. B. Haustechnikversicherung, Haustechnische Anlagen oder Gebäudetechnik. Typische Leistungen:
- Äussere Schäden, die nicht von der KGV gedeckt sind
- Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler
- Defekte an Wechselrichter, Verkabelung, Steuerung
- Optional: Ertragsausfall bei Stillstand der Anlage nach einem Schaden
Beste Versicherung für Solaranlage?
Egal ob bei der Mobiliar, Allianz, Zürich, AXA oder Helvetia – Solaranlagen lassen sich heute praktisch überall korrekt und mit den nötigen Deckungen versichern, und die Prämien liegen meist auf ähnlichem Niveau. Auch gewisse kantonale Gebäudeversicherungen, wie die GVB Bern, bieten mit Zusatzdeckungen wie „GVB-SOLAR“ erweiterten Schutz. Am einfachsten und meist auch am günstigsten ist es, die Anlage direkt in deine bestehende Gebäude- oder Kombi-Haushaltversicherung einzuschliessen.
Fazit & Handlungsempfehlung
- Äussere Schäden (Feuer/Elementar) → KGV (sofern gemeldet).
- Andere äussere Schäden wie Vandalismus → private Zusatzdeckung nötig.
- Innere Betriebsschäden (Kurzschluss, Defekte, Tierverbiss) → private Zusatzdeckung nötig.
- Ertragsausfall je nach Anbieter zusätzlich versicherbar.
Melden Sie Ihre Anlage der KGV und lassen Sie sich die passende Zusatzdeckung zeigen – so bleibt Ihre Investition rundum geschützt. besser-versichert.ch
FAQ – Häufige Fragen
Sind Solarpanels automatisch über die Gebäudeversicherung gedeckt?
Nein. Schutz über die KGV besteht nur für Feuer‑/Elementarschäden und nur, wenn die Panels gemeldet sind.
Was unterscheidet äussere von inneren Schäden?
Äussere Schäden entstehen durch Einwirkung von aussen (z. B. Hagel, Sturm, Feuer, Vandalismus, Kollision mit Fremdkörper). Innere Schäden sind technische Defekte ohne äussere Einwirkung (z. B. Kurzschluss, Defekt am Wechselrichter).
Deckt die KGV Vandalismus oder Diebstahl?
Nein. Die KGV deckt ausschliesslich Feuer‑ und Elementarschäden. Für Vandalismus/Diebstahl braucht es eine private Zusatzdeckung.
Wer zahlt Ertragsausfall bei einem Schaden?
Ertragsausfall ist nicht Teil der KGV. Einige Privatversicherer bieten eine Zusatzdeckung, die entgangene Erträge ersetzt.
Was gilt in den Gustavo‑Kantonen?
Dort gibt es keine obligatorische KGV. Gebäude‑ und PV‑Versicherung werden vollständig über private Anbieter geregelt.
Muss ich die Solaranlage bei der Hausratversicherung melden?
Nein. Die Anlage gilt als Gebäudeteil. Relevant sind die Meldung bei der KGV und die korrekte private Zusatzdeckung.