Versicherung per E-Mail kündigen möglich?

Eine Versicherung in der Schweiz per E-Mail zu kündigen, ist nicht immer möglich und hängt von der jeweiligen Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Für Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherung usw. reicht in der Regel eine E-Mail. Bei Geschäftsversicherungen und gesetzliche Versicherungen wie das BVG und UVG muss die Kündigung in den meisten Fällen schriftlich erfolgen.

krankenkasse-per-email-kuendigen

„Schnell gekündigt, sicher bestätigt: So klappt’s auch per E-Mail.“

Wichtige Hinweise:

  • Fristgerechte Kündigung: Es ist wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind. 
  • Empfangsbestätigung: Eine Empfangsbestätigung der Kündigung sollte immer angefordert werden, um den Zugang der Kündigung zu beweisen. 
  • Kündigungsschreiben: Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden. 
  • Versicherungspflicht: Bei einigen Versicherungen, wie z.B. der Krankenkasse, kann eine Kündigung mit zusätzlichen Schritten verbunden sein, wie z.B. der Abmeldung bei der Gemeinde. 

FAQ – Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen

Kann ich meine Versicherung in der Schweiz per E-Mail kündigen?

Das hängt von der Versicherungsart und den Vertragsbedingungen ab. Private Versicherungen wie Fahrzeug-, Reise-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung akzeptieren in der Regel eine Kündigung per E-Mail. Gesetzliche Versicherungen wie BVG oder UVG müssen meist schriftlich per Brief gekündigt werden.

Welche Versicherungen akzeptieren eine E-Mail-Kündigung?

Meist private Versicherungen, darunter:

  • Motorfahrzeugversicherung
  • Reiseversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Welche Versicherungen erfordern eine schriftliche Kündigung?

Gesetzliche Versicherungen wie BVG (Pensionskasse) und UVG (Unfallversicherung) sowie oft auch Krankenkassen-Grundversicherungen müssen schriftlich gekündigt werden – in vielen Fällen per eingeschriebenem Brief.

Muss ich bei einer E-Mail-Kündigung Fristen beachten?

Ja. Auch bei einer Kündigung per E-Mail gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Diese findest du in deiner Police oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Sollte ich eine Empfangsbestätigung anfordern?

Unbedingt. Fordere in der E-Mail ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs an, um den fristgerechten Zugang beweisen zu können.

Was sollte in der E-Mail-Kündigung stehen?

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Versicherungsnummer / Policennummer
  • Klarer Kündigungswunsch und Datum des Vertragsendes
  • Datum und Unterschrift (bei gescanntem Anhang)
  • Anforderung einer Empfangsbestätigung

Gibt es bei der Krankenkasse besondere Regeln?

Ja. Bei der Grundversicherung (KVG) ist eine E-Mail-Kündigung oft nicht ausreichend. Zudem muss ein Nachweis einer neuen Krankenkasse vorgelegt werden, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. In manchen Kantonen ist zusätzlich eine Abmeldung bei der Gemeinde erforderlich.