In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen, wann und wie du eine Versicherung kündigen kannst. Ob Krankenkasse, Autoversicherung oder Hausrat – jede Versicherung hat ihre eigenen Kündigungsfristen und Bedingungen. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2022 haben Versicherte mehr Rechte und Flexibilität. Doch viele wissen nicht, dass es auch ausserhalb der regulären Vertragslaufzeit Möglichkeiten zur Kündigung gibt – etwa nach einer Prämienerhöhung oder einem Schadenfall. Hier erfährst du, welche Kündigungsfristen gelten, was du bei der Kündigung beachten musst und wie du Fehler vermeidest, die dich Geld kosten können.

Es ist besonders frustrierend, wenn eine eingereichte Kündigung von der Versicherungsgesellschaft nicht akzeptiert wird.
Ordentliche Kündigung:
In der Schweiz können Versicherungen aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, sowohl ordentlich als auch außerordentlich.
- Vertragsablauf: Die meisten Versicherungen haben eine bestimmte Laufzeit, nach der sie sich stillschweigend verlängern können, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist ist vertraglich festgelegt und sollte eingehalten werden.
- Gemäss Art. 35a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kannst du einen Versicherungsvertrag 3 Jahre nach der letzten Vertragsänderung (Mutation) kündigen (gilt nicht für Unfallversicherung UVG, Berufliche Vorsorge BVG und Krankenkasse KVG).
Ausserordentliche Kündigung:
- Prämienerhöhung: Erhöht die Versicherung die Prämie, haben Sie das Recht, die Versicherung zu kündigen.
- Schadenfall: Nach einem Schadenfall, bei dem die Versicherung eine Leistung erbracht hat, können sowohl Sie als auch die Versicherung kündigen.
- Umzug ins Ausland: Beim Wegzug aus der Schweiz haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
- Verletzung der Informationspflicht: Wenn die Versicherung ihre Informationspflicht verletzt, z.B. bei der Zusatzversicherung der Krankenkasse, können Sie außerordentlich kündigen.
- Verkauf des versicherten Objekts: Bei einem Fahrzeugwechsel kann die Versicherung gekündigt oder angepasst werden.
- Tod des Versicherungsnehmers: Im Todesfall kann die Versicherung sofort gekündigt werden.
- Vertragsänderungen: Änderungen im Vertrag, die zu einer Verschlechterung führen, können ebenfalls ein Kündigungsgrund sein.
Achtung bei Kündigungen von Gebäudeversicherungen
Beim Verkauf einer Immobilie in der Schweiz gelten besondere Regeln für die Kündigung der Gebäudeversicherung. Wichtig zu wissen: Bei einem Eigentümerwechsel kann nur der neue Eigentümer die bestehende Gebäudeversicherung kündigen – und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Besitzübergang.
Diese Frist dient dem Schutz der Liegenschaft, damit sie auch während des Übergangs lückenlos versichert bleibt. Erfolgt keine Kündigung durch den neuen Besitzer, wird automatisch angenommen, dass er die bestehende Police des Vorbesitzers übernimmt.
Tipp: Wer eine Immobilie kauft, sollte sich rechtzeitig über die bestehende Versicherung informieren und prüfen, ob diese den gewünschten Schutz bietet. Wird nicht fristgerecht gekündigt, bleibt die Vorversicherung weiterhin gültig.
Wichtige Hinweise für das Kündigen von Versicherungsverträgen:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist es ratsam, die Gründe für die Kündigung genau anzugeben und gegebenenfalls Nachweise beizufügen.
- Bei einem Schadenfall kann die Kündigung in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Schadenregulierung erfolgen.
- Bei Prämienerhöhungen ist es wichtig, die Kündigung rechtzeitig einzureichen, da die Anpassung sonst als akzeptiert gilt.
Kündigung BVG Versicherung
Die Kündigung einer BVG-Police – also eines Vertrages zur beruflichen Vorsorge – ist für Arbeitgeber möglich, aber in der Praxis mit vielen Hürden und Risiken verbunden. Anders als private Versicherungen unterliegen BVG-Verträge nicht dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz), sondern dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge). Dadurch gelten besondere Kündigungsfristen und Voraussetzungen.
Kündigung BVG-Police wann möglich?
Eine Kündigung kann grundsätzlich nur durch den Arbeitgeber erfolgen – versicherte Mitarbeitende haben kein eigenes Kündigungsrecht gegenüber der Pensionskasse.
Ein Arbeitgeber kann die BVG-Police kündigen, wenn er zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung wechseln möchte. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass nahtlos eine neue Einrichtung bereitsteht, um die gesetzliche Vorsorgepflicht weiterhin zu erfüllen.
Kündigungsfristen und Bedingungen
Da BVG-Verträge nicht dem VVG unterstehen, gibt es keine gesetzlichen Standardfristen. Stattdessen gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die meist 3 bis 6 Monate zum Jahresende betragen.
Typische Fristen und Bedingungen:
- Kündigungsfrist: 3 bis 6 Monate vor Vertragsende
- Kündigungstermin: meist nur zum Ende des Versicherungsjahres, oft 31. Dezember
- Form: Kündigung muss schriftlich erfolgen, oft per eingeschriebenem Brief
- Voraussetzung: Nachfolge-Pensionskasse muss feststehen, sonst ist Kündigung unwirksam
Gründe für eine Kündigung
Ein Wechsel der Pensionskasse (und damit die Kündigung des bestehenden BVG-Vertrags) kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Kosteneinsparung durch tiefere Verwaltungskosten oder bessere Zinssätze
- Bessere Leistungen im überobligatorischen Bereich (z. B. höhere Invaliditätsrenten)
- Unzufriedenheit mit Service oder Transparenz der aktuellen Kasse
- Fusion oder Umstrukturierung des Unternehmens
Wann ist von einer Kündigung der Pensionskasse abzuraten?
Obwohl ein Wechsel möglich ist, sollte eine Kündigung nicht leichtfertig erfolgen. Diese Risiken gilt es zu beachten:
Nachteile und Risiken:
- Hoher administrativer Aufwand: Neue Pensionskasse muss evaluiert, Angebote eingeholt, Anschlusserklärung vorbereitet werden.
- Verlust von Bonusleistungen: Langjährige Zugehörigkeit kann Überschüsse bringen, die bei Kündigung verfallen.
- Versicherungslücken: Bei Fehlern in der Übertragung droht eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
- Neue Kasse kann ablehnen: Nicht jede Einrichtung nimmt jeden Betrieb auf.
- Zusätzliche Kosten: Wechsel kann Einrichtungsgebühren oder höhere Beiträge verursachen.
BVG-Kündigung nur mit guter Vorbereitung
Die Kündigung einer BVG-Police ist nur sinnvoll, wenn der Arbeitgeber von einer klar besseren Lösung profitiert. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung (z. B. durch einen Vorsorgeexperten) in Anspruch zu nehmen, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen gründlich zu prüfen.
Empfehlung:
- Kündigung nur mit Nachfolge-Lösung einleiten
- Kündigungsfrist frühzeitig prüfen
- Mitarbeitende informieren
- Risiken und Vorteile sorgfältig abwägen
Kündigung Unfallversicherung UVG
Anders als private Versicherungen unterliegt die UVG-Versicherung nicht dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz), sondern dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Das bedeutet: Besondere Kündigungsfristen und gesetzliche Vorgaben gelten.
Kündigung UVG Versicherung wann möglich?
Nur bei privaten UVG-Versicherern ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich.
Ein UVG-Vertrag kann in der Regel gekündigt werden – vorausgesetzt, es liegt keine SUVA-Pflicht vor.
Kündigungsfristen und Bedingungen
Da UVG-Verträge unterliegen, gelten die . Diese sind in der Police oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.
Typische Fristen und Bedingungen:
- Kündigungsfrist: meist 3 Monate
- Kündigungstermin: häufig zum oder individuell je nach Vertragsbeginn
- Form: schriftlich, idealerweise eingeschrieben
- Voraussetzung: Neue Unfallversicherung muss lückenlos bereitstehen
Kündigungsfristen bei Krankenkassen in der Schweiz
Kündigung Grundversicherung KVG
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Die Kassen sind verpflichtet, dich ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Wichtige Hinweise zur Kündigung:
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Die Grundversicherung kann jeweils zum Jahresende (31. Dezember) gekündigt werden.
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Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein – das Absendedatum genügt nicht.
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Hast du eine erhöhte Franchise (über CHF 300) gewählt, kannst du die Versicherung nur zum Jahresende kündigen, nicht unterjährig.
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Falls du die ordentliche Franchise (CHF 300) gewählt hast, wäre theoretisch eine unterjährige Kündigung auch per 30. Juni möglich – dies wird aber selten genutzt.
Wichtig: Du darfst die Grundversicherung nur kündigen, wenn du bereits eine neue Krankenkasse gefunden hast und deren Versicherungsnachweis vorlegen kannst. Andernfalls riskierst du eine versicherungspflichtige Lücke, die vom Kanton zwangsweise geschlossen werden kann.
Kündigung Zusatzversicherung VVG
Die Zusatzversicherung deiner Krankenkasse – zum Beispiel für Spitalaufenthalte, alternative Heilmethoden oder Auslandbehandlungen – unterliegt nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Das bedeutet: Hier gelten andere Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen als bei der Grundversicherung. Zusatzversicherungen gehören rechtlich zur gleichen Kategorie wie Motorfahrzeug-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen – also frei wählbare, privatrechtlich geregelte Versicherungen.
Wichtige Punkte zur Kündigung:
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Die Kündigungsfrist ist im Vertrag geregelt, häufig musst du bis 30. September kündigen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.
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Viele Zusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit (z. B. 3 Jahre). Kündigung ist oft erst danach möglich.
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Laut VVG Art. 35a darfst du spätestens nach 3 Jahren seit der letzten Vertragsänderung mit 3 Monaten Frist kündigen, auch wenn der Vertrag länger läuft.
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Bei einer Prämienerhöhung oder nach einem Leistungsfall hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Achtung: Anders als bei der Grundversicherung kann dich die neue Krankenkasse bei der Zusatzversicherung ablehnen oder Vorbehalte eintragen, da hier eine Gesundheitsprüfung erlaubt ist. Deshalb solltest du nur kündigen, wenn du bereits eine schriftliche Annahmebestätigung der neuen Versicherung hast.
FAQ – Versicherung kündigen in der Schweiz
Welche Kündigungsfristen gelten für Versicherungen in der Schweiz?
Die Kündigungsfristen sind in der Police festgelegt und variieren je nach Versicherungstyp. Prüfe immer deine Vertragsunterlagen. Viele Policen verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Bei der ordentlichen Kündigung beendest du den Vertrag zum regulären Ablaufdatum unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist. Gemäss Art. 35a VVG kannst du einen Versicherungsvertrag zudem 3 Jahre nach der letzten Vertragsänderung kündigen (ausgenommen UVG, BVG, KVG).
Wann ist eine ausserordentliche Kündigung möglich?
- Prämienerhöhung – Recht zur Kündigung unmittelbar nach Mitteilung
- Schadenfall – Innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Schadenregulierung
- Umzug ins Ausland – Sonderkündigungsrecht bei Wegzug
- Verletzung der Informationspflicht – z. B. bei Krankenkassenzusatzversicherung
- Verkauf des versicherten Objekts – z. B. Fahrzeugwechsel
- Tod des Versicherungsnehmers – Vertrag kann sofort beendet werden
- Vertragsänderungen – Verschlechterungen berechtigen zur Kündigung
Welche Sonderregelungen gelten bei Gebäudeversicherungen?
Beim Eigentümerwechsel kann nur der neue Eigentümer die bestehende Gebäudeversicherung kündigen – und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Besitzübergang. Erfolgt keine Kündigung, wird die Police automatisch übernommen.
Wie sollte die Kündigung erfolgen?
Immer schriftlich und unter Angabe der relevanten Vertragsdaten. Bei ausserordentlicher Kündigung die Gründe nennen und Nachweise beilegen.
Was muss ich bei einer Kündigung nach Prämienerhöhung beachten?
Die Kündigung muss vor Inkrafttreten der neuen Prämie bei der Versicherung eingehen. Andernfalls gilt die Anpassung als akzeptiert.
Kann die Versicherung meine Kündigung ablehnen?
Nur, wenn sie nicht fristgerecht oder formgerecht erfolgt. Deshalb Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen immer genau prüfen.
Welche Fehler sollte ich bei der Kündigung vermeiden?
- Kündigungsfrist verpassen
- Kündigung ohne schriftlichen Nachweis senden
- Neuen Versicherungsschutz nicht rechtzeitig sichern
- Falsche oder fehlende Begründung bei ausserordentlicher Kündigung
Wer darf eine BVG-Police kündigen?
Die Kündigung einer BVG-Police (betriebliche Pensionskasse) kann nur der Arbeitgeber veranlassen. Mitarbeitende haben kein eigenes Kündigungsrecht gegenüber der Vorsorgeeinrichtung.
Wann ist die Kündigung einer BVG-Police möglich?
Ein Wechsel zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung ist möglich, wenn lückenlos eine neue Kasse bereitsteht. Ohne Nachfolge-Lösung ist die Kündigung unwirksam.
Welche Fristen und Formen gelten bei BVG-Verträgen?
- Kündigungsfrist: meist 3–6 Monate
- Kündigungstermin: in der Regel per Ende Versicherungsjahr (oft 31. Dezember)
- Form: schriftlich, idealerweise per eingeschriebenem Brief
- Voraussetzung: Anschluss bei neuer Pensionskasse muss bestätigt sein
Warum eine BVG-Kündigung/Wechsel prüfen?
- Kostenvorteile (tiefere Verwaltungskosten, bessere Zinsen)
- Bessere Leistungen im überobligatorischen Teil
- Unzufriedenheit mit Service/Transparenz oder bei Firmenumstrukturierung
Welche Risiken bestehen bei der BVG-Kündigung?
- Hoher administrativer Aufwand
- Möglicher Verlust von Überschüssen/Boni
- Gefahr von Versicherungslücken bei Transferfehlern
- Neue Kasse kann Ablehnung oder Auflagen aussprechen
- Einmalige Gebühren/Mehrkosten möglich
Wann kann eine UVG-Versicherung gekündigt werden?
Eine Kündigung ist nur bei privaten UVG-Versicherern möglich (nicht bei SUVA-Pflicht). Es gelten die vertraglichen Regeln gemäss Police/AVB.
Welche Fristen gelten typischerweise bei der UVG?
- Kündigungsfrist: meist 3 Monate
- Kündigungstermin: häufig per Vertragsjahresende (je nach Beginn)
- Form: schriftlich, empfohlen eingeschrieben
- Voraussetzung: lückenloser Anschluss bei neuem UVG-Versicherer
Wie kündige ich die Grundversicherung (KVG)?
Die Grundversicherung kann jedes Jahr per 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 30. November eingetroffen sein (Poststempel genügt nicht).
Gibt es unterjährige Kündigungen in der Grundversicherung?
Mit Franchise CHF 300 ist theoretisch eine Kündigung per 30. Juni möglich, wird aber selten genutzt. Bei erhöhter Franchise (über CHF 300) nur per Jahresende.
Worauf muss ich bei der KVG-Kündigung achten?
Du darfst nur kündigen, wenn bereits eine Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse vorliegt – sonst droht eine Versicherungslücke, die der Kanton schliessen kann.
Wie kündige ich die Zusatzversicherung (VVG)?
Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Kündigungsfristen stehen im Vertrag, oft per 30. September für Ende Jahr. Mindestlaufzeiten (z. B. 3 Jahre) sind möglich.
Habe ich Sonderkündigungsrechte in der Zusatzversicherung?
- Art. 35a VVG: Spätestens 3 Jahre nach letzter Vertragsänderung mit 3 Monaten Frist kündbar
- Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht
- Nach Leistungsfall: je nach AVB Sonderkündigung möglich
Wichtig vor Kündigung der Zusatzversicherung
Neue Kasse kann dich ablehnen oder mit Vorbehalten aufnehmen (Gesundheitsprüfung!). Deshalb erst kündigen, wenn du die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Kasse hast.
Welche allgemeinen Formalien sind bei Kündigungen zu beachten?
- Schriftliche Kündigung mit allen Vertragsdaten
- Fristen/Stichtage gemäss Police einhalten
- Bei ausserordentlicher Kündigung Grund nennen und belegen
- Nahtlosen Anschluss bei Wechsel sicherstellen
Was tun, wenn die Versicherung meine Kündigung nicht akzeptiert?
Prüfe Frist, Form und Belege. Reiche die Kündigung erneut begründet ein und verlange eine schriftliche Stellungnahme. Bei Bedarf Ombudsstelle oder Fachberatung einschalten.