Ob bei Krankheit, Unfall oder fürs Alter – in der Schweiz ist die soziale Absicherung breit abgestützt. Damit dieses System funktioniert, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für verschiedene Versicherungen. Doch wie genau setzen sich diese Beiträge zusammen? Wer zahlt was bei der Unfallversicherung (BU/NBU), der Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ), der Krankentaggeldversicherung (KTG), der beruflichen Vorsorge (BVG) oder in der 1. Säule (AHV/IV/EO/ALV)? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Versicherungsabzüge am Lohn verständlich.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich in der Schweiz die meisten Versicherungsabzüge
Versicherungsbeiträge – Wer bezahlt was?
Beiträge UVG
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz Pflicht. Sie deckt die medizinische Behandlung, Taggelder und Renten nach einem Unfall. Sie wird in zwei Bereiche aufgeteilt:
- Berufsunfälle (BU): Hier zahlt immer der Arbeitgeber die Prämien zu 100 %. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Nichtberufsunfälle (NBU): Diese Versicherung ist obligatorisch für alle Mitarbeitenden, die mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer die Prämien. Viele Arbeitgeber übernehmen diese jedoch freiwillig teilweise oder sogar ganz, um die Arbeitsstelle attraktiver zu machen.
Damit ist klar: Der BU-Teil liegt immer beim Arbeitgeber, der NBU-Teil grundsätzlich beim Arbeitnehmer, aber mit Spielraum für arbeitgeberfreundliche Lösungen.
Beiträge UVGZ – Unfall-Zusatzversicherung
Ob und wie eine UVGZ abgeschlossen wird, hängt vom Arbeitgeber ab. Manche Firmen bezahlen die gesamte UVGZ, andere beteiligen sich oder bieten sie optional an, wenn Mitarbeitende zusätzlichen Schutz wünschen. In gewissen Betrieben wird die Prämie oder ein Teil davon an die Mitarbeitenden weiterverrechnet. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung, dass Arbeitnehmer zahlen müssen.
Mehr zum Thema Unfallversicherung findest du HIER.
Beiträge KTG – Krankentaggeldversicherung
Oft teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämien je zur Hälfte. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die die KTG vollständig übernehmen. Rechtlich wäre es möglich, die gesamte Prämie dem Arbeitnehmer zu belasten. Aber: In Branchen mit GAV (z. B. Bau, Gastronomie) gibt es oft Vorschriften, die eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verlangen. Ebenfalls müsste dies klar im Arbeitsvertrag oder einem Reglement festgehalten sein.
Mehr zum Thema Krankentaggeld findest du HIER.
Beiträge BVG – Berufliche Vorsorge
Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Beiträge zahlen. Viele Firmen übernehmen freiwillig mehr, z.B. 2/3, um ihren Mitarbeitenden bessere Vorsorgeleistungen zu ermöglichen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach Alter und Lohn. Je älter die versicherte Person, desto höher sind die Beiträge. Typische Staffelung der Sparbeiträge:
- 25–34 Jahre: 7 % des versicherten Lohns
- 35–44 Jahre: 10 %
- 45–54 Jahre: 15 %
- 55–65 Jahre: 18 %
Mehr zum Thema BVG findest du HIER.
Sozialversicherungsbeiträge AHV / IV / EO / ALV
Die erste Säule bildet das Fundament der sozialen Sicherheit. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Beiträge sind gesetzlich klar geregelt:
- AHV: 8,7 % des Lohns
- IV: 1,4 %
- EO: 0,5 %
- ALV: 2,2 % (bis CHF 148 200 Jahreslohn)
Diese Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Auf Löhnen über CHF 148 200 kommt eine Solidaritätsabgabe (ALV II) von 1 %, die ebenfalls hälftig geteilt wird.
Übersichtstabelle Beiträge Arbeitgeber Arbeitnehmer
Versicherung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
---|---|---|
UVG BU (Berufsunfälle) | 100 % | 0 % |
UVG NBU (Nichtberufsunfälle) | freiwillig möglich | grundsätzlich 100 % |
UVGZ (Unfall-Zusatzversicherung) | freiwillig, gemäss Arbeitsvertrag | freiwillig, gemäss Arbeitsvertrag |
KTG (Krankentaggeld) | oft 50 % | oft 50 % |
BVG (2. Säule) | mind. 50 % | max. 50 % |
AHV / IV / EO | je 5,3 % | je 5,3 % |
ALV | 1,1 % | 1,1 % |
FAQ: Versicherungsbeiträge – häufige Fragen
Wer bezahlt die Beiträge für Berufsunfälle (BU)?
Die Prämien für Berufsunfälle zahlt in der Schweiz immer der Arbeitgeber zu 100 %. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Und wer trägt die Kosten für Nichtberufsunfälle (NBU)?
Die NBU-Prämien übernimmt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Viele Arbeitgeber beteiligen sich jedoch freiwillig oder zahlen diese ganz, um die Stelle attraktiver zu machen.
Muss der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung (KTG) anbieten?
Nein, die KTG ist nicht obligatorisch. Sie ist aber weit verbreitet, da sie den Lohn bei längerer Krankheit absichert. Meistens teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten, oft 50/50. Manche Arbeitgeber übernehmen alles – rein rechtlich könnten sie die Prämie aber auch vollständig dem Arbeitnehmer belasten, sofern dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Wie viel zahlt man ins BVG ein?
Die Beitragshöhe richtet sich nach Alter und Lohn. Jüngere zahlen weniger, ältere mehr. Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Viele Unternehmen zahlen freiwillig mehr, z. B. zwei Drittel.
Ab welchem Lohn ist man BVG-pflichtig?
Ab einem Jahreseinkommen von CHF 22’680 (Stand 2025). Wer darunter verdient, ist nicht obligatorisch in einer Pensionskasse versichert.
Wie hoch sind die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV?
Für AHV, IV und EO beträgt der Beitrag zusammen 10,6 % des Bruttolohns, für die ALV 2,2 % bis CHF 148’200 Jahreseinkommen. Alle diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Auf Löhnen über CHF 148’200 fällt zusätzlich eine ALV II von 1 % an, ebenfalls je hälftig geteilt.
Können Arbeitgeber freiwillig mehr zahlen?
Ja. Vor allem bei NBU, KTG oder BVG ist es möglich, dass Arbeitgeber einen höheren Anteil oder die gesamten Prämien übernehmen. Das wird oft genutzt, um Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten.
Was passiert, wenn ich weniger als 8 Stunden pro Woche arbeite?
Dann bist du nur gegen Berufsunfälle (BU) versichert. Freizeitunfälle (NBU) musst du in diesem Fall über deine Krankenversicherung absichern.
Warum gibt es überhaupt so viele verschiedene Abzüge?
Die Abzüge sind Teil des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Jede Versicherung hat ihre eigene Aufgabe: AHV/IV/EO/ALV als Grundschutz (1. Säule), BVG als berufliche Vorsorge (2. Säule) und KTG/UVG/UVGZ für Krankheits- und Unfallrisiken. Zusammen sichern sie Einkommen und Existenz im Alter, bei Invalidität, Krankheit oder Unfall.
Autor: Rémy Gehrig
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis und 23 Jahren Erfahrung im Schweizer Versicherungswesen.
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Quellen & weiterführende Informationen