Was ist ein Elementarschaden?

hochwasser in der schweiz wer bezahlt?

Wenn Hochwasser zur Regel wird – Schweiz im Wandel

Elementarschäden in der Schweiz – Alles, was du wissen musst

In der Schweiz gehören sogenannte Elementarschäden zu den grössten Risiken für Gebäude- und Inventarbesitzer. Ein heftiger Sturm, eine Überschwemmung oder ein Erdrutsch kann innerhalb weniger Minuten Schäden in Millionenhöhe verursachen. Deshalb ist die Elementarschadenversicherung in den meisten Kantonen gesetzlich vorgeschrieben – und die Bedingungen sind in der Aufsichtsverordnung (AVO) genau geregelt.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch bestimmte, im Gesetz genau definierte Naturereignisse verursacht werden. Die schweizerische Elementarschadenversicherung deckt ausschliesslich diese acht Gefahren:

  1. Hochwasser – z. B. Fluss- oder Seespiegel steigt stark an
  2. Überschwemmung – auch durch starke Regenfälle oder Rückstau
  3. Sturm – Windgeschwindigkeit ab 75 km/h
  4. Hagel – auch grosse Hagelkörner mit schweren Beschädigungen
  5. Lawinen – Schneemassen, die Hänge hinabstürzen
  6. Schneedruck – Dachlast durch Schnee, die Schäden verursacht
  7. Felssturz / Steinschlag – fallende oder rollende Gesteinsmassen
  8. Erdrutsch – abrutschende Erdmassen, oft nach Regenfällen

In welchen Versicherungen kommen Elementarschäden vor?

In der Schweiz sind Elementarschäden in mehreren Sachversicherungen integriert – je nach Art des versicherten Objekts:

  • Teilkaskoversicherung bei der Motorfahrzeugversicherung
  • Hausratversicherung – deckt Elementarschäden an deinem beweglichen Privatbesitz (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte usw.).
  • Sachversicherung für Firmen (Inventarversicherung) – schützt Geschäfts- und Betriebseinrichtungen, Warenlager und Maschinen vor Elementarschäden.
  • Gebäudeversicherung – versichert das Gebäude selbst gegen Elementarschäden. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch und wird kantonal organisiert; in den sogenannten GUSTAVO-Kantonen erfolgt der Abschluss bei einer privaten Versicherung.
strumschaden, definition elementarschaden, selbstbehalt elementarschaden, hagelschaden, sturmschaden

Ein Ast, ein Sturm, ein Schaden – zum Glück ist das Fahrzeug teilkaskoversichert.

Ausschlüsse Elementarschaden

Elementarschäden decken nur die obenerwähnten acht Gefahren. Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden durch Frost
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Wassereintritt durch undichte Dächer oder Fenster
  • Schäden durch Schneeschmelze ohne Überschwemmung
  • Erdbeben

Gesetzliche Selbstbehalte gemäss AVO

Für Elementarschäden gelten in der Schweiz einheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte – egal bei welchem Versicherer du bist. Diese sind in der Aufsichtsverordnung (AVO, Art. 175) geregelt:

Praxisbeispiele für Elementarschäden

  • Ein Sommersturm mit 100 km/h reisst Teile des Dachs ab – gedeckt über die Elementarschadenversicherung (Selbstbehalt gemäss Tabelle).
  • Hagelkörner so gross wie Tischtennisbälle zerstören Dachziegel und Fenster – ebenfalls gedeckt.
  • Ein Fluss tritt nach tagelangem Regen über die Ufer und überflutet den Keller – gedeckt, inkl. Reinigung und Entsorgung.
  • Eine Lawine beschädigt die Fassade eines Chalets – ebenfalls gedeckt über die Elementarversicherung.

Warum ist die Elementarschadenversicherung so wichtig?

Da Elementarschäden schnell hohe Kosten verursachen können, ist die Versicherung in den meisten Kantonen Pflicht. In den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) gibt es keine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung – dort musst du den Schutz über eine private Versicherung abschliessen. Besonders Gebäudeeigentümer sollten hier sehr genau auf ausreichende Deckung achten. Falls du mehr erfahren willst dann klicke HIER.

Tipps für optimalen Schutz

  • Prüfe, ob dein aktueller Vertrag nur die gesetzliche Grunddeckung hat oder ob du Zusatzdeckungen wie Elementar-Spezialversicherung (z. B. Rückstau, Schneedruck über Limite) brauchst.
  • Beachte die hohen Selbstbehalte bei Geschäftsinventar und gewerblich genutzten Gebäuden.
  • Ergänze bei Bedarf eine separate Sturm-/Hagelversicherung für Spezialobjekte wie Gewächshäuser oder Photovoltaikanlagen.

Fazit

Elementarschäden sind klar definierte Naturgefahren, die in der Schweiz einheitlich versichert sind – mit gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalten. Sie sind ein zentraler Bestandteil von Hausrat-, Geschäfts- und vor allem Gebäudeversicherungen. Wer sein Risiko realistisch einschätzt und allenfalls Zusatzdeckungen einschliesst, ist im Ernstfall deutlich besser abgesichert – und Gebäudeeigentümer sollten niemals auf den umfassenden Schutz einer guten Gebäudeversicherung verzichten.