Unfallversicherung in der Schweiz

Hier erfährst du, was die Unfallversicherung (UVG) abdeckt, wann Zusatzversicherungen sinnvoll sind und worauf du als Inhaber einer GmbH, AG oder bei einer Einzelfirma besonders achten musst. Wir zeigen dir auch, warum viele Versicherungsberater wichtige Details nicht kennen – und wie du dich richtig schützt.

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Was ist UVG?

Die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) schützt alle Arbeitnehmenden in der Schweiz vor finanziellen Folgen eines Unfalls. Dazu gehören Berufsunfälle (BU), Nichtberufsunfälle (NBU) und Berufskrankheiten.

Berufsunfall (BU)

Unfall bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.

Nichtberufsunfall (NBU)

Unfall in der Freizeit – z. B. beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Versicherungspflicht nur ab 8 Stunden Anstellung pro Woche.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind gesundheitliche Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, typischerweise über einen längeren Zeitraum durch schädliche Stoffe, körperliche Belastung oder bestimmte Arbeitsbedingungen entstehen, gesetzlich anerkannt sein müssen (gemäss UVG Art. 9 in der Schweiz) und ähnlich wie Unfälle von der Unfallversicherung (z. B. Suva) gedeckt sind – typische Beispiele sind Asbestose bei Bauarbeitern, Hautekzeme bei Chemielaboranten oder Mehlallergie beim Bäcker.

Wer ist versichert?

Personenkreis BU NBU Bemerkung
Arbeitnehmende ≥ 8 h/Woche ✔️ ✔️ Vollumfänglicher Schutz
Arbeitnehmende < 8 h/Woche ✔️ Nur BU obligatorisch
Selbstständige Freiwillige UVG-Versicherung möglich
Nichterwerbstätige Unfallversicherung via Krankenkasse

Prämienregelung

Versicherung Bezahlt von Bemerkung
BU Arbeitgeber Obligatorisch
NBU Arbeitnehmer Kann 100 % übertragen werden

SUVA – Wer ist dort versichert?

Pflichtversicherung bei SUVA für risikoreiche Berufe:

  • Bau: Maurer, Elektriker
  • Industrie: Metallbau, Maschinenbau
  • Transport: Fahrer, Bahnpersonal
  • Gesundheit: Pflege, Spital
  • Polizei, Feuerwehr
  • Reinigungspersonal

UVG-Leistungen im Detail

Taggeld

80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag nach Unfall (max. CHF 148’200 Lohn). Keine Franchise oder Selbstbehalt.

Heilbehandlungskosten

  • Spital, Arzt, Medikamente
  • Therapien (Physio, Ergo)
  • Hilfsmittel (Prothesen)
  • Transport, Rettung, Rückführung

Weitere Leistungen

  • Invalidenrente (bei Erwerbsausfall)
  • Hinterlassenenrente (im Todesfall)
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Nachdeckung und Abredeversicherung

Nach Kündigung 31 Tage UVG-Schutz. Verlängerbar durch Abredeversicherung (max. 180 Tage).

Kündigung bei Krankheit/Unfall – Rechte

  • Sperrfristen: 30/90/180 Tage Kündigungsschutz je nach Dienstjahr
  • Lohnfortzahlung: Arbeitgeber zahlt nur bis UVG-Taggeld greift
  • UVG-Taggeld ersetzt Lohn ab Tag 3

Nach Kündigung: Heilkosten weiterhin gedeckt, Rente bei Invalidität dauerhaft.

Ausschlüsse und Wagnisse

  • Wagnisse (z. B. Motorsport) → Leistungskürzung
  • Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol) → Kürzung möglich
  • Vorsatz → keine Deckung

UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)

Deckt Lücken des UVG, z. B.:

  • Lohnaufstockung auf 100 %
  • Deckung über CHF 148’200
  • Freie Spitalwahl
  • Keine Kürzung bei Wagnis

Allianz UVGZ: Besonders empfehlenswert, da weniger Ausschlüsse und flexible Zusatzleistungen.

UVG-Versicherung für Geschäftsführer einer GmbH oder AG – Was musst du wissen?

Wenn du eine eigene GmbH oder AG in der Schweiz hast und dort als Geschäftsführer arbeitest, musst du dich fragen: Brauche ich für mich selbst eine Unfallversicherung (UVG)? Die Antwort ist ganz klar: Ja, du musst dich versichern – genau wie jeder andere Arbeitnehmer.

Bin ich als Inhaber überhaupt UVG-pflichtig?

Ja, auch du als Inhaber bist verpflichtet, dich zu versichern, sobald du dir selbst einen Lohn zahlst und bei der AHV als Arbeitnehmer deiner eigenen Firma angemeldet bist. Es spielt keine Rolle, dass du gleichzeitig auch Chef bist – für die Versicherung zählst du als Angestellter deiner Firma.

Wichtig: Viele wissen das nicht!

Rund 90 % der Versicherungsberater wissen nicht genau, wie das mit dem Lohn und der UVG bei Geschäftsführern funktioniert. Deshalb ist es wichtig, dass du dich selbst informierst und nichts dem Zufall überlässt.

Was bedeutet „ortsüblicher Lohn“?

Der ortsübliche Lohn ist der Lohn, den man normalerweise in deinem Beruf und in deiner Region verdient. Beispiel: Ein Geschäftsführer in Zürich verdient im Durchschnitt etwa CHF 8’000 pro Monat. Wenn du dir selbst nur CHF 4’000 pro Monat zahlst, dann sagt die Versicherung: „Das ist nicht ortsüblich.“

Warum ist das wichtig für deine Unfallversicherung?

Die UVG zahlt dir Geld, wenn du durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Wie viel Geld du bekommst, hängt von deinem Lohn ab, den du der Versicherung gemeldet hast. Wenn dieser Lohn zu tief ist und nicht ortsüblich, kann es passieren, dass du im Ernstfall nur wenig Geld bekommst.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Du bist Geschäftsführer deiner eigenen GmbH und zahlst dir monatlich CHF 4’000. Der ortsübliche Lohn liegt aber bei CHF 8’000. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung sagen: „Du hast dich falsch versichert.“ Dann zahlt sie dir nur wenig oder streicht die Leistung ganz, weil dein Lohn unrealistisch tief war.

Was solltest du tun?

  • Zahle dir selbst einen realistischen Lohn, der zu deinem Beruf und deiner Region passt.
  • Prüfe deine Versicherung – am besten mit einem Experten, der sich wirklich mit UVG für Geschäftsführer auskennt.
  • Denke auch über eine UVG-Zusatzversicherung nach, um dich noch besser abzusichern.

Fazit: Gute Vorbereitung schützt dich!

Auch wenn du Chef bist: Du bist Arbeitnehmer deiner eigenen Firma und musst dich entsprechend versichern. Achte darauf, dass dein Lohn ortsüblich ist – so vermeidest du Probleme im Ernstfall. Und lass dich beraten – aber nur von jemandem, der wirklich Bescheid weiss.

Merke: Wer sich zu wenig Lohn zahlt, spart nicht – sondern riskiert hohe Verluste bei einem Unfall.

Private Unfallversicherung für Privatpersonen & Einzelfirmen

Als Privatperson oder Inhaber einer Einzelfirma bist du in der Schweiz nicht automatisch UVG-versichert. Nur wer als Angestellter arbeitet, ist durch den Arbeitgeber pflichtversichert. Du brauchst daher , um bei einem Unfall abgesichert zu sein.

Option 1: Private Unfallversicherung abschliessen

Fast jede Versicherungsgesellschaft in der Schweiz bietet eine private Unfallversicherung an – zum Beispiel die Allianz, Mobiliar, Helvetia, AXA, CSS oder Concordia. Mit dieser Versicherung kannst du dich gezielt gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.

Was deckt die private Unfallversicherung?

  • Taggeld: Du bestimmst selbst, wie hoch das Taggeld pro Tag sein soll (z. B. CHF 100 pro Tag). Dieses Geld bekommst du bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall – meist ab dem 1. oder 3. Tag.
  • Invaliditätskapital: Du kannst eine einmalige Auszahlung vereinbaren, wenn du durch einen Unfall dauerhaft geschädigt bist.
  • Todesfallkapital: Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen bezahlt.

Wichtig: Heilungskosten werden über die Krankenkasse gedeckt

Bei einer privaten Unfallversicherung werden die Heilungskosten nicht durch die Unfallversicherung selbst bezahlt, sondern über deine Krankenkasse.

Für wen ist die private Unfallversicherung sinnvoll?

  • Selbstständige / Einzelfirmen, die keine UVG haben oder keine freiwillige UVG wollen.
  • Privatpersonen, die mehr Taggeld absichern wollen – z. B. Hausfrauen, Freelancer, Studenten oder Rentner.
  • Personen, die auf ein Unfalltaggeld ab dem ersten Tag angewiesen sind.

Beispiel: Private Unfallversicherung für Einzelfirma

Du hast eine Einzelfirma ohne Angestellte. Eine UVG-Unterstellung ist nicht Pflicht. Du entscheidest dich für:

  • mit CHF 120 Taggeld ab dem 1. Tag
  • Heilungskosten über deine Krankenkasse

Bei einem Unfall bekommst du sofort Geld sprich CHF 120 am Tag, um deine laufenden Kosten zu decken – auch wenn du nicht arbeiten kannst.

Vergleich: UVG vs. Private Unfallversicherung

Leistung UVG (freiwillig) Private Unfallversicherung
Taggeld 80 % des Lohns, max. CHF 148’200 Fixes Taggeld z.B CHF 100/Tag
Heilungskosten 100 % gedeckt, keine Franchise Über Krankenkasse
Invaliditätsleist. Renten & Integritätsentschädigung Kapitalleistung je nach Vertrag
Zielgruppe Selbstständige mit Lohnnachweis Privatpersonen & Einzelfirmen

Vergleiche mehrere Angebote und prüfe genau, welche Leistungen für dich am wichtigsten sind – so findest du die beste Lösung für deine Situation.